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Entscheidungen

Aktuelle Rechtsprechung

Neue Entscheidungen zum privaten und öffentlichen Baurecht, Architektenrecht und Vergaberecht.


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Online seit 21.02.2012

Bauvertragsrecht/Bauprozessrecht

 

Kein Ausgleich von Bauzeitverzögerungskosten ohne zureichende Darlegung des Sollablaufs unter Vorlage des Bautagebuchs

Ein Anspruch auf Ausgleich von Bauzeitverzögerungskosten ist nur dann schlüssig, wenn der geplante Bauablauf dem tatsächlichen Bauablauf gegenüber gestellt wird. In diesem Zusammenhang ist erforderlich, dass die einzelnen Behinderungstatbestände aufgeführt und deren tatsächliche Auswirkungen auf den Bauablauf erläutert werden. Der Auftragnehmer muss die Behinderung, aus der er Schadensersatzansprüche ableitet, möglichst konkret darlegen. Insofern genügt es nicht, einen unvollständigen Sollablauf zu schildern, ohne ein sämtliche Zeiträume erfassendes Bautagebuch vorzulegen.

LG Halle, Urt. v. 21.10.2011 - 3 O 549/04

Öffentliches Baurecht


Kein Anspruch auf Abschlusserklärung für einzelnes für Grundstück als Teil einer Sanierungseinheit

Bei der Beurteilung der Frage, ob "das Grundstück" entsprechend den Zielen und Zwecken der Sanierung bebaut ist (oder in sonstiger Weise genutzt wird), ist den Zielsetzungen und Regelungen des Rechts der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen Rechnung zu tragen. Ein Anspruch auf eine nur ein einzelnes Buchgrundstück betreffende Abschlusserklärung besteht nicht, wenn dieses Grundstück eines von mehreren Grundstücken ist, die im Hinblick auf die Ziele und Zwecke der Sanierung und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen als Einheit anzusehen sind.

BVerwG, Urt. v. 21.12.2011 - BVerwG 4 C 13.10

Öffentliches Baurecht


Mehrheit von kleineren Spielhallen mit "kerngebietstypisch" gesteigerter Anziehungskraft ist im Mischgebiet nicht zulässig

Die in Mischgebieten zulässige Regelbebauung erfasst nur die nicht kerngebietstypischen Vergnügungsstätten, also die unterhalb des Schwellenwerts von 100 m² und begrenzt sie zusätzlich gebietsintern auf die überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägten Gebietsteile. Eine Mehrheit von kleineren Spielhallen unterhalb des Schwellenwerts ist jedoch ebenfalls nicht genehmigungsfähig, wenn sie vom Kunden als einheitliche Vergnügungsstätte empfunden wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn für die Spielhallen ein gemeinsames Konzept besteht und sie durch Kooperation miteinander verbunden in Erscheinung treten, sodass dadurch eine "kerngebietstypisch" gesteigerte Anziehungskraft auf die Spieler ausübt wird.

OVG Saarland, Beschl. v. 07.02.2012 - 2 B 422/11

Vergaberecht


Nebenangebot, das gegen die Mindestanforderungen der Baubeschreibung verstößt, ist von der Wertung auszuschließen

Ein Nebenangebot ist von der Wertung auszuschließen, wenn es die Mindestanforderungen der Baubeschreibung nicht erfüllt. Die Vergabeunterlagen sind daher aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers auszulegen. Die Baubeschreibung, wonach die "Zufahrten sowie die Höhenlage der Brücke und somit das Lichtraumprofil ... und der Gleisanlagen nicht verschlechtert werden dürfen“ ist so auszulegen, dass das Lichtraumprofil im Längsschnitt verbindlich vorgegeben worden ist, sodass jede Beeinträchtigung des dort eingezeichneten Lichtraumprofils zwingend zum Ausschluss führen muss. Eine Auslegung dahingehend, dass hinsichtlich des Lichtraumprofils des Kanals lediglich die Höhe als Mindestanforderung vorgegeben war, entspricht damit dem objektiven Empfängerhorizont.

BKartA, Beschl. v. 15.12.2011 - VK 3 - 155/11

Vergaberecht


Angebot kann wegen unvollständiger Unterlagen eines Bieters ohne Nachforderungsmöglichkeit ausgeschlossen werden


Der Ausschluss eines Angebots ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, wenn es unvollständig eingereicht wurde und eine Nachforderung der fehlenden Angaben und Unterlagen nach den Ausschreibungsbedingungen ausgeschlossen ist. Ist dem Angebot kein Kalkulationsschlussblatt für die Bietergemeinschaft und damit für gesamte Angebotssumme beigefügt, so sind nach den Vergabeunterlagen geforderte Angaben nicht gemacht. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei der Aufschlüsselung nicht nur eine Ausweisung, sondern auch Angaben zu den Zuschlägen für die Allgemeinen Geschäftskosten, Wagnis und gegebenenfalls Gewinn auf Bietergemeinschaftsebene fehlen und sich diese Angaben aus den gesamten Unterlagen des Bieters nicht ergeben.

BKartA, Beschl. v. 08.07.2011 - VK 1 - 75/11

Vergaberecht


Änderungen, die unzulässigerweise an vorgegebenen Leistungsbeschreibungen vorgenommen wurden, führen zwingend zum Ausschluss des Bieters

Ist ein Anschreiben zum Leistungsverzeichnis dahingehend eindeutig, dass Abweichungen von der vorgegebenen Leistungsbeschreibung nicht zulässig sind, so ist ein Bieter, der Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt, zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen. Die Vorgabe, das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen und zu bepreisen und auf dieser Basis ein neues unterzeichnetes Pauschalpreisangebot basierend auf den bisherigen Verhandlungsergebnissen ohne weitere Änderungen einzusenden, schließt die Einreichung geänderter Vergabeunterlagen aus. Ein aufgrund dessen vorgenommener Ausschluss eines Bieters verletzt diesen nicht in seinen Rechten, sodass das Vergabeverfahren nicht im Rahmen einer zweiten Chance aufzuheben oder zurückzuversetzen ist.

BKartA, Beschl. v. 06.07.2011 - VK 1 - 60/11

Vergaberecht


"Ausfallsicherheit" und "Effizienz" stellen bei Vergabe von Rettungsleistungen zulässige Eignungskriterien dar

Bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen betreffen Unterkriterien wie "Ausfallsicherheit" und "Effizienz" nicht die Leistungsfähigkeit, wenn ihre Erläuterungen und die für sie aufgestellte Bewertungsmatrix ("Schulnotensystem") erkennen lassen, dass die Vergabestelle vorrangig nicht die Kompetenz der Bieter abfragen und bewerten will, sondern das von ihnen für das konkrete Los aufgestellte Konzept und damit die jeweils angebotene Leistung im Auge hat. Vielmehr hanelt es sich um zuschlagsrelevante Eignungsmerkmale, da diese konkrete Angebote bewerten, die unterschiedlichen Konzepten folgen.

OLG Celle, Beschl. v. 12.01.2012 - 13 Verg 9/11

Vergaberecht


Behauptete Verletzung des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehrs im Rahmen ausgeschriebener Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderungen betrifft nicht Vergabeverfahren

Die Entscheidung einer eigen- oder gemeinwirtschaftlichen Auftragsvergabe erfolgt vor dem Vergabeverfahren und ist damit der vergaberechtlichen Nachprüfung entzogen. Von einer Auftragsvergabe im vergaberechtlichen Sinn kann in den Fällen eigenwirtschaftlicher Verkehrsbetreibung nicht gesprochen werden, da sich das Unternehmen selbst entschließt, bestimmte Verkehrsleistungen zu erbringen und die dafür erforderlichen Liniengenehmigungen zu beantragen. Stützt ein Bieter seine sofortige Beschwerde nur auf die Verletzung des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre im Zusammenhang mit den erteilten Liniengenehmigungen zugunsten eines Konkurrenten für einen Teil der betroffenen Linien, so betrifft eine unterstellte Verletzung dieses Grundsatzes nicht das Vergabeverfahren und unterliegt deshalb nicht der Prüfung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren.

