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Bauvertragsrecht/Bauprozessrecht

Online seit 16.05.2012

 

Bei Auflösung einer Bau-ARGE in Form einer GbR kann der Rückzahlungsanspruch eines Gesellschafters einer Durchsetzungssperre unterliegen

In Bezug auf Bau-Arbeitsgemeinschaften unterliegt der aus einer Ausschüttung erwachsende Rückzahlungsanspruch einer gesellschaftsrechtlichen Durchsetzungssperre, wenn die Gesellschaft - etwa infolge des insolvenzbedingten Ausscheidens eines Arge-Partners - aufgelöst wird. Die Durchsetzungssperre ist im Erstprozess gegen den Ausschüttungsbürgen auf erstes Anfordern zu berücksichtigen, wenn die Begründetheit des diesbezüglichen Einwandes nach der Sach- und Rechtslage offensichtlich ist. Der - nicht der Durchsetzungssperre unterliegende - Verlustausgleichsanspruch aus der Auseinandersetzungsbilanz wird vom Sicherungszweck einer Ausschüttungsbürgschaft nicht erfasst, wenn eine ausdrückliche Vereinbarung hierzu fehlt.

OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.04.2012 - I-16 U 34/11

Online seit 10.05.2012

 

Bei verlängerter Gewährleistung kann sich Bauauftraggeber für Lauf den Frist nur auf das erste Mängelbeseitigungsverlangen stützen

Die Eigentümerin eines bauvertraglich unter verlängerter Gewährleistung errichteten Objekts kann sich hinsichtlich der Durchsetzbarkeit eines Anspruchs auf Zahlung der Kosten der Ersatzvornahme oder von Schadensersatz aufgrund von Mängeln an der Fassade gegen die beauftragte Generalübernehmerin nur auf das erste schriftliche Mängelbeseitigungsverlangen berufen. Ein weiteres schriftliches Mängelbeseitigungsverlangen verlängert die Gewährleistungsfrist nicht. Sinn und Zweck der dem Auftraggeber gesetzlich eröffneten Möglichkeit, das Ende der Verjährungsfrist durch bloße schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung einmal - aber auch nur einmal - hinauszuschieben, liegt darin, dass dem Auftraggeber ein Ausgleich und Schutz dafür gewährt werden soll, dass bei Bauwerken die gesetzliche Verjährungsfrist von fünf auf zwei Jahren herabgesetzt ist. Dieses Ausgleichs bedarf derjenige nicht, dessen Gewährleistungsansprüche nach der getroffenen besonderen Vereinbarung ohnehin erst in der gesetzlichen Frist von fünf Jahren verjähren.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.01.2012 - 8 U 172/10

Online seit 08.05.2012

 

Eine nach Überflutung der Baugrube erstellte SOB-Wand ist nicht im Rahmen der Bauleistungsversicherung ersatzfähig

Soweit die Versicherungsbedingungen einer Bauleistungsversicherung vorsehen, dass zusätzlicher Bauaufwand, insbesondere bei Nachverfüllen von Hohlräumen und Lockerzonen oder beim Auftreffen auf Hindernissen nur als Folge einer anderen, hiernach versicherten Beschädigung oder Zerstörung ersatzfähig ist, können im Versicherungsfall einer Überflutung der Baugrube die Kosten für die Erstellung einer SOB-Wand nicht abgerechnet werden. Dies gilt insbesondere, wenn mit der Maßnahme eine Änderung der Bauweise und zugleich eine Verbesserung gegenüber dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens einhergeht. Solche Kosten sind auch nicht ausnahmsweise als “Rettungskosten“ anzusehen, da die Errichtung keine behelfsmäßige Maßnahme darstellt.

OLG München, Urt. v. 30.03.2012 - 25 U 3953/10

Online seit 03.05.2012

 

Eröffnung eines "redressement judiciare" nach französischem Recht stellt Grund zur Kündigung eines Bauvertrags dar

Bei einem Bauvertrag mit einem ausländischen Bauunternehmen stellt die Einleitung eines staatlich überwachten Verfahrens, das einem Insolvenzverfahren gleichsteht, einen Kündigungsgrund dar. Davon kann hinsichtlich der Eröffnung eines "redressement judiciare" nach französischem Recht ausgegangen werden, da dieses Verfahren der Fortsetzung, Veräußerung oder Liquidation eines Unternehmens dient.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.02.2012 - 13 U 150/10

Online seit 03.05.2012

 

Erhebliche Überschreitung der vertraglich vereinbarten Massen erfordert neue Bestimmung des Einheitspreises

Die mit einer Massenüberschreitung verbundene Auswirkung auf die Gemeinkosten und die daran anknüpfende Preiskorrektur kann nicht in eine Gesamtbetrachtung einbezogen werden, in der eine Kompensation durch den Wegfall bestimmter anderer Arbeiten oder durch über den Vertragsrahmen hinausgehende Zusatzgewerke zu berücksichtigen wäre. Bei erheblicher Überschreitung der vertraglich vereinbarten Massen muss der Einheitspreis auf der Grundlage der Kalkulation des Auftragnehmers neu bestimmt werden. Dabei ist ausschlaggebend, ob die Massenmehrung die Kosten je Leistungseinheit gesenkt oder gesteigert hat.

OLG Koblenz, Urt. v. 15.12.2011 - 5 U 934/11

Online seit 03.04.2012

 

Fehlender Hinweis auf Nichtvornahme gebotener Bodenuntersuchung stellt arglistiges Verschweigen des Gründungsmangels dar

Ein Bauwerk ist mangelhaft, wenn es infolge fehlerhafter Gründung nicht dauerhaft standsicher ist und von daher die vorausgesetzte Funktion nicht erfüllt. Ein Bauunternehmer verschweigt einen solchen Gründungsmangel arglistig, wenn er in Kenntnis seiner dahingehenden vertraglichen Verpflichtung die zur Vermeidung einer fehlerhaften Gründung gebotene Bodenuntersuchung nicht vorgenommen hat und er den Besteller bei der Abnahme des Hauses darauf und auf die damit verbundenen Risiken nicht hinweist.

BGH, Urt. v. 08.03.2012 - VII ZR 116/10

Online seit 03.04.2012

 

Verfahren zur Rückgabe der Sicherheit soll den Sicherungsnehmer nach Beendigung des Schwebezustandes zur Rechtsfeststellung zwingen

Das Verfahren in Bezug auf die Rückgabe einer Sicherheit nach der ZPO stellt ein vereinfachtes Verfahren zur Beendigung des Sicherungsverhältnisses dar, in dem es nicht um die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens materieller Ansprüche und die Frage, ob diese von der Sicherheit umfasst werden, geht, sondern vielmehr der durch die gestellte Sicherheit entstandene Schwebezustand beendet werden soll, wenn der Anlass für die Sicherheitsleistung weggefallen ist. Dann soll der Sicherungsnehmer zur Rechtsfeststellung "provoziert" werden.

OLG Saarbrücken, Beschl. v. 27.02.2012 - 5 W 26/12 - 11

Online seit 03.04.2012

 

Individuellvertraglicher Haftungsausschluss für Sachmängel an einem Rohbau ist wirksam, wenn kein umfassender Haftungsausschluss erfolgt ist

Ansprüche des Erwerbers wegen Sachmängeln an neu errichteten Häusern richten sich grundsätzlich nach Werkvertragsrecht. Der Erwerber eines Grundstücks, auf dem sich ein Rohbau befindet, kann nicht Zahlung eines Kostenvorschusses für die Beseitigung von Abdichtungsmängeln im Kellergeschoss des Objekts verlangen, wenn die Parteien in dem notariellen Vertrag die Gewährleistungshaftung für Sachmängel am Bauwerk wirksam ausgeschlossen haben. Als individualvertragliche Vereinbarung kann ein Ausschluss der werkvertraglichen Gewährleistungshaftung für Sachmängel am Rohbau insbesondere wirksam sein, wenn kein Verstoß gegen Treu und Glauben vorliegt. Dies ist der Fall, wenn kein umfassender Gewährleistungsausschluss erfolgt ist, da eine vollständig haftende Gewährleistungsschuldnerin für das Bauwerk, nämlich die mit der Errichtung des Bauwerks beauftragte Werkunternehmerin, verblieb.

