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Rechtsanwalt Dr. Jörn Bringewat, KOENEN RECHTSANWÄLTE, Essen/Hannover/Münster/Bielefeld
Aus dem Inhalt:
Die Durchführung von – insbesondere größeren – Bauvorhaben wird vielfach zur finanziellen Gratwanderung für die Beteiligten. Ein Auftragnehmer kalkuliert oft am Rande seiner wirtschaftlichen Leitungsfähigkeit und ausbleibende Zahlungen seines Auftraggebers führen nicht zuletzt aufgrund seiner generellen Vorleistungspflicht und fehlender Sicherheiten nach § 648 oder § 648a BGB zu einer brenzligen Situation hinsichtlich seiner Liquidität. Doch auch ein Auftraggeber kann im Zuge eines Bauvorhabens in eine Lage geraten, die ihn fast zwingend in die Insolvenz führt. Der Grund dafür kann in fehlerhaften Kalkulationen seiner finanziellen Möglichkeiten liegen, allerdings auch darin, dass sich die Bauausführung verzögert und Mieteinnahmen aus dem zu errichtenden Objekt ausbleiben. ...
Rechtsanwalt Dr. Andreas Koenen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Essen
Aus dem Inhalt:
Kann der Auftraggeber eines VOB-Vertrages den Vertrag wegen und in der Insolvenz des Auftragnehmers aus wichtigem Grund kündigen oder verbleibt ihm nur die - bereits nach dem Gesetz bestehende (§ 649 S. 1 BGB) – Möglichkeit der freien Kündigung?
Diese Frage beschäftigt Literatur und Rechtsprechung schon seit geraumer Zeit. Während in den letzten Jahren zunehmend auch die baurechtlich geprägte Literatur zu der Auffassung gelangt ist, dass eine Kündigung wegen, vor allem aber in der Insolvenz nur noch als freie Kündigung möglich ist, und die in § 8 Abs. 2 VOB/B enthaltene Regelung1 eines außerordentlichen, insolvenzbedingten Kündigungsrechts für ganz oder teilweise unwirksam hält, hält die obergerichtliche Rechtsprechung an dem vor mehr als 25 Jahren ergangenen Urteil des VII. Zivilsenats des BGH fest, in dem dieser § 8 Nr. 2 VOB/B in der Fassung von 1979 – unter Berücksichtigung des damals geltenden Rechts – für wirksam erklärt hatte. ...
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