OLG Jena, Beschl. v. 23.12.2011 - 9 Verg 3/11

Vergaberecht


Kein Rechtsschutzinteresse für Nachprüfungsverfahren, wenn ursprünglich gewünschtes Direktvergabeverfahren im Nachhinein abgelehnt wird

Bringt ein an einem Vergabeverfahren beteiligter Bieter mehrfach zum Ausdruck, dass er die gewählte Vorgehensweise der Direktvergabe gut heißt und gleichzeitig in Abrede stellt, dass eine europaweite Ausschreibung für den Stadtverkehr notwendig wäre, so verhält er sich widersprüchlich, wenn er die Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens in dem Moment fordert, als er realisiert, dass er im Vergabeverfahren nicht zum Zuge kommt. Dies stellt ein venire contra factum proprium dar, jetzt nach erfolgter Direktvergabe im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens die Verfahrensart, die man zuvor noch ausdrücklich gewünscht hat, als unzulässig zu kritisieren. Ein solches widersprüchliches Verhalten führt im konkreten Einzelfall zur Verneinung des Rechtsschutzinteresses.

VK Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.11.2011 - 1 VK 60/11

Vergaberecht


Rügeobliegenheit setzt konkret erklärte Rüge eines Vergaberechtsverstoßes voraus

Ein rügender Bieter ist verpflichtet, das seinerseits Notwendige und Zumutbare zu tun, um die Klärung der vorgeworfenen Rechtsverstöße in jedem Stadium des Vergabeverfahrens effektiv voranzubringen. Hierzu kann es erforderlich sein, dass er zunächst allgemein vorgebrachte Einwände im Laufe eines Verhandlungsverfahrens konkretisiert. Die Erklärung der Rüge selbst bedarf einer eindeutigen bewussten Äußerung des Bieters. Nicht ausreichend ist eine lediglich geforderte Erläuterung unklarer Punkte. Wendet sich der Bieter nach Erklärungsversuchen des Auftraggebers nicht mehr im Sinne einer Rüge an die Vergabestelle, obwohl er im Laufe des Verhandlungsverfahrens mehrere über die Pauschalkritik hinausgehende Umstände erkennen konnte, die möglicherweise Vergaberechtsverstöße darstellten, so genügt ein solches Verhalten nicht den Anforderungen, die an eine ordnungsgemäße Erfüllung der Rügeobliegenheit zu stellen sind.

VK Berlin, Beschl. v. 15.08.2011 - VK - B 2 - 22/11



Online seit 17.02.2012

Architektenrecht


Auf Rohrleitungsplanung einer Ingenieurgesellschaft ist Werkvertragsrecht anwendbar

Schuldet ein Architekt oder Ingenieur durch seine vertragliche Leistung einen Werkerfolg, ist stets Werkvertragsrecht anzuwenden. Nicht erforderlich ist, dass er ausschließlich erfolgsorientierte Pflichten wahrnimmt. Werkvertragsrecht kann vielmehr bereits dann anwendbar sein, wenn der Ingenieur ein Bündel von verschiedenen Aufgaben übernommen hat und die erfolgsorientierten Aufgaben dermaßen überwiegen, dass sie den Gesamtcharakter des Vertrags prägen. Dies ist jedenfalls anzunehmen, wenn eine Ingenieurgesellschaft mit einer Rohrleitungsplanung innerhalb eines Leistungszeitraums betraut wird, um eine reibungslose Montage zu ermöglichen.

OLG Brandenburg, Urt. v. 25.01.2012 - 4 U 112/08

Bauvertragsrecht/Bauprozessrecht

 

Bei unvollständigen Leistungen kann sich der Unternehmer nicht auf Entbehrlichkeit der Abnahme berufen

Ein Mangel oder eine noch ausstehende Restarbeit steht einer Abnahme beziehungsweise der Abnahmereife lediglich dann nicht entgegen, wenn der Mangel beziehungsweise die Restleistung nach Art, Umfang und vor allem den Auswirkungen derart unbedeutend ist, dass das Interesse des Auftraggebers an seiner Beseitigung vor einer Abnahme nicht schützenswert ist. Das ist bei mehr bloß als geringfügigen Restleistungen nicht anzunehmen. In einem solchen Fall kann sich der Werkunternehmer hinsichtlich der Fälligkeit seines Restwerklohnanspruchs nicht auf die Entbehrlichkeit der Abnahme wegen Abnahmeverweigerung des Auftraggebers berufen.

OLG Brandenburg, Urt. v. 25.01.2012 - 4 U 7/10

Öffentliches Baurecht


Mehrfacherschließung kann bei besonderen topographischen Gegebenheiten erforderlich sein


Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass dem Erschließungsgebot des Flurbereinigungsgesetzes entsprochen wird, wenn die Abfindungsgrundstücke in ausreichendem Maße an das allgemeine Wegenetz angeschlossen sind. Ist ein solcher Anschluss, der jedem Teilnehmer die Benutzung seiner Abfindungsflurstücke jederzeit ohne besondere Schwierigkeiten ermöglicht, durch einen Zuweg gewährleistet, kann daneben eine weitere Zuwegung nicht verlangt werden. Der grundsätzliche Ausschluss eines Anspruchs auf Mehrfacherschließung muss ausnahmsweise zurücktreten, wenn der Verkehr innerhalb eines Abfindungsgrundstücks durch natürliche Hindernisse unterbrochen ist und dadurch die Nutzung der Abfindungsteile zu dem angerechneten Wert erschwert wird.

BVerwG, Beschl. v. 31.01.2012 - BVerwG 9 B 4.12

Öffentliches Baurecht


Darstellungen in Flächennutzungsplan können nur im Fall der Konkretisierung abwägungserhebliche Belange begründen

Darstellungen in einem Flächennutzungsplan für benachbarte Grundstücke, die nicht im Bebauungsplangebiet liegen sowie Festsetzungen in benachbarten Bebauungsplangebieten können nachträgliche abwägungserhebliche Belange begründen. Dies setzt aber voraus, dass der Flächennutzungsplan bereits sehr konkrete Darstellungen enthält. Derartige Wirkungen sind jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn das Aufstellungs- beziehungsweise Änderungsverfahren noch nicht einmal das Stadium der Offenlage und Behördenbeteiligung erreicht haben.

BVerwG, Beschl. v. 18.01.2012 - BVerwG 4 BN 29.11

Öffentliches Baurecht


Anforderungen an unzulässige Negativplanung mit Blick auf Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken sind nicht klärungsbedürftig

Die Frage, ob die Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in einen Bebauungsplan mit dem Ziel, diese nicht zu verändern, eine unzulässige Negativplanung darstellt, gebietet nicht die Zulassung der Revision. In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Festsetzungen als "Negativplanung" nur dann unzulässig sind, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern. Davon kann bei einem Bebauungsplan, in dem sowohl Bauflächen als auch Bereiche, die als Grünflächen von einer Bebauung freizuhalten sind, festgesetzt werden, keine Rede sein.

BVerwG, Beschl. v. 18.01.2012 - BVerwG 4 BN 25.11

Öffentliches Baurecht


Bei Wiedererrichtung eines abgebrannten Putenstalls darf Genehmigung kapazitätsbeschränkende Nebenbestimmung enthalten

Eine kapazitätsbeschränkende Nebenbestimmung in einer Baugenehmigung für die Wiedererrichtung eines abgebrannten Putenstalls ist nicht zu beanstanden, wenn nach der Geruchsimmissions-Richtlinie insgesamt betrachtet ein über die in den benachbarten Ställen bereits untergebrachten Puten hinaus gehender Besatz für die Nachbarschaft unzumutbar ist. Im Fall des Wiederaufbaus einer zerstörten Anlage entbindet § 16 Abs. 5 BImSchG lediglich von der Pflicht, ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen, nicht jedoch von der Beachtung anderer behördlicher Genehmigungserfordernisse. Die Vorschrift lässt die Pflicht, ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, unberührt.

