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Aus § 13 HOAI ergibt sich, dass die Sätze für Zwischenstufen der in den Honorartafeln angegebenen Kosten, Werte und Verrechnungseinheiten durch lineare Interpolation zu ermitteln sind. Das gilt auch für weitergehende Zwischenwerte. zur einfachen und sicheren Errechnung solcher Zwischenstufen finden sich in den einschlägigen Veröffentlichtungen und Kommentaren unterschiedlich dargestellte Gleichungen, die aber alle zum gleichen Ergebnis führen.
Die Ermittlung jedes nicht aus den erweiterten Honorartafeln unmittelbar zu entnehmenden Honorars kann allgemein anhand folgender Gleichung vorgenommen werden:
Honorar:
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a tatsächliche anrechenbare Kosten
b nächstniedrigere anrechenbare Kosten
b' nächstniedrigeres Honorar
c nächsthöhere anrechenbare Kosten
c' nächsthöheres Honorar
Für Honorartabellen mit Werten oder Verrechnungseinheiten gilt die Formel sinngemäß.
Diese Gleichung lässt sich auf alle Spalten der erweiterten Honorartafeln (also für Vonsatz, Viertelsatz, Mittelsatz, Dreiviertelsatz, Bissatz) anwenden.
Quelle: Seifert, HOAI 2009 Honorartabellenbuch
Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert
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