OLG Hamm, Urt. v. 22.12.2011 - I-21 U 57/11

Online seit 03.04.2012

 

Unberechtigte Arbeitseinstellung des Bauunternehmers berechtigt zur außerordentlichen Kündigung

Der Auftraggeber kann sowohl beim VOB-Vertrag als auch beim BGB-Werkvertrag immer dann außerordentlich kündigen, wenn durch ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers der Vertragszweck so gefährdet ist, dass der anderen Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist bei einer unberechtigten Arbeitseinstellung anzunehmen, da diese einen schwerwiegenden Eingriff in die Abwicklung der Baumaßnahme darstellt. Davon kann jedenfalls ausgegangen werden, wenn der Bauunternehmer die Arbeiten einstellt und die Fortführung von einer Einigung der Parteien über eine hohe Zusatzvergütung (hier: 1 Million Euro) abhängig gemacht.

OLG Hamm, Urt. v. 22.12.2011 - I-21 U 111/10

Online seit 23.03.2012

 

Zusätzliche Vergütung wegen Erschwernissen der Bodenbeschaffenheit nur nach Baugrunduntersuchung

Ein Bauunternehmer kann im Zusammenhang mit der Herstellung der Gründungsverhältnisse einer Doppelgarage keine zusätzliche Vergütung wegen Erschwernissen der Bodenbeschaffenheit geltend machen, wenn vor Beginn der Arbeiten keine Baugrunduntersuchung stattgefunden hat und mit einer ohnehin nur geringfügigen Änderung der Bodenklasse und Wurzelwerk gerechnet werden musste. Das sogenannte Baugrundrisiko verwirklicht sich erst dann, wenn trotz bestmöglicher Untersuchung des Baugrunds, ohne dass ein Verschulden des Bauherrn oder des Auftragnehmers feststellbar wäre, während der Arbeiten Erschwernisse im Boden- oder Grundwasserbereich auftreten und diese unvorhersehbaren Erschwernisse zu Leistungsänderungen und Bauverzögerungen führen.

OLG Naumburg, Urt. v. 11.01.2012 - 5 U 173/11

Online seit 23.03.2012

 

Auftragnehmer muss den ihm zustehenden Werklohnanspruch darlegen und beweisen

Wenn der Auftragnehmer Abschlagszahlungen beansprucht, ist er vertraglich verpflichtet, nach Fertigstellung bzw. sonstiger Beendigung des Auftrags seine Leistungen abzurechnen und einen etwaigen Überschuss an den Auftraggeber zurückzuzahlen. Die Anspruchsgrundlage für den Auftraggeber, wenn er eine Überzahlung geltend macht, ist daher nicht § 812 BGB. Es ist also Sache des Auftragnehmers, den ihm zustehenden Werklohnanspruch darzulegen und zu beweisen. Beim Einheitspreisvertrag ist auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses abzurechnen. Maßgeblich sind die erbrachten Mengen. Diese sind durch das Aufmaß zu ermitteln und mit den vereinbarten Einheitspreisen zu multiplizieren.

OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.12.2011 - I-5 U 141/10

Online seit 22.03.2012

 

Gericht muss behauptete Vereinbarung über Aufteilung des Werklohns beachten

Behauptet ein eingetragener Verein, hat sich zur Aufgabe gesetzt hat, ein Schloss als Kulturdenkmal zu erhalten, dass er sich hinsichtlich der Zusammenarbeit mit einem anderen Unternehmer auf eine bestimmte Aufteilung der Werklohnforderungen gegenüber der Gemeinde geeinigt hat, darf das Gericht diesen Vortrag im Streit um den Restwerklohn nicht außer Acht lassen. Dies gilt auch dann, wenn er sich in einem Folgeverfahren offensichtlich nur vermeintlich abweichend äußert.

BGH, Beschl. v. 09.02.2012 - VII ZR 149/10

Online seit 22.03.2012

 

Bei einem Vertrag über die Herstellung und Lieferung von Betonfertigteilen gilt unverzügliche Rügepflicht

Bei einem Handelskauf muss der Käufer die gelieferten Waren unverzüglich untersuchen, was grundsätzlich auch bei Sukzessivlieferungen wenigstens eine stichprobenweise Untersuchung jeder Lieferung beinhaltet und einen sich zeigenden Mangel unverzüglich anzeigen. Unterlässt er die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt und der Käufer muss trotz etwaiger Mängel die vereinbarte Vergütung zahlen, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt auch bei einem Vertrag über die Herstellung und Lieferung von Betonfertigteilen für ein Bauvorhaben.

OLG Brandenburg, Urt. v. 22.02.2012 - 4 U 69/11

Online seit 20.03.2012

 

Subunternehmer hat keinen Anspruch auf Ersatz des Reparaturaufwands für Mangelfolgeschaden ohne Vereinbarung mit dem Auftraggeber

Ein Auftraggeber kann verpflichtet sein, einen mitverursachten Nachbesserungsaufwand als "vertraglichen Nebenanspruch“ nach Treu und Glauben zu übernehmen. Beseitigt jedoch ein Subunternehmer, der in einer Leistungskette mehrerer Auftragnehmer tätig war, auf Verlangen seines Auftraggebers einen Mangelfolgeschaden, für den er tatsächlich nicht verantwortlich war, so kann er ohne vertragliche Vereinbarung von seinem Auftraggeber keinen Ersatz seines Reparaturaufwands nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen verlangen.

OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 15.02.2012 - 4 U 148/11

Online seit 20.03.2012

 

Bürgschaftsabrede unter Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit auch für den Fall rechtskräftiger Gegenforderung ist unwirksam

Ein Bauauftraggeber kann vom Unternehmer nicht verlangen, dass dieser ihm eine Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit verschafft. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Ausschluss auch für den Fall eintreten soll, dass die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine derartige Regelung benachteiligt den Bürgen entgegen des Gebots von Treu und Glauben unangemessen und ist mit den wesentlichen Grundgedanken der Bürgschaft nicht zu vereinbaren. Eine solche Vereinbarung führt zur Gesamtnichtigkeit der Sicherungsabrede.

LG Wiesbaden, Urt. v. 22.02.2012 - 10 O 92/11

Online seit 19.03.2012

 

Gebäudeausrüster trifft hinsichtlich unterlassenen Hinweises auf fehlende Druckprüfung einer Leitung gegenüber Inbetriebnehmer Mitverschulden

Gibt ein technischer Gebäudeausrüster die Inbetriebnahme von Wasserleitungen in Auftrag, muss er darauf hinweisen, dass eine Druckprüfung des Leitungssystems in der bei Inbetriebnahme vorliegenden Form bislang nicht stattgefunden hat. Kommt es infolgedessen zu einem Wasserschaden, so trifft ihn ein Mitverschulden. Beauftragt ein fachkundiger Unternehmer einen Dritten mit der Endfertigstellung und der Inbetriebnahme eines Leitungsnetzes, gehört es insbesondere dann zu seinen Pflichten, den Dritten auf diesen Umstand hinzuweisen, wenn der Dritte, der an dem Bauvorhaben mit der Herstellung anderer Gewerke befasst war, in Abstimmung mit dem Unternehmer, der das Leitungsnetz errichtet hat, nur deshalb eingeschaltet worden ist, weil der Ersteller des Leitungsnetzes an der von dem Auftraggeber gewünschten Inbetriebnahme infolge eines personellen Engpasses gehindert war.

OLG Köln, Urt. v. 20.12.2010 - 3 U 181/09

Online seit 15.03.2012

 

Einheitliche Fälligkeit für alle Ansprüche aus einem einheitlichen Auftrag

Grundsätzlich werden nicht nur diejenigen bauvertraglichen Forderungen fällig, die in der Schlussrechnung enthalten sind, sondern auch solche, die in die Schlussrechnung nicht aufgenommen worden sind, aber in ihr hätten enthalten sein können. Insoweit gilt daher eine einheitliche Fälligkeit für alle Ansprüche aus einem einheitlichen Auftrag, die bereits in der Schlussrechnung enthalten sein konnten.

OLG Hamm, Urt. v. 21.02.2012 - I-21 U 93/11

Online seit 13.03.2012

 

Kündigungserklärung eines Bauerrichtungsvertrags muss nicht per Einschreiben zugehen

Enthält ein Bauerrichtungsvertrag die klausulierte Abrede der Schriftform für den Fall einer Kündigungserklärung und zusätzlich die Vereinbarung der besonderen Übersendungsart durch einen eingeschriebenen Brief, hat die Schriftform konstitutive Bedeutung im Sinne von § 125 S. 2 BGB, während die Versendung als Einschreibebrief nur den Zugang der Kündigungserklärung sichern soll. Eine schriftliche Kündigungserklärung ist daher auch wirksam, wenn sie nicht als Einschreiben zugeht.