BVerwG, Urt. v. 21.12.2011 - BVerwG 4 C 12.10

Öffentliches Baurecht


Nebenbestimmung als aufschiebende Bedingung zur Planausführung kann nur unter Rücknahme oder Widerruf eingefügt werden


Eine Nebenbestimmung zu einem (eisenbahnrechtlichen) Planfeststellungsbeschluss, nach der das in dem Planfeststellungsabschnitt zugelassene Vorhaben (teilweise) erst ausgeführt werden darf, wenn sämtliche für das Gesamtvorhaben erforderlichen Planfeststellungsbeschlüsse unanfechtbar geworden sind, stellt keine Schutzauflage, sondern eine aufschiebende Bedingung dar, die nachträglich nur unter den Voraussetzungen der §§ 49, 48 VwVfG beigefügt werden darf. Insofern kann kein diesbezüglicher einstweiliger Anspruch auf nachträgliche Aufnahme der Nebenbestimmung in einen bestandskräftig gewordenen Planfeststellungsbeschluss erwirkt werden.

VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.01.2012 - 5 S 196/12

Öffentliches Baurecht


Durch Realisierung von Fachmärkten entstehender Kaufkraftabfluss hinsichtlich einzelner Branchen schädigt zentralen Versorgungsbereich

Durch ein Fachmarktvorhaben sind schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich zu erwarten, wenn die Funktionsfähigkeit des betroffenen zentralen Versorgungsbereichs in beachtlichem Ausmaß beeinträchtigt und damit gestört wird. Eine solche Funktionsstörung liegt vor, wenn der Versorgungsbereich seinen Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr in substantieller Weise wahrnehmen kann. Dies ist der Fall, wenn mit der Realisierung der Fachmärkte ein (mindestens der 10%-Regel) entsprechender Kaufkraftabfluss hinsichtlich einzelner Branchen wie Drogerie beziehungsweise Bekleidung zu befürchten ist.

VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.12.2011 - 8 S 1438/09

Öffentliches Baurecht


Beschränkte Vorkaufsrechtsausübung an einem Grundstücksmiteigentumsanteil ist unzulässig

Eine Vorkaufsrechtsausübung an einem Grundstücksmiteigentumsanteil in der Gestalt, dass sich das Vorkaufsrecht auf eine Teilfläche des Grundstücks entsprechend einem dem Bescheid beigefügten Lageplan beschränken soll, ist regelmäßig unzulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn ein solcher Eingriff in das Eigentumsgrundrecht von einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage gedeckt ist und die Miteigentümer beteiligt werden. Denn die Teilhaber dürfen über den gemeinschaftlichen Gegenstand im Ganzen nur gemeinschaftlich verfügen.

BayVGH, Urt. v. 08.12.2011 - 14 BV 10.559

Öffentliches Baurecht


Es besteht kein Anspruch auf Beibehaltung der vorhandenen Hausnummerierung

Die Gemeinde kann für Gebäude in einem Neubauvorhaben neue Hausnummern erteilen und bereits bestehende Nummern einziehen. Wenn die erstmalige Zuteilung einer Hausnummer noch die Änderung oder aber die Einziehung der Nummerierung dem Betroffenen eine begünstigende Rechtsposition vermittelt, ist die Gemeinde auch nicht an die Vorschriften über den Widerruf begünstigender Verwaltungsakte gebunden. Die Benennung eines Anwesens mit einer Hausnummer gehört nicht zum geschützten Eigentum. Es handelt sich nicht um eine Rechtsstellung, sondern um eine aus einem staatlichen Hoheitsakt fließende tatsächliche Auswirkung. Nummernzuteilung, Umnummerierung und Einziehung einer Hausnummer stehen im freien Ermessen der Gemeinde, das allein begrenzt wird durch Willkürverbot. Auch aus den im BauGB normierten Pflichten des Eigentümers geht lediglich die Verpflichtung hervor, dass der Bauherr die Anbringung einer Hausnummer dulden muss; sie begründet hingegen keinen Anspruch auf Festsetzung oder gar Beibehaltung einer bestimmten Hausnummer.

BayVGH, Beschl. v. 06.12.2011 - 8 ZB 11.1676

Öffentliches Baurecht


Unsachliche Selbstbindung hinsichtlich der Standortentscheidung für Windpark begründet planerischen Abwägungsmangel

Ein Bebauungsplan ist abwägungsfehlerhaft, wenn den Festsetzungen für einen Windpark eine unsachliche Selbstbindung hinsichtlich der Standortentscheidung zugunsten eines bestimmten Investors vorausgegangen ist. Dies gilt auch, wenn zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch keine anderen Investoren Interesse an einer Windkraftnutzung im Plangebiet geäußert haben. In einem solchen Fall fehlt es an einer sachlichen Rechtfertigung, mit der Folge der Unwirksamkeit der Planung.

OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 01.12.2011 - 2 L 171/09

Öffentliches Baurecht


Sinnvolle zusätzliche Baulanderschließung stellt gewichtigen städtebaulichen Belang dar

Eine Gemeinde ist hinsichtlich einer Wohngebietserschließung planungsbefugt, wenn sie hierfür hinreichend gewichtige städtebauliche allgemeine Belange ins Feld führen kann. Solche liegen bereits vor, wenn ein konkreter und nachvollziehbarer Bedarf "für eine maßvolle zusätzliche Baulanderschließung", besteht. Dies ist anzunehmen, soweit diese die einzige Möglichkeit bietet, in günstiger Lage zum historischen Ortskern, zum Kindergarten und zum Bürgerhaus mit gleichzeitiger Nähe zur freien Landschaft am Ortsrand Wohnraum zu schaffen.

OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 06.10.2011 - 1 C 11322/10.OVG

Öffentliches Baurecht


Verpflichtung eines Privaten zur Duldung eines digitalen Alarmumsetzers (DAU) setzt Ermessensausübung hinsichtlich Alternativstandort voraus

Der Erlass einer gegen Private (hier: Telekommunikationsunternehmen) gerichteten Verfügung zur entschädigungslosen Duldung eines digitalen Alarmumsetzers (DAU) auf einem Funkturm setzt voraus, dass keine gleich geeigneten öffentlichen Flächen zur Verfügung stehen, dass die Anbringung der Kommunikationseinrichtungen auf öffentlichem Grund nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich oder aus anderen Gründen mit erheblichen Nachteilen verbunden ist. Nimmt die Behörde nur einen exponierten Standort in den Blick ohne weitere Alternativstandorte in Erwägung zu ziehen, ist dies ermessensfehlerhaft und führt zur Rechtswidrigkeit der Duldungsverfügung.

VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.09.2011 - 1 S 1633/10

Vergaberecht


Ausschöpfung des Gebührenrahmens für Rechtsanwaltsdienstleistung vor Sozialgericht in Ausschreibung nicht zu beanstanden

Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen. Ein in Vergabeunterlagen vorgegebener Ansatz von Rechtsanwalts-Rahmengebühren für Verfahren vor der Sozialgerichtsbarkeit ist auch dann nicht zu beanstanden, wenn sich die von einem Bieter angebotene Rahmengebühr an der Untergrenze des Gebührenrahmens orientiert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Preisangebot nicht ungewöhnlich niedrig ist, sondern sich innerhalb der Bandbreite der zulässigen Rahmengebühr hält. Das Angebot gerät deswegen nicht in die "Gefahrenzone" einer niedrigeren als der gesetzlichen, und dann rechtlich unstatthaften Vergütung.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.01.2012 - VII-Verg 70/11

Vergaberecht


Zuschlag auf Unterkostenangebot ist nur bei beabsichtigter Verdrängung von Mitbewerbern vergaberechtswidrig

Der Auftraggeber kann grundsätzlich auf Unterkostenangebote auch bei einem beachtlichen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung den Zuschlag erteilen. Ein solches Verhalten ist erst dann vergaberechtswidrig, wenn für den Auftraggeber feststeht, dass er mit der Auftragserteilung wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen begünstigt oder das Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben worden ist, Mitbewerber nicht nur von der Erteilung des Auftrags im jeweiligen Vergabeverfahren auszuschließen, sondern insgesamt vom Markt zu verdrängen. Allein eine Stärkung der Marktstellung desjenigen, der den Zuschlag erhalten hat, führt noch nicht zu einer Verdrängung der Mitbewerber am Markt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Markt von einer Vielzahl von Unternehmen versorgt ist und zudem dadurch gekennzeichnet ist, dass auch neue Unternehmen den Marktzugang erreichen.

KG Berlin, Beschl. v. 23.06.2011 - 2 Verg 7/10

Vergaberecht


Ausschluss von Vergabeverfahren nicht zu beanstanden, wenn wesentliche Angaben zur Leistung im Angebot fehlen

Ein in einem offenen Verfahren für Postdienstleistungen abgegebenes Angebot, das nicht die geforderte Erklärung zur Laufzeit von Standardsendungen enthält, kann trotz Nachreichung der Angabe vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden, wenn die Angabe von der Auftraggeberin nicht nachgefordert und somit nicht zu berücksichtigen war. Wird ein Bieter vom Auftraggeber gebeten, die Frage zu beantworten, ob die nicht angegebene Laufzeit als "0" zu verstehen sei, so ist dieses Schreiben insbesondere dann als Aufklärungsschreiben und nicht als Nachforderungsverlangen zu verstehen, wenn im Betreff des Schreibens um "Aufklärung des Angebotsinhalts" gebeten wird.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.03.2011 - 15 Verg 2/11

Vergaberecht


Konzeptbewertung zur Vergabe eines Rettungsdiensts nach dem wirtschaftlichsten Angebot ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden

Ein vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag ist zurückzuweisen, wenn der Auftraggeber bei der Konzeptbewertung zur Vergabe eines Rettungsdiensts ausschließlich die Kriterien, Maßstäbe und Feststellungen berücksichtigt hat, die er den Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Leistungsbeschreibung bekannt gemacht hatte und sämtliche Angebote nicht nur anhand des Zuschlagskriteriums des niedrigsten Preises, sondern auch anhand der als zweites Zuschlagskriterium festgelegten Konzeptbewertung unter Zugrundelegung der bekannt gemachten Unterkriterien und der bekannt gemachten Gewichtung gewertet hat. Entscheidend ist, dass der Auftraggeber bei der Konzeptbewertung keine sachfremden, überraschenden oder unter die Kriterien nicht zu subsumierenden Gesichtspunkte hat einfließen lassen, sondern vielmehr sowohl negative Feststellungen als auch positive, punkteerhöhende Aspekte bei allen Bieterkonzepten gleichmäßig berücksichtigt.

VK Lüneburg, Beschl. v. 04.10.2011 - VgK-26/2011

Vergaberecht


Überprüfung des angebotenen Preises bei Preisabstand von 6,5% ist wegen Nichterreichens der Aufgreifschwelle nicht geboten

Erscheint dem Auftraggeber ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, so hat er vom Bieter Aufklärung zu verlangen. Die Frage, ab welchem Preisabstand der Auftraggeber Anlass zu Zweifeln an der Angemessenheit des Preises haben muss, hängt vom Einzelfall, insbesondere vom Auftragsgegenstand und von der Marktsituation ab. Bezugspunkt für die prozentuale Abweichung ist das nächst höhere Angebot (= 100%). Zumindest für den Liefer- und Dienstleistungsbereich gilt die 20%-Schwelle, bei deren Unterschreiten die Aufgreifschwelle, die einen im Verhältnis zur angebotenen Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotspreis indiziert, nicht erreicht ist. Eine Überprüfung des angebotenen Preises ist daher nicht zwingend, wenn der Abstand zwischen dem preislich niedrigsten Angebot zum nächsthöheren Angebot lediglich knapp unter 6,5% beträgt.

VK Lüneburg, Beschl. v. 23.09.2011 - VgK-36/2011



Online seit 13.02.2012

Öffentliches Baurecht


Erteilung einer Genehmigung für Geschäftshaus unter Vorbehalt weiterer baurechtlicher Prüfungen ist zulässig


Die Baugenehmigung für ein Geschäftshaus, in dem eine Vielzahl einzelner Läden betrieben werden soll, kann ohne Verstoß gegen das Bestimmtheitserfordernis unter dem Vorbehalt einzelner Prüfungen in einem gesonderten Genehmigungsverfahren erfolgen. Das gilt jedenfalls dann, wenn bereits die "Grundgenehmigung" die zu erwartende Nutzung insgesamt größenordnungsmäßig korrekt zugrunde legt. Ein solcher Vorbehalt bietet sich mit Blick darauf an, dass die individuelle Nutzung einzelner Verkaufsräume unterschiedliche Intensität haben kann. Insoweit können sich während der Nutzungsdauer eines Geschäftshauses dieser Art im Zeitablauf durch Kündigungen und Neuvermietungen immer wieder Änderungen ergeben, die gegebenenfalls baugenehmigungsbedürftig sind.

OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26.01.2012 - 1 ME 226/11

Öffentliches Baurecht

 

Bei planerischer Umsetzung klageweise begehrter Abwehrhandlung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis

Das Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Abwehranspruchs, mit dem eine Vernässung von privaten Grundstücken durch Oberflächenwasser einer öffentlichen Straße abgewehrt werden soll, entfällt, wenn das Entwässerungsproblem mittlerweile durch einen Bebauungsplan umfassend gelöst worden ist und an der Umsetzung des Bebauungsplans keine Zweifel bestehen. In einem solchen Fall hat sich der Gegner die klageweise begehrte Abwehrhandlung durch Rechtsakt selbst auferlegt. Ein Mehr ist mit einer Klage nicht zu erreichen.

OVG Niedersachsen, Beschl. v. 24.01.2012 - 13 LA 199/10

Öffentliches Baurecht


Keine Klage gegen den Verzicht auf Baulast bei langfristigem "Vorratsinteresse" des Baulastbegünstigten


Nach niedersächsischem Recht ist ein Baulastbegünstigter nur dann zu einer Klage gegen den Verzicht auf die Baulast und deren Löschung befugt, wenn er ein besonderes "schutzwürdiges" Interesse hat. Das kann auch mit Blick auf eine baurechtliche Bedeutung in naher Zukunft gegeben sein. Das ist sachgemäß, denn der Bebauung eines Grundstücks können längere, auch wechselhaft verlaufende Planungsphasen vorausgehen, in denen bereits das Bedürfnis bestehen kann, sich Optionen offen zu halten, welche die Nachbargrundstücke berühren. Ein langfristiges "Vorratsinteresse" reicht jedoch nicht aus.

OVG Niedersachsen, Urt. v. 16.01.2012 - 1 LB 219/09

Öffentliches Baurecht

 

Zu- und Abgangsverkehr einer geplanten Bebauung mit höchstens sechs Wohneinheiten ist sozialadäquat

Der von einer geplanten Bebauung mit höchstens sechs Wohneinheiten zu erwartende Zu- und Abgangsverkehr verursacht in der Regel keine abwägungserheblichen Lärmkonflikte. Ein solcher Verkehrslärm von und zu notwendigen Stellplätzen ist als sozialadäquat hinzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn eine entsprechende Innenentwicklung und Nachverdichtung städtebaulich gewollt und vorgesehen ist.

OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 07.12.2011 - 1 C 10352/11.OVG

Öffentliches Baurecht

 

Planfeststellung unter Nichtberücksichtigung gemeindlicher Einwände verstößt gegen das Anpassungsgebot

Öffentliche Planungsträger, die an der Aufstellung eines Flächennutzungsplans beteiligt worden sind, müssen ihre Planungen dem Flächennutzungsplan insoweit anpassen, soweit sie diesem Plan nicht widersprochen haben. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans werden in einem solchen Fall zu den öffentlichen Planungsträger rechtlich bindenden Vorgaben. Erfolgt eine Planfeststellung im Widerspruch zum Anpassungsgebot, ist der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig, wenn dieser Fehler offensichtlich war und auf das Abwägungsergebnis Einfluss hatte. Offensichtlich sind dabei Fehler, die auf der äußeren Seite des Abwägungsvorgangs, also auf objektiv fassbaren Umständen beruhen. Dies ist der Fall, wenn die Fachplanung die Einwendung der Gemeinde nicht beachtet, dass das Vorhaben durch die Inanspruchnahme von Friedhofserweiterungsflächen gegen ihre rechtswirksame Bauleitplanung verstoße.

OVG Niedersachsen, Urt. v. 26.10.2011 - 7 KS 8/10

Öffentliches Baurecht

 

Verstoß gegen das Anpassungsgebot bei fehlendem Einvernehmen zwischen Gemeinde und Fachplanung über Vorhaben

Öffentliche Planungsträger, die an der Aufstellung eines Flächennutzungsplans beteiligt worden sind, müssen ihre Planungen dem Flächennutzungsplan insoweit anpassen, soweit sie diesem Plan nicht widersprochen haben. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans werden in einem solchen Fall zu den öffentlichen Planungsträger rechtlich bindenden Vorgaben. Fehlt es mit Blick auf eine Planfeststellung zur Straßenumlegung wegen der Auswirkungen auf Friedhofsvorbehaltsflächen an einem Einvernehmen zwischen der für die Flächennutzungsplanung zuständigen Gemeinde und dem Vorhabenträger als Träger der Fachplanung, liegt ein Verstoß gegen das Anpassungsgebot vor.

OVG Niedersachsen, Urt. v. 26.10.2011 - 7 KS 4/10

Öffentliches Baurecht

 

Keine bauliche Einheit bei rückwärtiger Überschreitung der Gebäudetiefe einer Reihenhauszeile um 4,38 Meter

Im Rahmen der Festsetzung einer offenen Bauweise sind Haushälften aufeinander abgestimmt, wenn sie sich in ihrer Grenzbebauung noch als "gleichgewichtig" und "im richtigen Verhältnis zueinander" und daher als harmonisches Ganzes darstellen, ohne disproportional, als zufällig an der Grundstücksgrenze zusammengefügte Einzelhäuser ohne hinreichende räumliche Verbindung zu erscheinen. Davon ist nicht mehr auszugehen, wenn ein Vorhaben im rückwärtigen Bereich die bisherige Gebäudetiefe der Reihenhauszeile von 7,62 Meter (auch ohne Einbeziehung der auskragenden Balkone) um 4,38 Meter überschreitet.

VG Aachen, Beschl. v. 09.01.2012 - 3 L 473/11

Öffentliches Baurecht

 

Bloße Lästigkeiten reichen für einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot nicht aus

Werden die bauordnungsrechtlich zu wahrenden Abstandflächen eingehalten, ist regelmäßig auch das planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, soweit Belange betroffen sind, die dem Schutzzweck der Abstandflächenbestimmungen unterfallen wie etwa die Belichtung und Belüftung beziehungsweise der Brandschutz oder der Sozialfrieden. In diesem Zusammenhang reichen bloße Lästigkeiten für einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot nicht aus; erforderlich ist vielmehr eine qualifizierte Störung im Sinne einer Unzumutbarkeit.

VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 29.12.2011 - 5 L 1357/11

Öffentliches Baurecht

 

Vorhaben auf relativ unbebauter Fläche in städtisch strukturierter Gemeinde stellt sich als unzulässige Splittersiedlung dar

In einer städtisch strukturierten Gemeinde mit größeren und dichter bebauten Ortsteilen ist eine Ansiedlung mit wenigen Häusern eher als Splittersiedlung anzusehen als in einer kleinen Gemeinde ohne dichtere Siedlungskerne. Lassen sich für den Standort eines in einem solchen Gebiet geplanten Vorhabens, der überwiegend von weiten, unbebauten Flächen umgeben ist, auf einer Seite lediglich zwölf Wohngebäude und nur zwei Einfamilienhäuser in einer anderen Richtung feststellen, kann keine Entwicklung einer organischen Siedlungsstruktur angenommen werden. In einem solchen Fall ist von einer unzulässigen Splittersiedlung auszugehen.

VG Minden, Urt. v. 08.12.2011 - 9 K 3374/10

Vergaberecht


Eine das Angebot ändernde Konkretisierung nach Ablauf der Frist durch einen Bieter verletzt den Gleichgehandlungsgrundsatz


Die in rechtsfehlerhafter Weise vorgenommene Wertung eines unzulässig geänderten Angebots verletzt insbesondere dann die Rechte eines Bieters, wenn dieses Angebot den Zuschlag erhält. Eine in das Vergabeverfahren einbezogene nachträgliche Änderung eines Angebots ist dann unzulässig, wenn ein bereits konkretisierter Angebotsinhalt später und deutlich nach Ablauf der gesetzten Frist durch Ergänzungen inhaltlich verändert wird. Die Aufklärungsbefugnis soll den Auftraggeber in die Lage versetzen, Unklarheiten im Angebot aufklären zu können. Eine etwaige Befugnis zur Änderung des Angebots nur einzelner Bieter nach Ablauf der Angebotsabgabefrist verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen Bietern und verstößt gegen das Nachverhandlungsverbot.

VK Lüneburg, Beschl. v. 12.12.2011 - VgK-52/2011



Online seit 10.02.2012

Bauvertragsrecht/Bauprozessrecht

 

"Komplettheitsklausel" im Generalunternehmervertrag steht Abzug der Sowiesokosten bei Aufwendungsesrsatz für Mängelbeseitigung entgegen

Soweit ein Generalunternehmer berechtigt ist, die Beseitigung eines Mangels zu verweigern, kann der Bauherr seinen Schadensersatzanspruch nach den für die Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen berechnen. Enthält der Generalunternehmervertrag eine "Komplettheitsklausel", wonach der Gesamtpreis sämtliche Leistungen für die schlüsselfertige Herstellung auch dann erfasst, wenn die diesbezügliche Leistung nicht in der Baubeschreibung beziehungsweise in den sonstigen Bestandteilen des Vertrags vorgesehen ist, kommt ein Abzug der Sowiesokosten bei den Aufwendungen zur Mängelbeseitigung nicht in Betracht.

OLG Köln, Urt. v. 12.01.2012 - 7 U 99/08

Bauvertragsrecht/Bauprozessrecht

 

Entgegennahme einer Leistung als mangelfrei stellt keine konkludente Annahme einer Leistungsänderung im Nachunternehmerverhältnis dar

Erklärt sich eine Partei im Nachunternehmerverhältnis nur mit einem Angebotsbestandteil einverstanden, kommt hierdurch keine Einigung zustande. Für die konkludente Annahme einer veränderten Leistung genügt es auch nicht, dass diese entgegengenommen beziehungsweise als mangelfrei betrachtet wird. Solche tatsächlichen Handlungen allein reichen nicht für die Annahme einer Willenserklärung.

