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Online seit 01.03.2012
Bauträgeranwalt kann bei Inanspruchnahme durch Erwerber wegen Mängeln Architekt den Streit verkünden
Wird der Bauträger eines als Wohnungseigentumsanlage konzipierten Mehrfamilienhauses von der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Baumängeln verklagt und nach Streitverkündung seines Prozessbevollmächtigten gegen den Architekten zum Schadensersatz verpflichtet, trifft den Anwalt hinsichtlich dieser Prozesshandlung keine Pflichtwidrigkeit. Denn die Streitverkündung soll den Streitverkünder davor bewahren, die wegen der materiell-rechtlichen Verknüpfung der gegen verschiedene Schuldner gerichteten Ansprüche notwendigen Prozesse alle zu verlieren, obgleich er zumindest einen dieser Prozesse hätte gewinnen müssen. Insofern ist eine Streitverkündung im Fall eines vom Bauträger verfolgten Ersatzanspruchs gegen seinen Architekten, der notwendigerweise Planungsfehler voraussetzt, die zu den gegen den Kläger gerichteten Gewährleistungsansprüchen der Eigentümergemeinschaft sowie der Erwerber der Eigentumswohnungen geführt haben, geboten.
BGH, Urt. v. 08.12.2011 - IX ZR 204/09
Online seit 30.11.2011
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Online seit 08.05.2012
Klausel eines Bauträgers mit Verpflichtung des Auftragnehmers zur Sicherheitsleistung von 8% nach Abnahme kann unwirksam sein
Wenn ein Auftragnehmer vertraglich verpflichtet ist, im Zeitraum zwischen Vorlage der Schlussrechnung und dem Empfang der Schlusszahlung sowie der Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche Sicherheit in Höhe von 8% (Kumulation von Vertragserfüllungsbürgschaft über 5% und Gewährleistungsbürgschaft über 3%) zu leisten, so ist die entsprechende Sicherungsabrede nach § 307 BGB unwirksam. Denn eine solche Klausel führt zu einer unangemessenen Benachteiligung des Auftragnehmers, weil dieser für einen über die Abnahme hinausreichenden Zeitraum wegen Gewährleistungsansprüchen eine Sicherheit von 8% der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme leisten muss. Das ist durch das Sicherungsinteresse des Verwenders (hier: ein Bauträger) nicht mehr gerechtfertigt und führt zur Unwirksamkeit der Klausel.
LG Wiesbaden, Urt. v. 25.01.2012 - 5 O 72/10