LG Köln, Urt. v. 29.02.2012 - 85 O 38/11

Online seit 13.03.2012

 

Keine Kürzung Stuttgarter Mauerscheiben wegen entstandener Verputzrisse

Hinsichtlich entstandener Verputzrisse im Anschlussbereich einer Gebäudeaußenwand zu Stuttgarter Mauerscheiben ist es keinesfalls erforderlich, die Stuttgarter Mauerscheiben um 20 mm zu kürzen. Vielmehr reicht es aus, dass die erforderliche Trennung von Außenwand und Mauerscheiben durch den Verputzer hergestellt wird, sodass dieser also den Verputz der Mauerscheibe nicht mit den Verputz der Außenwand verbindet und hier eine Fuge lässt. Geht ein vom Gericht ernannter Sachverständiger von Gegenteiligem aus oder orientiert sich diesbezüglich an den Empfehlungen der "GALA-Bau", macht er sich schadensersatzpflichtig.

LG Frankenthal, Urt. v. 06.10.2011 - 8 O 79/10

Online seit 08.03.2012

 

Frühere Geltendmachung von Schadensersatz statt Leistung steht Restwerklohnanspruch nicht entgegen

Der Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Werkunternehmers kann auf der Grundlage eines gekündigten Werkvertrags über den Einbau eines Kamins Restwerklohn gemäß § 649 S. 2 BGB geltend machen. Ein solcher Anspruch ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil bereits "früher" Schadensersatz statt der Leistung verlangt wurde. Denn dieser Anspruch ist seinem materiellen Gehalt nach ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung.

OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 25.01.2012 - 4 U 152/11

Online seit 06.03.2012

 

Zur Klärung der Mängelfreiheit von Werkleistungen eingeleitetes selbständiges Beweisverfahren hemmt die Verjährung der Werklohnforderungen

Die Verjährung des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers wird gehemmt, wenn der Auftragnehmer zur Aufklärung von Werkmängeln ein selbständiges Beweisverfahren einleitet, um die Abnahmereife seiner Werkleistungen und die tatsächlichen Voraussetzungen für die Fälligkeit seines Vergütungsanspruchs nachweisen zu können. Für derartige Fallkonstellationen, in denen der Auftragnehmer die Mangelfreiheit seiner Werkleistungen in einem selbständigen Beweisverfahren klären lassen will, um seinen Vergütungsanspruch gerichtlich durchsetzen zu können, führt die Einleitung eines solchen Verfahrens dazu, dass die Verjährung des Vergütungsanspruchs gehemmt wird.

BGH, Beschl. v. 09.02.2012 - VII ZR 135/11

Online seit 24.02.2012

 

Auftragnehmer kann im Rahmen eines VOB/B-Vertrags auch bei Nullmengen eine Vergütung für entfallene Leistungen beanspruchen

Gelangen einzelne Leistungspositionen eines nach Einheitspreisen abzurechnenden Bauvertrags nicht zur Ausführung, ohne dass dies auf einer Kündigung, einem Verzicht oder einer Anordnung des Bestellers beruht, so entfällt dadurch nicht der Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung in Höhe der Beträge, die er zur Deckung seiner unabhängig von der Leistungserbringung anfallenden Gemeinkosten sowie seines Gewinns in die Einheitspreise für die entfallenen Leistungen einkalkuliert hat. Der Auftragnehmer kann jedoch keine Vergütung beanspruchen, soweit er durch Erhöhung der Mengen bei anderen Positionen oder in anderer Weise einen Ausgleich erhält.

BGH, Urt. v. 26.01.2012 - VII ZR 19/11

Online seit 24.02.2012

 

Bauauftraggeber kann nach berechtigter Vertragskündigung hinsichlich unvollendeter Arbeiten Ersatzvornahme durchführen

Hat ein Bauauftraggeber Fristen zur Vertragserfüllung gesetzt, ist er berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die Fristen nicht eingehalten werden. In einem solchen Fall kann er die nicht vollendeten Arbeiten durch einen Dritten durchführen lassen. Die für die Ersatzvornahme erforderlichen Aufwendungen kann er ersetzt verlangen. Dies gilt jedoch nicht für Zusatzleistungen, die über den Rahmen dessen hinausreichen, in dem sich das vom Unternehmer geschuldete Gewerk bewegt.

OLG Koblenz, Urt. v. 15.02.2012 - 5 U 816/11

Online seit 21.02.2012

 

Kein Ausgleich von Bauzeitverzögerungskosten ohne zureichende Darlegung des Sollablaufs unter Vorlage des Bautagebuchs

Ein Anspruch auf Ausgleich von Bauzeitverzögerungskosten ist nur dann schlüssig, wenn der geplante Bauablauf dem tatsächlichen Bauablauf gegenüber gestellt wird. In diesem Zusammenhang ist erforderlich, dass die einzelnen Behinderungstatbestände aufgeführt und deren tatsächliche Auswirkungen auf den Bauablauf erläutert werden. Der Auftragnehmer muss die Behinderung, aus der er Schadensersatzansprüche ableitet, möglichst konkret darlegen. Insofern genügt es nicht, einen unvollständigen Sollablauf zu schildern, ohne ein sämtliche Zeiträume erfassendes Bautagebuch vorzulegen.

LG Halle, Urt. v. 21.10.2011 - 3 O 549/04

Online seit 17.02.2012

 

Bei unvollständigen Leistungen kann sich der Unternehmer nicht auf Entbehrlichkeit der Abnahme berufen

Ein Mangel oder eine noch ausstehende Restarbeit steht einer Abnahme beziehungsweise der Abnahmereife lediglich dann nicht entgegen, wenn der Mangel beziehungsweise die Restleistung nach Art, Umfang und vor allem den Auswirkungen derart unbedeutend ist, dass das Interesse des Auftraggebers an seiner Beseitigung vor einer Abnahme nicht schützenswert ist. Das ist bei mehr bloß als geringfügigen Restleistungen nicht anzunehmen. In einem solchen Fall kann sich der Werkunternehmer hinsichtlich der Fälligkeit seines Restwerklohnanspruchs nicht auf die Entbehrlichkeit der Abnahme wegen Abnahmeverweigerung des Auftraggebers berufen.

OLG Brandenburg, Urt. v. 25.01.2012 - 4 U 7/10

Online seit 10.02.2012

 

"Komplettheitsklausel" im Generalunternehmervertrag steht Abzug der Sowiesokosten bei Aufwendungsesrsatz für Mängelbeseitigung entgegen

Soweit ein Generalunternehmer berechtigt ist, die Beseitigung eines Mangels zu verweigern, kann der Bauherr seinen Schadensersatzanspruch nach den für die Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen berechnen. Enthält der Generalunternehmervertrag eine "Komplettheitsklausel", wonach der Gesamtpreis sämtliche Leistungen für die schlüsselfertige Herstellung auch dann erfasst, wenn die diesbezügliche Leistung nicht in der Baubeschreibung beziehungsweise in den sonstigen Bestandteilen des Vertrags vorgesehen ist, kommt ein Abzug der Sowiesokosten bei den Aufwendungen zur Mängelbeseitigung nicht in Betracht.

OLG Köln, Urt. v. 12.01.2012 - 7 U 99/08

Online seit 10.02.2012

 

Entgegennahme einer Leistung als mangelfrei stellt keine konkludente Annahme einer Leistungsänderung im Nachunternehmerverhältnis dar

Erklärt sich eine Partei im Nachunternehmerverhältnis nur mit einem Angebotsbestandteil einverstanden, kommt hierdurch keine Einigung zustande. Für die konkludente Annahme einer veränderten Leistung genügt es auch nicht, dass diese entgegengenommen beziehungsweise als mangelfrei betrachtet wird. Solche tatsächlichen Handlungen allein reichen nicht für die Annahme einer Willenserklärung.

OLG Naumburg, Urt. v. 12.01.2012 - 9 U 165/11 (Hs)

Online seit 10.02.2012

 

Vereinbarung eines Sicherheitenverzichts hinsichtlich noch nicht gezahlter Werklohnvergütung für Baunternehmer ist unwirksam

Die Vereinbarung eines Verzichts auf das Recht des Bauunternehmers, für noch nicht gezahlte Werklohnvergütung von dem Besteller die Gestellung einer Sicherheit in dieser Höhe zuzüglich eines 10%-igen Zuschlags für Nebenforderungen verlangen zu können, ist wegen Verstoßes gegen eine gesetzliches Verbot unwirksam. Das Verzichtsverbot erstreckt sich auch auf einen etwaigen erst nachträglich vereinbarten Verzicht.