OLG Naumburg, Urt. v. 12.01.2012 - 9 U 165/11 (Hs)

Bauvertragsrecht/Bauprozessrecht

 

Vereinbarung eines Sicherheitenverzichts hinsichtlich noch nicht gezahlter Werklohnvergütung für Baunternehmer ist unwirksam

Die Vereinbarung eines Verzichts auf das Recht des Bauunternehmers, für noch nicht gezahlte Werklohnvergütung von dem Besteller die Gestellung einer Sicherheit in dieser Höhe zuzüglich eines 10%-igen Zuschlags für Nebenforderungen verlangen zu können, ist wegen Verstoßes gegen eine gesetzliches Verbot unwirksam. Das Verzichtsverbot erstreckt sich auch auf einen etwaigen erst nachträglich vereinbarten Verzicht.

LG Düsseldorf, Urt. v. 08.12.2011 - 32 O 110/11

Öffentliches Baurecht

 

Nichtausnutzung bestimmter Teilflächen einer Festsetzung ändert nichts an der Bedarfsgerechtigkeit des Bebauungsplans

Die bauliche Fortentwicklung einer Universität mit einem neuen Zentralgebäude, das auch außeruniversitäre Veranstaltungen aufnehmen kann, stellt ein legitimes städtebauliches Ziel dar. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich des Umstands, dass bestimmte Teilflächen dafür (noch) nicht ausgenutzt werden sollen. Dabei kann auch nicht der Rückschluss darauf gezogen werden, dass eine solche Festsetzung nicht bedarfsgerecht und damit bereits "ursprünglich" obsolet war.

OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19.01.2012 - 1 MN 93/11

Öffentliches Baurecht

 

Bebauungsplanersetzende Abwägung kann bei Straßenbau nach historischem Verlauf entbehrlich sein

Eine grundsätzlich notwendige bauplanungsersetzende Abwägung des Stadtrats kann hinsichtlich einer Entschließungsanlage in Form einer Straße entbehrlich sein, wenn die vorhandene im wesentlichen beidseitige Bebauung der Gemeinde ohnehin keinen nennenswerten Spielraum mehr für die Herstellung der Anlage lässt, wenn also nach der vorhandenen Bebauung und den sonst bestehenden Umständen das Ausmaß und der Verlauf der Straße derart festgelegt sind, dass ein Bebauungsplan nichts mehr ändern könnte. Dies ist der Fall, wenn die Einbettung der Straße nach dem historischen Verlauf feststeht und die Fläche insgesamt wegen der bereits seit langem bestehenden Grundstücksverhältnisse vorgegeben ist.

OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 25.11.2011 - 4 L 245/10

Vergaberecht

 

Auftraggeber muss die eine Preisermittlung maßgeblich beeinflussenden Umstände vor Ausschreibung festlegen

Ein Nachprüfungsantrag ist nicht offensichtlich ohne Erfolgsaussicht, sofern die Ausschreibung eine hinreichende Preiskalkulation nicht zulässt, weil die Umstände, welche die Preisermittlung maßgeblich beeinflussen, nicht festgelegt sind. Eine vergaberechtlich erschöpfende Beschreibung der Leistung erfordert, dass für die Bieter voraussehbar ist, welche Leistung in welchem Umfang gefordert wird. Diesem Erfordernis ist nicht Genüge getan, wenn die Angaben der Leistungsbeschreibung unter Einschluss der Flächenangabe des zu untersuchenden Gebiets und der voraussichtlich anzutreffenden Anzahl der zu erfassenden Standorte eine hinreichende Bestimmung des Leistungsumfangs nicht ermöglichen und deshalb die geforderte Gesamtpreisangabe nicht kalkulierbar ist.

OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.11.2011 - Verg W 13/11



Online seit 08.02.2012

Bauvertragsrecht/Bauprozessrecht

 

Insolvenzabhängige Kündigungsvereinbarung hinsichtlich eines Bauvertrags ist zulässig

Unter der Geltung der Verdingungsordnung für Bauleistungen steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung für den Fall zu, dass der Auftraggeber eine wirksame Kündigung erklärt hat. Wird dieses Recht in einen Generalunternehmervertrag mit Blick auf eine Kündigung bei einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren des Auftragnehmers einbezogen, ist dies nicht wegen Verstoßes gegen das Insolvenzrecht unwirksam. Eine solche insolvenzabhängige Vereinbarung und die darauf gestützte Kündigung sind außerhalb eines Insolvenzverfahrens grundsätzlich zulässig.

OLG Schleswig, Urt. v. 09.12.2011 - 1 U 72/11

Öffentliches Baurecht

 

Eine Gemeinde kann sich nur gegen unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf dem benachbarten Gemeindegebiet zur Wehr setzen

Das interkommunale Abstimmungsgebot einer benachbarten Gemeinde vermittelt nicht automatisch die Befugnis, alle Bebauungspläne einer Nachbargemeinde zum Gegenstand einer Normenkontrolle machen zu können, die einen räumlichen Bezug zum eigenen Gemeindegebiet haben. Vielmehr kann eine Gemeinde sich nur gegen unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf dem benachbarten Gemeindegebiet zur Wehr setzen. In Bezug auf die Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungsvorstellungen der Nachbargemeinde ist dabei Voraussetzung, dass sich diese aus konkreten Planungen oder zumindest Planungsabsichten ergeben müssen.

OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 26.10.2011 - 2 K 10/10

Öffentliches Baurecht

 

Keine örtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen bei anderweitiger Ausweisung von Konzentrationsflächen

Die Errichtung von Windkraftanlagen ist auch nicht ausnahmsweise aufgrund örtlicher Besonderheiten planungsrechtlich zulässig, wenn durch einen Regionalplan eine Ausweisung von Konzentrationsflächen an anderer Stelle erfolgt ist. Denn das mit der Ausweisung an anderer Stelle verfolgte Steuerungsziel darf nicht unterlaufen werden. Etwas anderes gilt nur, wenn die kleinräumlichen Verhältnisse es rechtfertigen, von der auf den gesamten Planungsraum bezogenen Beurteilung des Planungsträgers abzuweichen. Ist beispielsweise aufgrund topographischer oder sonstiger Besonderheiten eine Beeinträchtigung der als störempfindlich und schutzwürdig eingestuften Funktionen des betreffenden Landschaftsraums nicht zu besorgen, so widerspricht es der Zielrichtung des Planvorbehalts nicht, ein solches Vorhaben zuzulassen.

OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09

Öffentliches Baurecht

 

Nachbar kann nicht gegen Sendeanlage mit Hinweis auf "strahlungsärmeren" Alternativstandort vorgehen

Steht fest, dass eine beantragte Bebauung an dem vom Bauherrn gewählten Standort Rechte des Nachbarn nicht verletzt, kann dieser die Baugenehmigung nicht durch einen Hinweis auf seines Erachtens besser geeignete Alternativstandorte zu Fall bringen. Aus diesem Grund kann ein Nachbar eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Funkanlage nicht erfolgreich mit der Begründung anfechten, dass die Anlage an einem anderen Standort möglicherweise eine geringere Strahlenbelastung für die Nachbarschaft erzeugen würde.

OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.10.2011 - 2 M 129/11



Online seit 07.02.2012

Bauvertragsrecht/Bauprozessrecht


Zur Mängelbeseitigung verpflichteter Unternehmer kann sich auch Dritter bedienen

Die Mängelbeseitigungspflicht eines Auftragnehmers umfasst bei der Nacherfüllung alle Arbeiten, die erforderlich sind, um die Mängel zu beseitigen, auch dann, wenn dazu in die Gewerke anderer Unternehmer eingegriffen werden muss oder Arbeiten erforderlich sind, die vom Bauunternehmer selbst nicht erbracht werden können. Dabei steht es dem zur Mängelbeseitigung verpflichteten Unternehmer grundsätzlich frei, wie er die Arbeiten organisiert und durchführt. Verhindert der Auftraggeber noch während einer gesetzten Nacherfüllungsfrist durch teilweise Ersatzvornahme die vollständige Durchführung der Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer, hat er insoweit keinen Anspruch auf Ersatz seiner Mängelbeseitigungskosten.

OLG Naumburg, Urt. v. 15.11.2011 - 1 U 51/11

Öffentliches Baurecht

 

Drittschützender Charakter des § 75 Abs. 1 und 2 LBO SH als grundsätzlich klärungsbedürftige Frage

Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht auf die Frage gestützt werden, ob einer Vorschrift der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein ein drittschützender Charakter zukommt, da Landesrecht nicht revisibel ist. Dies gilt auch, soweit die Rechtsfrage im Zusammenhang mit dem grundrechtlichen Eigentumsschutz gestellt wird. Die Verknüpfung mit grundrechtlichen Aspekten führt nicht zur weiteren Klärung dieser Grundsätze, sondern zur Überprüfung der Anwendung im Einzelfall. Dies ist nicht Aufgabe des Zulassungsverfahrens.

BVerwG, Beschl. v. 17.01.2012 - BVerwG 4 B 46.11

Öffentliches Baurecht

 

Bloßer Hinweis auf Stellungnahmen in einem anderen Verfahren genügt nicht für präklusionshindernde Einwendung

Durch den Hinweis in einem Einwendungsschreiben auf Stellungnahmen in einem anderen Verfahren oder in einem Vorstadium des eigentlichen Planfeststellungsverfahrens wird das darin enthaltene Vorbringen noch nicht Inhalt des Einwendungsschreibens, solange diese Stellungnahmen nicht mit dem Einwendungsschreiben eingereicht oder innerhalb der Einwendungsfrist nachgereicht werden. Dies gilt für planbetroffene Privatpersonen ebenso wie für planbetroffene Gemeinden. Nur durch diese Formenstrenge kann vermieden werden, dass entgegen der gesetzgeberischen Beschleunigungsabsicht für die Feststellung des Inhalts der Einwendungen zunächst andere Akten - möglicherweise von anderen Behörden - beigezogen werden müssen.

BVerwG, Beschl. v. 28.12.2011 - BVerwG 9 B 59.11

Öffentliches Baurecht

 

Kein revisionsrechtlicher Klärungsbedarf hinsichtlich der Zulässigkeit von Nachbaransprüchen gebietsfremder Eigentümer

Die Frage, ob sich bauplanerischer Nachbarschutz kraft Bundesrechts auch auf das Verhältnis des Eigentümers eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks zu dem Eigentümer eines Grundstücks, das zwar in einem faktischen Baugebiet, aber außerhalb des Plangebiets liegt, übertragen lässt, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung. Allgemein gilt, dass im Rahmen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und damit die schleichende Umwandlung des (faktischen) Baugebiets unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung verhindert werden kann. Sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke nicht denselben rechtlichen Bindungen unterworfen, können sie auch nicht von dem jeweils anderen Eigentümer deren Einhaltung verlangen.

BVerwG, Beschl. v. 22.12.2011 - BVerwG 4 B 32.11

Öffentliches Baurecht

 

Kosten des beigeladenen Vorhabenträgers für Hinzuziehung eines Sachverständigen sind nicht erstattungsfähig

Hat ein beigeladener Vorhabenträger eines planfestgestellten Vorhabens für die Hinzuziehung von Sachverständigen während des Verwaltungsprozesses Aufwendungen getätigt, sind diese regelmäßig nicht als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig anzusehen. Solche Aufwendung stellen lediglich "nachgelagerte Planungskosten" dar und sind somit nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch dann, wenn die gegen den Panfeststellungsbeschluss gerichtete Klage nicht von einer vom Vorhaben betroffenen Privatperson, sondern von einem anerkannten Natur- oder Umweltschutzverband erhoben worden ist.

OVG Niedersachsen, Beschl. v. 17.01.2012 - 13 OA 207/11

Öffentliches Baurecht

 

Weitere Nutzung einer rechtskräftig formell und materiell als unzulässig erklärten baulichen Anlage kann untersagt werden

Wenn eine Baugenehmigung auf Betreiben des Grundstücksnachbarn durch rechtskräftiges Urteil aufgehoben worden ist, ist die weitere Nutzung der baulichen Anlage formell illegal und kann untersagt werden. Dies gilt insbesondere im Fall, dass die betreffende Anlage mit Blick auf das Abstandsflächenrecht auch materiell illegal ist und eine entsprechende Nutzung auch tatsächlich die Rechte des Nachbarn verletzt. Da es nicht Sinn des Nachbarschutzes sein kann, Erfolge nur auf dem Papier zu erringen, verlangt effektiver Rechtsschutz für die Nachbarn, dass eine ihre Rechte verletzende Nutzung untersagt und dass die Untersagung vollzogen wird.

VG Düsseldorf, Beschl. v. 27.12.2011 - 4 L 1800/11

Öffentliches Baurecht

 

Bei zurückspringendem Balkon mit nur auf der Grundstücksgrenze angebrachten Stützen kann nicht von Grenzständigkeit ausgegangen werden

Eine Balkonkonstruktion, bei der sich nur die die beiden Stützen genau auf der Grenze befinden, während der übrige Teil von der Grundstücksgrenze zurückspringt, kann nicht als grenzständig bezeichnet werden. "Grenzständig" bedeutet, dass unmittelbar und zentimetergenau an die Grenze, also ohne jeden Grenzabstand gebaut wird. Eine bauliche Anlage ist insofern jedenfalls dann als nicht grenzständig anzusehen, wenn diese nur mit unter 10% ihrer Fläche auf der Grenze errichtet ist.

VG Gelsenkirchen, Urt. v. 14.09.2011 - 6 K 3112/09



Online seit 03.02.2012

Öffentliches Baurecht

 

Baugebiet dienend zu- und untergeordneter Mobilfunksender stellt Nebenanlage dar

Die Frage, ob eine Mobilfunksendeanlage eine fernmeldetechnische Nebenanlage darstellt, bedarf keiner revisionsrechtlichen Klärung. Es ist bereits geklärt, dass eine Mobilfunksendeanlage, die dem Nutzungszweck eines Baugebiets oder Baugrundstücks dienend zu- und untergeordnet ist, bezogen auf das gesamte infrastrukturelle Versorgungsnetz auch nur eine untergeordnete Funktion hat. Sie ist daher nur als fernmeldetechnische Nebenanlage anzusehen.

BVerwG, Beschl. v. 03.01.2012 - BVerwG 4 B 27.11

Sonstige Rechtsgebiete

 

Grundstückseigentümer kann von dem verantwortlichen Werkbesteller Beseitigungskosten für schwermetallbelasteten Erdaushub beanspruchen

Wird die Erfüllung eines Beseitigungsanspruchs (hier: in Bezug auf schwermetallbelasteten Erdaushub) nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt, so kann der Berechtigte Schadensersatz statt der Leistung fordern. Er ist nicht darauf verwiesen, vorab einen Titel auf Beseitigung der Störung zu erwirken und nach § 887 ZPO vorzugehen, und somit im Wege der Zwangsvollstreckung die Kosten der Ersatzvornahme zu fordern.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.01.2012 - 12 U 143/11



Online seit 02.02.2012

Bauvertragsrecht/Bauprozessrecht


Zum Beginn der Verjährung eines vor Abnahme des Bauwerks entstandenen Ersatzanspruchs auf Mängelbeseitigungskosten

Die Verjährung des vor der Abnahme des Bauwerks aufgrund eines VOB-Vertrages entstandenen Anspruchs des Auftraggebers auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten (§ 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/B) beginnt grundsätzlich nicht vor der Abnahme. (amtl. Leitsatz)

BGH, Urt. v. 12.01.2012 - VII ZR 76/11

Vergaberecht

 

Wert der Nachprüfung einer De-facto-Vergabe ist anhand des Interesses am Verfahrensausgang zu bemessen

In Nachprüfungsverfahren, die eine De-facto-Vergabe betreffen und für die es deshalb regelmäßig an einem konkreten Angebot des Antragstellers fehlt, ist der Wert des Verfahrensgegenstands grundsätzlich nach dessen Interesse am Ausgang des Verfahrens zu bemessen, welches entsprechend der Vergabeverordnung geschätzt werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn sich der Antragsteller um eine dem Vertragsgegenstand der Art nach gleiche oder ähnliche Leistung bewerben, hiervon aber nur Teillose anbieten möchte.