LG Düsseldorf, Urt. v. 08.12.2011 - 32 O 110/11

Online seit 08.02.2012

 

Insolvenzabhängige Kündigungsvereinbarung hinsichtlich eines Bauvertrags ist zulässig

Unter der Geltung der Verdingungsordnung für Bauleistungen steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung für den Fall zu, dass der Auftraggeber eine wirksame Kündigung erklärt hat. Wird dieses Recht in einen Generalunternehmervertrag mit Blick auf eine Kündigung bei einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren des Auftragnehmers einbezogen, ist dies nicht wegen Verstoßes gegen das Insolvenzrecht unwirksam. Eine solche insolvenzabhängige Vereinbarung und die darauf gestützte Kündigung sind außerhalb eines Insolvenzverfahrens grundsätzlich zulässig.

OLG Schleswig, Urt. v. 09.12.2011 - 1 U 72/11

Online seit 07.02.2012


Zur Mängelbeseitigung verpflichteter Unternehmer kann sich auch Dritter bedienen

Die Mängelbeseitigungspflicht eines Auftragnehmers umfasst bei der Nacherfüllung alle Arbeiten, die erforderlich sind, um die Mängel zu beseitigen, auch dann, wenn dazu in die Gewerke anderer Unternehmer eingegriffen werden muss oder Arbeiten erforderlich sind, die vom Bauunternehmer selbst nicht erbracht werden können. Dabei steht es dem zur Mängelbeseitigung verpflichteten Unternehmer grundsätzlich frei, wie er die Arbeiten organisiert und durchführt. Verhindert der Auftraggeber noch während einer gesetzten Nacherfüllungsfrist durch teilweise Ersatzvornahme die vollständige Durchführung der Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer, hat er insoweit keinen Anspruch auf Ersatz seiner Mängelbeseitigungskosten.

OLG Naumburg, Urt. v. 15.11.2011 - 1 U 51/11

Online seit 02.02.2012


Zum Beginn der Verjährung eines vor Abnahme des Bauwerks entstandenen Ersatzanspruchs auf Mängelbeseitigungskosten

Die Verjährung des vor der Abnahme des Bauwerks aufgrund eines VOB-Vertrages entstandenen Anspruchs des Auftraggebers auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten (§ 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/B) beginnt grundsätzlich nicht vor der Abnahme. (amtl. Leitsatz)

BGH, Urt. v. 12.01.2012 - VII ZR 76/11

Online seit 02.02.2012


Unternehmer muss zur schlüssigen Darlegung eines Vergütungsanspruchs für nicht erbrachte Leistungen die ersparten Aufwendungen beziffern

Zur schlüssigen Darlegung des Vergütungsanspruchs für nicht erbrachte Leistungen muss der Unternehmer die ersparten Aufwendungen vortragen und beziffern, da er hierzu allein befähigt ist. Hat er dies getan, ist es Sache des Bestellers darzulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere ersparte Aufwendungen hatte. Welche Anforderungen an die Darlegung im Einzelfall zu stellen sind, hängt von dem Vertrag, den seinem Abschluss, seiner Durchführung und Abwicklung zugrunde liegenden Umständen und vom Informationsbedürfnis des Bestellers ab.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.10.2011 - I-5 U 34/11

Online seit 27.01.2012


Bei vertraglicher Mehrmengenvergütung ist Preisanpassung anhand bisherigen Einheitspreises vorzunehmen

Liegt hinsichtlich beauftragter Erdaushubarbeiten eine vertraglich geregelte Preisanpassung für über 10% hinausgehende Mehrmengen vor, müssen Ausgangspunkt zur die Berechnung des neuen Preises die Preisermittlungsgrundlagen des bisherigen Einheitspreises sein. Verlangt der Auftraggeber die Herabsetzung des Preises, bedeutet dies grundsätzlich, dass der Auftragnehmer ihn in der Weise zu unterstützen hat, dass er dem Auftraggeber seine bisherige Kalkulation zur Verfügung zu stellen hat.

OLG Brandenburg, Urt. v. 14.12.2011 - 4 U 113/10

Online seit 27.01.2012

 

Rechtlich schwierige Lage kann bei einer Kostenentscheidung im Fall einer Klagerücknahme zu einer Kostenaufhebung führen

Bei der Entscheidung über die Kostentragungspflicht nach Klagerücknahme gem. § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO ist in Anlehnung an die Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung auf Grund des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen entsprechend dem hypothetischen Ausgang des Rechtsstreits zu entscheiden. Dabei hat das Gericht lediglich eine summarische Prüfung vorzunehmen. Im Fall einer derartigen summarischen Prüfung kann das Gericht grundsätzlich davon absehen, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den hypothetischen Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen zu klären. Bei ungeklärten und schwierigen Rechtsfragen kann dies dazu führen, die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufzuheben.

OLG Braunschweig, Beschl. v. 28.11.2011 - 8 W 62/11

Online seit 18.01.2012


Auftraggeber muss bei aus dem Leistungsverzeichnis erkennbarer Bodenkontamination keine diesbezüglichen Angaben machen

Ein öffentlicher Auftraggeber muss mit Blick auf die Vergütung grundsätzlich mögliche und zumutbare Angaben zur Kontamination eines zum Aushub und zur Weiterverwendung vorgesehenen Bodens machen. Etwas anderes gilt nur, wenn diese sich aus den Umständen klar und eindeutig ergibt, weil der im Leistungsverzeichnis beschriebene Boden regelmäßig kontaminiert ist (hier: Boden unterhalb einer teerhaltigen Asphaltschicht).

BGH, Urt. v. 22.12.2011 - VII ZR 67/11

Online seit 18.01.2012

 

Bei Wahl einer die Bausubstanz mehr als notwendig schädigenden Trocknungsmaßnahme kann der beauftragte Unternehmer haften

Wählt ein Unternehmer, der nach einem Wasserschaden in einem Gebäude damit beauftragt ist, den Fußbodenaufbau zu trocknen und zu diesem Zweck den Fliesenbelag öffnen muss, eine Trocknungsmethode, die zu größeren Schäden am Gebäude als erforderlich führt, so hängt der Schadensersatzanspruch des Bestellers nicht davon ab, dass er dem Unternehmer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Eine Fristsetzung ist in dieser Konstellation entbehrlich, weil der geltend gemachte Schaden durch eine Nacherfüllung nicht mehr beseitigt werden konnte.

BGH, Urt. v. 08.12.2011 - VII ZR 198/10

Online seit 18.01.2012

 

Generalunternehmer kann für Verletzung von Hotelgästen durch eindringendes heißes Wasser in einen Fahrstuhl haften

Ein Generalunternehmer, der mit dem Umbau eines historischen Hotelgebäudes beauftragt worden ist, kann gegenüber dem Betriebshaftpflichtversicherer haften, wenn es durch einen Mangel der Programmierung der Aufzugssteuerung zu einem Schadensfall gekommen ist, bei dem Benutzer des Aufzugs durch infolge eines Rohrbruchs eindringendes heißes Wasser erhebliche Verletzungen (Verbrühungen III. Grades) erlitten haben. Wenn durch die Programmierung der Aufzugssteuerung nicht sichergestellt war, dass eine weitere Notfahrt unterblieb, so liegt ein Verstoß gegen die DIN EN 81-73 vor. Zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bedarf es keiner vorherigen Fristsetzung, wenn ein Mangelfolgeschaden geltend gemacht wird, der durch Nacherfüllung nicht mehr zu beseitigen gewesen wäre.

OLG Hamm, Urt. v. 15.11.2011 - I-21 U 167/10

Online seit 17.01.2012

 

Nach gekündigtem Bauvertrag besteht Übernahmeanspruch hinsichtlich des Baumaterials schon vor Vergütungsvereinbarung

Nach fristloser Kündigung des Bauvertrags steht dem Auftraggeber ein Übernahmeanspruch hinsichtlich des Baumaterials bereits vor Abschluss der diesbezüglichen Vergütungsvereinbarung zu. Es würde dem Zweck der zügigen Weiterführung des Bauvorhabens widersprechen, den Übernahmeanspruch im Zweifel von einer gerichtlichen Festsetzung der angemessenen Vergütung abhängig zu machen, die lange Zeit beanspruchen kann. Ansonsten wäre der Auftraggeber den Vergütungsforderungen des Auftragnehmers angesichts des häufig auf einer Baustelle herrschenden und im Fall einer Kündigung wegen Zeitverzugs regelmäßig eingetretenen Zeitdrucks weitgehend ausgeliefert.

OLG Stuttgart, Urt. v. 20.12.2011 - 10 U 141/11

Online seit 17.01.2012

 

Angebot des Bieters bei Vergabe von Gehölzschnittarbeiten muss im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch dem Leistungsverzeichnis entsprechen

Der Vertrag zwischen zuschlagserhaltendem Bieter und der Vergabestelle kann nur dann zustande kommen, wenn Angebotsinhalt und Annahmeerklärung inhaltlich noch übereinstimmen. Das Angebot des Bieters, das er im Rahmen seiner Teilnahme an der Ausschreibung gemacht hat und die Annahmeerklärung der Vergabestelle müssen sich auf denselben Angebotsinhalt beziehen. Weicht ein zunächst übereinstimmendes Angebot bei der Vergabe von Gehölzrückschnittarbeiten auf Bundesautobahnen in Wirklichkeit vom Leistungsverzeichnis ab, weil im Angebot nicht die geforderte Absicherung der jeweils linken Spur der Bundesautobahn enthalten ist, kann dieses Angebot nicht zum Vertragsschluss führen.

OLG Saarbrücken, Urt. v. 30.11.2011 - 1 U 272/10 - 74

Online seit 17.01.2012

 

Werkunternehmer trifft im Zusammenhang mit einer Vorarbeit eines anderen eine Prüfungs- und Hinweispflicht

Jeder Werkunternehmer, der seine Arbeit in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines andern oder aufgrund dessen Planungen ausführt, hat zu prüfen und gegebenenfalls auch geeignete Erkundigungen einziehen, ob diese Vorarbeiten, Stoffe oder Bauteile eine geeignete Grundlage für sein Werk bieten und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen können. Der Rahmen dieser Verpflichtung und ihre Grenzen ergeben sich aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit. Dabei ist die Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht kein Tatbestand, der die Mängelhaftung begründet. Die verschuldensunabhängige Mängelhaftung kann nur durch einen Sach- oder Rechtsmangel des vom Unternehmer hergestellten Werks (hier: mangelhafte Verlegung eines Kunststoffbodens) begründet werden.

OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 04.08.2011 - 22 U 167/09

Online seit 17.01.2012

 

Vergütung aus einem Bauvertrag ist am Sitz des Auftraggebers einzuklagen

Der Gerichtsstand für eine Klage auf Vergütung aus einem Bauvertrag liegt regelmäßig am (Wohn)Sitz des Auftraggebers und nicht am Ort des Bauwerks. Insbesondere in Zeiten eines weitgehend bargeldlosen Zahlungsverkehrs erscheint die Vorstellung von einer Bargeldübergabe an der Baustelle - jedenfalls beim "legalen" Bruttogeschäft - geradezu als Anachronismus. Der von der Rechtsordnung nicht gebilligte "Schwarzbau", bei dem der Bauhandwerker tatsächlich regelmäßig oder zumindest oftmals am Ort des Bauwerks "cash" entlohnt werden mag, kann nicht ernstlich zum Maßstab der gesetzlichen Gerichtsstandbestimmung genommen werden.

LG Stralsund, Beschl. v. 04.10.2011 - 6 O 77/11

Online seit 10.01.2012

 

Verstoß gegen Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn Bestreiten der erforderlichen Mengen von Aushub schlammigen Bodens nicht berücksichtigt wird

Beauftragt der Beklagte den Kläger, verschlammtes Erdreich aus einer Baugrube auszuheben und abzufahren, ist für den Umfang des erforderlichen Aushubs der Kläger darlegungs- und beweispflichtig. Behauptet der Beklagt, dass der verschlammte Aushub nur ein Zehntel der tatsächlichen Aushubmenge betragen habe und die verschlammte Bodenschicht nicht 1 m, sondern allenfalls 10 cm tief gewesen sei, ergibt sich daraus zwangsläufig die vom Berufungsgericht vermisste Behauptung, die Mitarbeiter des Klägers hätten nicht nur verschlammten Boden ausgehoben und abgefahren. Das Berufungsgericht hat damit den Kerngehalt des Vorbringens des Beklagten nicht erfasst, wenn es die Auffassung vertritt, die Erheblichkeit des Vorbringens des Beklagten hänge von weiteren, nicht behaupteten Umständen ab. Aufgrund dieses Unverständnisses berücksichtigt das Berufungsgericht das erhebliche Vorbringen des Beklagten bei seinen Erwägungen nicht und verstößt damit gegen das Verfahrensgrundrecht des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs.


BGH, Beschl. v. 24.11.2011 - VII ZR 65/11

Online seit 20.12.2011

 

Anspruch auf Restwerklohn bei rechtzeitig erklärtem Vorbehalt zur Schlusszahlung

Gegen den Anspruch eines Werkunternehmers auf Restvergütung aus einem Bauvertrag über Platten- und Fliesenlegearbeiten im Zusammenhang mit einem Krankenhausneubau kann nicht der Einwand vorbehaltsloser Schlusszahlung erhoben werden, wenn der Unternehmer innerhalb von 24 Werktagen einen Vorbehalt erklärt hat. Dies gilt insbesondere, wenn er eine (teilweise) korrigierte Schlussrechnung übersandt hat, aus der die vorbehaltene Forderung unschwer zu erkennen ist.


OLG Brandenburg, Urt. v. 30.11.2011 - 4 U 144/07

Online seit 20.12.2011

 

Besitzschutzanspruch des Bauunternehmers hinsichtlich Materials darf nicht zu Zwangslage des Auftraggebers bei der Herstellung des Bauwerks führen

Allein mit dem Einbringen von Baumaterialien auf eine Baustelle will der Unternehmer seinen Besitz zugunsten des Auftraggebers nicht aufgeben, sondern im Zweifel seine besitzrechtlichen Ansprüche gegen Dritte zumindest bis zum Einbau beziehungsweise bis zur Abnahme behalten. Untersagt der Auftraggeber das Entfernen der auf die Baustelle verbrachten Baumaterialien und spricht ein Baustellenverbot aus, liegt eine Besitzentziehung vor. Ein möglicher Besitzschutzanspruch ist jedoch zu versagen, wenn er allein dazu benutzt wird, eine Zwangslage des Auftraggebers bei der Herstellung des Bauwerks zu verschärfen und dadurch überhöhte Übernahme-Preise durchzusetzen. Dies gilt umso mehr, wenn ein vom Auftragnehmer zu verantwortender Verzug mit der Fertigstellung des Werks nicht nur zur fristlosen Kündigung geführt hat, sondern den Besteller unter einen großen Zeitdruck bei der fristgemäßen Herstellung des Werks setzt.

OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.11.2011 - 10 W 47/11

Online seit 20.12.2011

 

Keine Berechtigung, nach 10 Jahren einen Teil der vereinbarten Vergütung wegen einer vertragswidrig nicht gestellten Vertragserfüllungsbürgschaft zurückzuhalten

Einem Restwerklohnanspruch kann kein Zurückbehaltungsrecht wegen einer in den AGB zu stellenden, indessen nicht erbrachten Vertragserfüllungsbürgschaft entgegengehalten werden, wenn die Abnahme mehr als 10 Jahre her ist. Denn Sinn und Zweck einer Vertragserfüllungsbürgschaft ist es, die Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Leistung wie auch etwaige Mängelrechte bis zur Abnahme abzusichern. Dieser Sicherungszweck kann mehr als 10 Jahre nach Abnahme der Leistungen und Vollendung der Arbeiten zweifelsfrei nicht mehr erreicht werden.

OLG Brandenburg, Urt. v. 26.10.2011 - 13 U 137/06

Online seit 20.12.2011

 

Einbau bauordnungsrechtlich nicht als Rettungsweg anerkennungsfähiges Rettungsfenster stellt mangelhafte Bauleistung dar

Können die bei Errichtung eines Gebäudes bauvertraglich geschuldeten Rettungsfenster mit Blick auf die Bauausführung bauordnungsrechtlich nicht als Rettungsweg anerkannt werden, stellt dies einen Mangel dar. Ein solcher Fall ist anzunehmen, wenn auf Grund der Laibung und der Ausführung der Stürze eine lichte Breite von 0,90 m nicht erreicht wird und die Oberlichter der Rettungsfenster so an die Bogenstürze des Mauerwerk anstoßen, dass sie sich nicht bis zu einem Winkel von 90 Grad öffnen lassen.