BGH, Beschl. v. 25.10.2011 - X ZB 5/10

Bauvertragsrecht/Bauprozessrecht


Unternehmer muss zur schlüssigen Darlegung eines Vergütungsanspruchs für nicht erbrachte Leistungen die ersparten Aufwendungen beziffern

Zur schlüssigen Darlegung des Vergütungsanspruchs für nicht erbrachte Leistungen muss der Unternehmer die ersparten Aufwendungen vortragen und beziffern, da er hierzu allein befähigt ist. Hat er dies getan, ist es Sache des Bestellers darzulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere ersparte Aufwendungen hatte. Welche Anforderungen an die Darlegung im Einzelfall zu stellen sind, hängt von dem Vertrag, den seinem Abschluss, seiner Durchführung und Abwicklung zugrunde liegenden Umständen und vom Informationsbedürfnis des Bestellers ab.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.10.2011 - I-5 U 34/11



Online seit 01.02.2012

Architektenrecht


Verschweigen von Augenoperation eines Architekten ist keine arglistige Täuschung, die zur Anfechtung eines Bauvertrages berechtigt

Eine arglistige Täuschung eines mit einem Bauvorhaben beauftragten Architekten liegt nicht darin, dass der Architekt sein bevorstehende Operation an den Augen wegen einer Starerkrankung sowie seine Urlaubspläne dem Bauherren nicht ungefragt mitteilt. Das Verschweigen von Tatsachen ist eine arglistige Täuschung, wenn eine Offenbarungspflicht besteht. Eine solche Pflicht ist bei Umständen anzunehmen, die für die Willensbildung des anderen Teils offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind. Sie besteht insbesondere bei Umständen, die den Vertragszweck gefährden oder vereiteln. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn der Architekt die Leistungen nicht eigenhändig zu erbringen hat, sondern sich auch der von ihm beauftragten Mitarbeiter bedienen kann. Diese Gründe berechtigen mithin nicht zur Anfechtung eines Bauvertrags

KG Berlin, Urt. v. 14.04.2010 - 21 U 74/07

Öffentliches Baurecht

 

Darlegung einer Nachfrage nach Nachtflugverkehr als Grundvoraussetzung für die Anerkennung eines Nachtflugbedarfs

Die sinnvolle Vernetzung eines Flughafens mit in- und ausländischen Passagierdrehkreuzen ist ein Grund für die Zulassung von Flugbetrieb in den Nachtrandstunden. Ob es für eine Luftverkehrsgesellschaft sinnvoll ist, einen Hub-Feeder-Flug anzubieten, hängt dabei nicht von der Sinn- und Dauerhaftigkeit jeder einzelnen Drehkreuzverbindung ab. Ein Hub-Feeder-Flug verbessert die Einbindung des Flughafens in das Luftverkehrsnetz auch dann, wenn sich die Passagiere auf eine größere Zahl von Anschlussflügen verteilen, jedem einzelnen Anschlussflug für sich betrachtet also nur eine geringe Bedeutung zukommt.

BVerwG, Urt. v. 13.10.2011 - BVerwG 4 A 4000.09

Öffentliches Baurecht

 

Genehmigung einer Windkraftanlage ohne exakte Standortangabe ist nachbarrechtswidrig

Eine Baugenehmigung ist als nachbarrechtswidrig anzusehen, wenn Bauschein und genehmigte Unterlagen hinsichtlich nachbarrechtsrelevanter Baumaßnahmen unbestimmt sind und infolgedessen bei der Ausführung des Bauvorhabens eine Verletzung von Nachbarrechten nicht auszuschließen ist. Insofern kann der Eigentümer eines Außenbereichsgrundstücks gegen die Genehmigung einer Windkraftanlage vorgehen, die keine genaue Standortregelung enthält und somit die Möglichkeit einer Verletzung des Abstandsflächenrechts in Betracht kommt.

OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 07.12.2011 - 1 A 10597/11.OVG 

Vergaberecht

 

Auf Abbruch eines ersten Vergabeverfahrens bezogene Rüge, die erst nach zweitem Vergabeverfahren erhoben wird, ist verspätet

Ist bekannt, dass kein Zuschlag aufgrund der Ausschreibung erteilt wird und stattdessen eine freihändige Vergabe durchgeführt werden soll, so ist eine dieses Verhalten betreffende Rüge erst nach Durchführung des zweiten Verfahrens nicht rechtzeitig, wenn sich der Bieter im Rahmen einer Bietergemeinschaft an der neuen Ausschreibung beteiligt und damit die Antragsgegnerin darin bestätigt, dass sie diese ursprüngliche Ausschreibung für obsolet halten konnte. Eine solche Rüge ist jedenfalls insoweit zu spät, als dass sie nunmehr noch im Verfügungsverfahren zu einem Primärrechtsschutz gelangen kann.

LG Berlin, Beschl. v. 05.12.2011 - 52 O 254/11

Sonstige Rechtsgebiete

 

Keine persönliche Haftung des Gründungsgesellschafters einer BGB-Gesellschaft aus freiberuflichen Statikern

Der in eine bestehende BGB-Gesellschaft eintretende Neugesellschafter durfte bis zur Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft und deren Haftungsverfassung grundsätzlich darauf vertrauen, nicht mit seinem Privatvermögen für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft haften zu müssen. Dies gilt erst recht für den Gründungsgesellschafter einer BGB-Gesellschaft aus freiberuflichen Statikern, die zu einer Zeit gegründet wurde, als mangels Anerkennung der Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft die analoge Anwendung des § 28 HGB auf BGB-Gesellschaften noch nicht ernsthaft erwogen wurde.

BGH, Beschl. v. 07.11.2011 - II ZR 215/11

Sonstige Rechtsgebiete

 

Erwerber einer nicht nutzbaren Eigentumswohnung kann eine Nutzungsentschädigung, nicht jedoch Hotelkosten erstattet verlangen

Der Erwerber eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, die mit einem spürbaren und damit vermögenswerten Fehler (hier: mangelhafte Abdichtung des Dachs zweier Eigentumswohnungen) behaftet ist, kann für die infolge des Mangels nicht nutzbare Immobilie eine Nutzungsentschädigung geltend machen. Die Höhe des Nutzungsausfallschadens bemisst sich in erster Linie aus den anteiligen Vorhaltekosten für den entzogenen Gebrauch. Diese Vorhaltekosten setzen sich aus einer angemessenen Verzinsung des für die Beschaffung der Sache eingesetzten Kapitals, der weiter laufenden und nutzlos gewordenen Aufwendungen für die Einsatzfähigkeit der Sache und dem Alterungsminderwert für die gebrauchsunabhängige Entwertung zusammen. Es besteht daneben jedoch kein Anspruch auf Erstattung von Hotelkosten.

OLG Brandenburg, Urt. v. 23.11.2011 - 4 U 91/10

Sonstige Rechtsgebiete

 

Voraussetzungen für eine wirksame Ausübung des Vorkaufrechts nach dem Reichssiedlungsgesetz (RSiedlG)

Eine ungesunde Bodenverteilung liegt regelmäßig vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebs benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist. Dies kann insbesondere auch für den Fall angenommen werden, dass der Nichtlandwirt den Boden erwerben möchte, um ihn seiner Enkelin, die eine landwirtschaftliche Ausbildung absolviert, zur Verfügung stellen zu können.

OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.11.2011 - 10 W 3/11

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