OLG Brandenburg, Urt. v. 12.10.2011 - 13 U 86/07

Online seit 19.12.2011

 

Lediglich tabellarisch aufgelistete Zahlungen in "Baubuch" reichen zum Nachweis von zweckentsprechender Baugeldverwendung nicht aus


Der Vortrag zur Feststellung einer zweckentsprechenden Baugeldverwendung reicht nicht aus, wenn er sich im Wesentlichen in der Darstellung einer tabellarischen, als Baubuch bezeichneten Auflistung von Zahlungen erschöpft. Dieser Vortrag enthält zwar eine gewisse Darstellung der Verwendung des Baugeldes. Erforderlich ist jedoch eine substantiierte Aufschlüsselung, welche Zahlung auf welches Bauwerk im Einzelnen geleistet und in welcher Art und Weise das empfangene Baugeld an welchen Baugeldgläubiger weitergeleitet worden ist.

 

OLG Brandenburg, Urt. v. 16.11.2011 - 4 U 202/10

Online seit 19.12.2011

 

Berücksichtigung des Verhaltens der Parteien nach Vertragsschluss bei der zu ermittelnden Bestimmung des Vertragsinhaltes bei einem auf einer VOB/A-Ausschreibung beruhenden Bauvertrag

Grundsätzlich ist für die Auslegung der Leistungsbeschreibung der objektive Empfängerhorizont aller potentiellen Bieter maßgebend, weil die Ausschreibung auf ein möglichst einheitliches Verständnis des Empfängerkreises hin zu formulieren ist. Zwar kommt dabei dem Wortlaut der Leistungsbeschreibung eine besondere Bedeutung zu. Es ist aber auch zu berücksichtigen, dass potenzieller Bieter grundsätzlich nur derjenige ist, der mit der geforderten Leistung in technischer Hinsicht vertraut ist, sodass er bestehende Zweifel hinsichtlich der technischen Schwierigkeiten oder hinsichtlich des qualitativen Anspruchs nicht im Sinne der für ihn wirtschaftlich günstigsten Lösung interpretieren darf. Vielmehr muss er alle für ihn erkennbaren Umstände und Schwierigkeiten berücksichtigen, da der Ausschreibende nicht gehalten ist, dem Bieter das Risiko der Kalkulation der technischen Anforderungen der eigenen Leistung völlig abzunehmen.

OLG Dresden, Urt. v. 31.08.2011 - 1 U 1682/10

Online seit 09.12.2011


Sog. pay-when-paid Klauseln in AGB von Bauverträgen benachteiligen den Subunternehmer in unzulässiger Weise

Auch unter der Berücksichtigung der besonderen Konstellation von Subunternehmerbeauftragungen ist kein Grund ersichtlich, dem Generalunternehmer zu gestatten, das Risiko eines Ausfalls der Vergütung seitens seines Vertragspartners in unzumutbarer Weise auf seinen Subunternehmer abzuwälzen. Eine solche unzulässige Abwälzung stellen regelmäßig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete sog. "pay-when-paid" Klauseln dar, nach denen der Generalunternehmer erst zur Zahlung verpflichtet ist, wenn sein Auftraggeber Zahlung an ihn geleistet hat. Eine Klausel in Bestellbedingungen eines Generalunternehmers ist auch dann unwirksam, wenn der Zeitpunkt der Fälligkeit für den Subunternehmer als Vertragspartner bei Geltung der Klausel vollkommen ungewiss bleibt, da in den Bestellbedingungen keinerlei Regelungen enthalten sind, wie im Falle einer Überschreitung des vorgegebenen Zahlungsziels verfahren wird.

LG Saarbrücken, Urt. v. 07.11.2011 - 3 O 201/11

Online seit 09.12.2011


Verlust des unternehmerischen Nachbesserungsrechts bei nachhaltiger Erschütterung des Vertrauen auf ordnungsgemäße Mangelbehebung

Der Schuldner werkvertraglicher Nachbesserungsleistungen verliert das Recht, die Arbeiten selbst auszuführen, wenn aufgrund seines Verhaltens das Vertrauen des Gläubigers auf eine ordnungsgemäße zuverlässige Mangelbehebung nachhaltig erschüttert ist. Davon kann ausgegangen werden, wenn der Schuldner ein Jahr nach Rechtskraft eines die Mängelbeseitigung anordnenden Urteils über schriftliche Absichtserklärungen nicht hinausgekommen ist und keinerlei Anstalten gemacht hat, tatsächlich mit den geschuldeten Mangelbeseitigungsarbeiten zu beginnen.

LG Ulm, Beschl. v. 11.02.2011 - 3 O 111/08

Online seit 07.12.2011


Anforderungen an die Form einer Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 23 Abs. 1 S. 3a) Alt. 1 EuGVVO

In einem Rechtsstreit über die Zahlung von Werklohn für die Lieferung und Montage einer Klima- und Lüftungsanlage ist die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die gegen eine inländische Beklagte gerichtete Klage nur dann nicht gegeben, wenn die Parteien die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ausschließlich derogiert haben. Wurde eine solche Derogationsvereinbarung nicht schriftlich geschlossen und liegen die Voraussetzungen für einen mündlichen Vertragsschluss nicht vor, ist die Vereinbarung unwirksam. Mangels wirksamer Gerichtsstandklausel besteht in einem solchen Fall die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit.

OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.10.2011 - 4 U 548/10-170

Online seit 07.12.2011


Höhe der dem Bauunternehmer zustehenden Sicherheitsleistung richtet sich nach der vereinbarten Vergütung abzüglich geleisteter Zahlungen

Ein mit dem Abbruch und der Entsorgung einer vorhandenen Bebauung und anschließender Errichtung eines Einzelhandelsmarkts betrautes Bauunternehmen kann vom Auftraggeber Sicherheit für die vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger, mit 10% des zu sichernden Vergütungsanspruchs anzusetzender Nebenforderungen verlangen. Die Höhe der Sicherheit richtet sich grundsätzlich nach der vereinbarten Vergütung abzüglich geleisteter Zahlungen. Auf die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs kommt es nicht an, ebenso wenig grundsätzlich darauf, ob der Anspruch mit Einreden behaftet ist.

LG Darmstadt, Urt. v. 20.09.2011 - 12 O 12/11

Online seit 05.12.2011


Fehlender Nachweis über Verwendung von Baugeldern begründet Schadensersatzpflicht

Die Aufstellung von Leistungsverzeichnissen und deren Koordinierung fallen unter den Schutzbereich des Gesetzes zur Sicherung von Bauforderungen, da diese Tätigkeiten - ebenso wie etwa die Planung - zur Erstellung des Bauwerks unmittelbar erforderlich sind und einen Mehrwert in Bezug auf den Bau schaffen. Weist der Empfänger von Baugeld die ordnungsgemäße Verwendung durch Kreditvertrag für Baukosten und/oder Baunebenkosten erhaltene Gelder nicht ausreichend nach, macht er sich insofern schadensersatzpflichtig.

OLG München, Urt. v. 04.10.2011 - 28 U 1928/10

Online seit 05.12.2011


Sicherheitsleistung für eine Werklohnforderung ist zu stellen bei Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung

Im Rahmen der Entscheidung, ob Sicherheitsleistungen für Werklohn in zuerkannter Höhe verlangt werden können, ist allein über diesen Streitgegenstand zu entscheiden, wenn ein weitergehendes Teilurteil unzulässig wäre. Dies ist der Fall, wenn anderenfalls die Entscheidung über den dem Teilurteil zugrundeliegenden Teil des Streitgegenstandes (Anspruch auf Sicherheit) präjudizielle Vorfragen umfassen würde, die auch Gegenstand des verbliebenen Teils des Rechtsstreits (Anspruch auf Werklohn) sind.

LG Göttingen, Urt. v. 04.10.2011 - 8 O 288/10

Online seit 30.11.2011


Rechtsanwalt haftet nicht für Verjährenlassen einer Forderung, wenn die titulierte Forderung nicht vollstreckbar gewesen wäre

Ein Mandant, der infolge eines pflichtwidrigen Verhaltens seines Rechtsanwalts eine Forderung verliert, erleidet einen Schaden im Rechtssinn nur, wenn er bei sachgerechtem Vorgehen des Rechtsanwalts Leistungen erhalten hätte. Trifft dies nicht zu, ist die verlorene Forderung wertlos. Der Umstand, dass der Anwalt Ansprüche gegen einen (vermeintlichen) Schuldner des Mandanten verjähren lässt, ändert nichts daran, dass der Regresskläger beweisen muss, dass eine rechtzeitige Inanspruchnahme des Schuldners erfolgreich gewesen wäre. Ein Rechtsanwalt haftet daher nicht für eine Verletzung seiner anwaltlichen Pflichten, wenn nicht mit hinreichender Sicherheit feststeht, dass der Mandant bei pflichtgemäßem anwaltlichen Verhalten gerichtlich gegen den Schuldner vorgegangen wäre und wenn nicht mit hinreichender Sicherheit feststeht, dass eine titulierte Forderung gegen den Schuldner hätte erfolgreich vollstreckt werden können.

OLG Hamm, Urt. v. 24.02.2011 - I-28 U 125/10

Online seit 30.11.2011


Keine Haftung des Unternehmers nach Verbau vom Auftraggeber vorgegebener Klinker ohne Frostbeständigkeit

Benennt die Auftraggeberin im Rahmen eines Bauvertrags zur Errichtung eines Wohngebäudes für das Verblendmauerwerk ein genau bezeichnetes Produkt mit vorgegebenem Preis, schreibt sie dieses dem Unternehmer bindend vor. Sind die Ziegel in einem solchen Fall nicht frostbeständig, haftet der Bauunternehmer nicht wegen Baumängeln. Der Vorbehalt eine Änderungsanordnung hinsichtlich der Verklinkerung zu treffen und die Materialentscheidung zu revidieren, kann nicht dazu führen, ein "Initiativrecht" des Unternehmers zu begründen.

LG Hamburg, Urt. v. 15.07.2011 - 317 O 209/10

Online seit 28.11.2011


Keine Berechtigung, nach 10 Jahren einen Teil der vereinbarten Vergütung wegen einer vertragswidrig nicht gestellten Vertragserfüllungsbürgschaft zurückzuhalten

Einem Restwerklohnanspruch kann kein Zurückbehaltungsrecht wegen einer in den AGB zu stellenden, indessen nicht erbrachten Vertragserfüllungsbürgschaft entgegengehalten werden, wenn die Abnahme mehr als 10 Jahre her ist. Denn Sinn und Zweck einer Vertragserfüllungsbürgschaft ist es, die Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Leistung wie auch etwaige Mängelrechte bis zur Abnahme abzusichern. Dieser Sicherungszweck kann mehr als 10 Jahre nach Abnahme der Leistungen und Vollendung der Arbeiten zweifelsfrei nicht mehr erreicht werden.

OLG Brandenburg, Urt. v. 26.10.2011 - 13 U 137/06

Online seit 28.11.2011


Bedarfsposition ist bei VOB-Bauvertrag vertragliche Leistungsposition, über deren Umfang und Durchführung der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet

Eine Bedarfsposition ist eine vertragliche Leistungsposition, bei der im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht feststeht, ob und in welchem Umfang die beschriebene Leistung für die Durchführung des Bauvorhabens erforderlich werden kann. Die Bedarfs- oder Eventualposition ist insofern als "Angebotsblankett" zu begreifen, für deren Ausführung es einer Anordnung des Auftraggebers bedarf. Dabei ist für die Aktivierung der Eventualposition in jedem Fall eine zusätzliche Anordnung des Auftraggebers erforderlich.

OLG Naumburg, Urt. v. 30.09.2011 - 12 U 12/11

Online seit 24.11.2011


Bestimmung des Umfangs der geschuldeten Leistungspflicht für die Herstellung einer Solaranlage mit Heizungsunterstützung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Mängelansprüchen

Eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit ist auch anzunehmen, wenn der mit dem Werkvertrag verfolgte Zweck der Herstellung eines Werks nicht erreicht wird und das Werk seine vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht erfüllt. Eine solche Konstellation liegt aber nicht vor, wenn ein Werkunternehmer nicht eine gesamte funktionsfähige Solar- und Heizungsanlage zu errichten und in Betrieb zu nehmen hat, sondern lediglich die vollständigen in das Gewerk eines Heizungsinstallateurs/-klempners fallenden Leistungen erbringen muss, und wenn nur die Regelungstechnik für den behaupteten Mangel der Ineffizienz ursächlich ist, die vereinbarungsgemäß anderweitig erstellt werden sollte und erstellt worden ist.

OLG Dresden, Urt. v. 13.07.2011 - 1 U 56/11

Online seit 23.11.2011


Juristische Person haftet nicht auf Schadensersatz für angebliche Falschaussage ihres Geschäftsführers in vorangegangenem Bauprozess

Erachtet sich eine Partei im Erstprozess um Werklohn und Abrechnung von Baustahlverbrauch nach einem Rohbauvertrag als zu Unrecht verurteilt, da der Geschäftsführer der Gegenpartei falsch ausgesagt habe, steht der Partei keine Schadensersatzforderung wegen der angeblichen Falschaussage zu. Denn eine juristische Person ist nur dann für einen von ihrem Geschäftsführer verursachten Schaden verantwortlich, wenn der Geschäftsführer in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung begangen hat. Dies setzt voraus, dass der Geschäftsführer in amtlicher Eigenschaft tätig geworden ist, seine Amtstätigkeit und die Schädigung also sachlich miteinander zusammenhängen. Ein solcher sachlicher Zusammenhang besteht bei einer Aussage nicht. Die Verpflichtung, bei einer Zeugenaussage die Wahrheit zu sagen, ist höchstpersönlich.

OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.07.2011 - I-5 U 111/10

Online seit 22.11.2011


Auch bei Unverhältnisnäßigkeit der Nachbesserung kann ein Ersatz von Mängelbeseitigungskosten geltend gemacht werden

Der Besteller kann hinsichtlich der Gewährleistung selbst bei unterstellter Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung nicht auf den Minderwert verwiesen werden. Stattdessen ist er berechtigt, dem Unternehmer die zur Mangelbeseitigung erforderlichen Kosten zu berechnen. Würde man den Besteller als Ausgleich für das mangelhafte Werk allein auf den Ersatz der objektiven Wertminderung verweisen, unterliefe man den Zweck des Schadensersatzanspruchs, die Nachteile des Bestellers auszugleichen, die ihm durch die mangelhafte Werkleistung entstanden sind. Denn der Ersatzanspruch tritt an die Stelle des ursprünglichen, auf mangelfreie Herstellung gerichteten Erfüllungsanspruchs.

OLG Celle, Urt. v. 02.11.2011 - 14 U 52/11

Online seit 17.11.2011


Prüfung des Anspruchs auf restlichen Werklohn aus abgetretenem Recht

Bei der Auslegung einer Willenserklärung sind nur solche Umstände zu berücksichtigen, die dem Empfänger bei Zugang der Willenserklärung erkennbar waren. Aus Umständen, die erst nach Zugang der Erklärung zutage treten, kann grundsätzlich nicht der Schluss gezogen werden, dass der Empfänger diese Erklärung in einem anderen als in dem zum Zeitpunkt des Zugangs erkennbaren Sinn verstehen musste. In einem solchen Zusammenhang ist jedoch das nachträgliche Verhalten einer Partei insoweit zu berücksichtigen, dass spätere Vorgänge Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der am Rechtsgeschäft Beteiligten zulassen können.

BGH, Beschl. v. 13.10.2011 - VII ZR 222/10

Online seit 09.11.2011


Nach mehr als 13 Jahren seit Ausführung von Dachdeckerarbeiten kommt es für Restwerklohnforderung nicht auf die Abnahme an

Bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Restwerklohn für Dachdecker- und Klempnerarbeiten kommt es für die Fälligkeit des Werklohns auf die Abnahme der Werkleistung ausnahmsweise dann nicht mehr an, wenn sich das Vertragsverhältnis der Parteien in ein Abrechnungsverhältnis mit Abrechnung der beiderseitigen Ansprüche umgewandelt hat. Davon ist auszugehen, wenn mehr als 13 Jahre seit Ausführung der Arbeiten vergangen und ein Mängelbeseitigungsverlangen nicht mehr ernsthaft erwartet werden kann.

OLG Saarbrücken, Urt. v. 13.10.2011 - 8 U 298/07-82

Online seit 08.11.2011


Übergang von Klage auf Abschlagszahlung zu Forderung aus Schlussrechnung stellt keine Klageänderung dar

Stellt der nach Durchführung vermessungstechnischer Leistungen auf Abschlagszahlungen klagende Ingenieur während des Rechtsstreits eine Schlussrechnung und geht von der Forderung auf Abschlagszahlung unter gleichzeitiger Klagerweiterung auf die Forderung der Zahlung des Saldos aus der Schlussrechnung über, stellt dies keine Klageänderung dar. Erst in dem Augenblick, in dem der Unternehmer nach Schlussrechnungsreife die Fälligkeit der Forderung auf Schlusszahlung durch Stellen einer Schlussrechnung und Ablauf der Prüffrist erreicht hat und die Klage nunmehr begründet auf seine Schlussrechnung stützt, hat die Klage eine Erfolgsaussicht, die einen Beklagten zu einem Anerkenntnis veranlassen könnte. Die Kosten des Verfahrens können im Fall des Anerkenntnisses dem Auftraggeber auferlegt werden, wenn dieser zur Schlusszahlungsklage Anlass gegeben hat.

OLG Stuttgart, Beschl. v. 04.10.2011 - 10 W 43/11

Online seit 02.11.2011


Voraussetzungen eines Vergütungsanspruches für eine vertraglich zunächst nicht vorgesehene Leistung eines Werkunternehmers

Fordert der Auftraggeber den zur Sanierung einer Mauer beauftragten Bauunternehmer im Rahmen eines als Mängelrüge bezeichneten Schriftstücks auf, neue Stahlträger zu verwenden, kann dies nicht als ein Begehren auf eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung betrachtet werden. In einem solchen Fall handelt es sich um eine ohnehin schon geschuldete vertragsgemäße Leistung. Baut der Unternehmer die neuen Träger ein, kann er insoweit keine besondere Vergütung verlangen.

OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 16.06.2011 - 18 U 35/10

Online seit 27.10.2011


Vorliegen einer Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit i.R.e. Werkvertrags im Falle der Nichterfüllung der vereinbarten oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Funktion durch das Werk

Wird ein Unternehmer bei einem Vorhaben zur Herstellung eines Elektrodükers verpflichtet, eine Vermessung beziehungsweise deren Dokumentation vorzunehmen, um als Planungsgrundlage im Zusammenhang mit Erdarbeiten eines Drittunternehmers zu dienen, liegt ein Mangel vor, wenn der Unternehmer nicht den tatsächlichen Verlauf des Dükers entsprechend dokumentiert. In einem solchen Fall erfüllt die Werkleistung nicht die für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch vereinbarte Funktion, da nur die präzise Einmessung des Dükers Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Folgearbeiten bietet. Beruft sich der Unternehmer zu seiner Entlastung darauf, er habe aufgrund bindender Anordnung einer untauglichen Ausführungsweise durch den Auftraggeber die vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht erfüllen können, trägt er die Darlegungs- und Beweislast für eine solche Behauptung.

BGH, Urt. v. 29.09.2011 - VII ZR 87/11

Online seit 24.10.2011


Generalübernehmer haftet bei vertragswidriger Herstellung einer mangels unbefristeter Genehmigung nicht dauerhaft gesicherten Zufahrt

Ein Bauunternehmer, der sich in einem Generalübernehmervertrag verpflichtet, eine Windenergieanlage mit einer Zuwegung zu errichten, die dauerhaft durch von ihm zu beschaffende Genehmigungen gesichert ist und ein Befahren mit den für Wartungs- und Reparaturarbeiten benötigten Schwerlastfahrzeugen zulässt, erbringt eine mangelhafte Leistung, wenn er eine in diesem Zusammenhang erforderliche Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde nur für einen befristeten Zeitraum von etwa einem Jahr erwirkt. In einem solchen Fall kann der Auftraggeber einen Mängelbeseitigungsvorschuss geltend machen.

OLG Brandenburg, Urt. v. 21.09.2011 - 4 U 9/11

Online seit 24.10.2011


Durch eine bindende technische Anordnung des Bauleiters wird der Inhalt des Leistungsverzeichnisses modifiziert

Ist in dem Leistungsverzeichnis keine Einschränkung dahingehend ersichtlich, dass die Leitvorrichtung aus Stahlblech für die Errichtung einer Müllumladestation nur für die Aufnahme von Biomüll ausgerichtet sein sollte, hat der Subunternehmer jedoch eine statische Berechnung nach Maßgabe der technischen Anordnungen des Bauleiters zu erstellen, die eine Müllumladestation ausschließlich für Biomüll vorsieht, so handelt es sich um eine bindende technische Anordnung des Bauleiters mit der Folge, dass der Inhalt des Leistungsverzeichnisses durch die technischen Anordnungen des Bauleiters modifiziert wird.

OLG Koblenz, Beschl. v. 11.08.2011 - 2 U 140/10

Online seit 24.10.2011


Werklohnansprüche aus einem Bauvertrag über die Lieferung und Montage einer Fensteranlage und Sonnenschutzanlage für ein Wohnhaus und Geschäftshaus

Ein Anspruch auf Mehrkosten besteht nicht, wenn es sich bei der Anbringung von zusätzlichen Flügeln in den Unterlichtern der Fenster um eine Konstruktion handelt, die bereits der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung der Parteien entspricht und damit keine Mehrkosten wegen geänderter Ausführung verursacht. Ob eine Leistung zum bisher vereinbarten Vertragsinhalt gehört oder nicht, richtet sich nach dem insoweit maßgebenden Vertragsinhalt, vor allem der Leistungsbeschreibung, den technischen Vertragsbedingungen sowie den besonderen und / oder zusätzlichen Vertragsbedingungen.

OLG Köln, Urt. v. 17.08.2010 - 3 U 69/09

Online seit 24.10.2011


Genügen eines Vortrags über ein Handeln eines Baugeldempfängers mit bedingtem Vorsatz für eine Kenntnis i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Für den Beweis eines Verstoßes des Baugeldempfängers gegen die Verwendungspflicht des Gesetzes zur Sicherung von Baugeldforderungen genügt regelmäßig der Nachweis, dass der Verwendungspflichtige Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung des Baugläubigers empfangen hat und dass von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne dass eine fällige Forderung des Gläubigers befriedigt worden wäre. Sache des Baugeldempfängers ist es dann, die (anderweitige) ordnungsgemäße Verwendung des Geldes, d.h. seine Auszahlung an andere Baugläubiger darzulegen.

OLG München, Urt. v. 20.04.2010 - 28 U 5125/09

Online seit 21.10.2011


Grundsätzlich keine Haftung aus einer Bürgschaft, wenn ein anderer an die Stelle des ursprünglichen Hauptschuldners tritt

Die Bürgschaftsverpflichtung, die für Verbindlichkeiten einer Kommanditgesellschaft gegeben wurde, die sich aus einem werkvertraglichen Bezug ergeben können, besteht nicht fest, wenn die Kommanditgesellschaft zur Erfüllung der werkvertraglichen Leistungen zusammen mit einer anderen Kommanditgesellschaft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründet und diese den Werkvertrag abschließt. Tritt ein anderer an Stelle des ursprünglichen Hauptschuldners, ist eine Haftung aus der Bürgschaft grundsätzlich ausgeschlossen.

OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 16.09.2011 - 19 U 78/11

Online seit 19.10.2011


Schadensersatzanspruch nach fristlosen Kündigung wegen Pflichtverletzung auf Grund des Fehlens von qualifizierten Mitarbeitern i.R.v. Elektrizitätsarbeiten unter Spannung

Ein Stromversorger kann die nach rahmenvertraglicher Ausschreibung eingegangen Wertkontrakte mit einem Unternehmen kündigen, wenn die Auftragnehmerin entgegen der vertraglichen Vereinbarung kein Personal für Arbeiten unter Strom einsetzt, das entsprechend geschult ist und ein entsprechendes Zertifikat besitzt. Hat die Auftraggeberin Stromsicherheit zu gewährleisten, ist es ihr nicht zuzumuten, eine vorhergehende Abmahnung zu erteilen oder eine Frist zur Vorlage der Zertifizierungen zu setzen. Insofern kann die Auftragnehmerin keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.

OLG Stuttgart, Urt. v. 14.09.2011 - 6 U 177/09

Online seit 19.10.2011


Nachweis der erforderlichen Anordnung eines Auftraggebers zur Änderung des Bauentwurfs

Eine Anordnung des Auftraggebers zu einer Änderung des Bauentwurfs kann nur angenommen werden, wenn es sich um eine klar und deutlich verständliche - unter Umständen auch stillschweigende - Weisung handelt und nicht nur um einen Wunsch des Auftraggebers, dessen Befolgung durch den Auftragnehmer nicht zwingend erwartet wird oder diesen lediglich zu einer Überprüfung seiner Verfahrensweise veranlassen soll. Die Bekundung des Interesses an einem "KfW-60-Antrag" alleine begründet noch keine entsprechende Bauabänderungsanordnung.

OLG Brandenburg, Urt. v. 25.08.2011 - 12 U 69/10

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