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Online seit 16.05.2012
Keine Baugenehmigung zum Betrieb eines Autohandels für Kleintransporter und Pkw mit Ausstellungsflächen im Wohngebiet
Der Inhaber eines Autohauses hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Betrieb eines Autohandels für Kleintransporter und Pkw mit Ausstellungsflächen in einem Umfang von maximal 30 Kraftfahrzeugen mit 25 Stellplätzen auf einem im unbeplanten Innenbereich gelegenen bebauten Grundstück, wenn die nähere Umgebung einem reinen Wohngebiet entspricht. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit kann auch nicht aus einer vormaligen gewerblichen Nutzung als Mühlengebäude im Wege des Bestandsschutzes abgeleitet werden. Bestandsschutz für ein Bauwerk gewährleistet nur das Recht, das Bauwerk weiter so zu unterhalten und zu nutzen, wie es seinerseits legal errichtet wurde.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.03.2012 - OVG 10 N 34.10
Online seit 16.05.2012
Unzulässigkeit sofort vollziehbarer "Neuregelung" nach Suspensivanordnung gegen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
Nach angeordneter Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens ist es nicht zulässig, dass die Behörde eine mit der früheren Regelung inhaltlich identische "Neuregelung" vornimmt und deren sofortige Vollziehbarkeit anordnet. Vielmehr soll nur das Gericht als unabhängige Instanz darüber befinden, ob das Abänderungsverfahren eröffnende veränderte Umstände eingetreten sind und ob diese von solchem Gewicht sind, dass die rechtliche Würdigung zu einem anderen Ergebnis als bei der Aussetzungsentscheidung führt.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26.01.2012 - 12 ME 291/11
Online seit 10.05.2012
Kein revisionsrechtlicher Klärungsbedarf hinsichtlich Drittschutzes einer Gemeinde bei überörtlichem Fachplanungsvorhaben
Die Fragen, ob die Grundsätze zu einer selbstständig durchsetzbaren Verfahrensposition kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften auf luftrechtliche Vorhaben beschränkt sind oder in gleicher Weise auch für ein überörtliches Straßenbauvorhaben und eine angrenzende kommunale Gebietskörperschaft Geltung haben, beziehungsweise ob ein Abwehranspruch einer Gemeinde gegen ein überörtliches Fachplanungsvorhaben, das ohne das notwendige Genehmigungsverfahren und dessen Abschluss mit einer Sachentscheidung durchgeführt worden ist, neben einer Verletzung des kommunalen Beteiligungsrechtes auch eine Verletzung der Gemeinde in dem materiellen Recht voraussetzt, besitzen keine revisionserhebliche Bedeutung grundsätzlicher Art. Es ist geklärt, dass ein am Verwaltungsverfahren zu Beteiligender die Befugnis zur Anfechtung grundsätzlich nicht allein aus der Verletzung der ihn betreffenden Verfahrensvorschriften herleiten kann und die Ausgestaltung der Planfeststellung im Bundesfernstraßengesetz nichts für die Annahme hergibt, das Gesetz dem durch eine Straßenbaumaßnahme betroffenen Dritten eine durchsetzbare Verfahrensposition eingeräumt.
BVerwG, Beschl. v. 29.03.2012 - BVerwG 9 B 95.11
Online seit 10.05.2012
Nach umfassender gerichtlicher Würdigung besteht kein weiteres Sachaufklärungsbedürfnis aufgrund bloßer Ankündigung eines Beweisantrags
Der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht im verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren ist genügt, wenn ein rechtskundig vertretener Beteiligter in der mündlichen Verhandlung keine konkreten (förmlichen) Beweisanträge zu einem bestimmten Thema gestellt hat. Bloße Ankündigungen von Beweisanträgen in die mündliche Verhandlung vorbereitenden Schriftsätzen sind insoweit nicht ausreichend, um ein weiteres Sachaufklärungsbedürfnis zu begründen. Dies gilt insbesondere, wenn es im Verfahren gegen eine erteilte Baugenehmigung allein auf die faktischen baulichen Verhältnisse vor Ort ankommt und das Gericht den Aspekt des Gebots der Rücksichtnahme in seiner Entscheidung umfassend und zutreffend gewürdigt hat.
OVG Saarland, Beschl. v. 26.04.2012 - 2 A 134/12
Online seit 10.05.2012
2,13 Meter über der Geländeoberfläche liegende grenznahe Aufschüttung zur Terrassenangleichung ist abstandrechtlich unzulässig
Von einer bis zu 2,13 Meter über der Geländeoberfläche liegenden grenznahen Aufschüttung, die dazu dient, den hinteren Grundstücksbereich in etwa auf dem Höhenniveau der an das Wohnhaus rückwärtig angrenzenden Terrasse nutzen zu können, geht eine gebäudegleiche Wirkung aus. Eine solche Aufschüttung ist abstandrechtlich unzulässig, da sie geeignet ist, den Nachbarschaftsfrieden erheblich stören. Eine Aufschüttung dieser Höhe ermöglicht einen gesteigerten Einblick in den geschützten Ruhebereich der tiefer liegenden Nachbarschaftsgrundstücke. Der Einsichtsmöglichkeit kann wegen des erheblichen Höhenunterschieds auch mit einer Bepflanzung in üblicher Höhe kaum begegnet werden.
OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 08.03.2012 - 10 A 215/10
Online seit 08.05.2012
Bei Festsetzung privater Fläche als Gemeinbedarfsfläche können Eigentümer auf planungsschadensrechtliche Ansprüche verwiesen werden
Der planerische Zugriff der Gemeinde auf im privaten Eigentum stehende Grundstücke bedeutet nicht, dass etwa Gemeinbedarfsflächen oder öffentliche Grünflächen nur unter dem Vorliegen der für eine Enteignung geltenden Voraussetzungen festgesetzt werden dürfen. Insofern ist es ist nicht zu beanstanden, wenn bei der Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz der Öffentlichkeit die privaten Nutzungsabsichten der Eigentümer zurückgestellt und diese auf die Geltendmachung möglicher planungsschadensrechtliche Ansprüche verwiesen werden.
BVerwG, Beschl. v. 11.04.2012 - BVerwG 4 BN 13.12
Online seit 08.05.2012
Berufungsgericht muss erstinstanzlich gestellten Hilfsanträgen nachgehen
Es ist grundsätzlich zulässig, mehrere Klagebegehren in der Weise voneinander abhängig zu machen, dass das Gericht für den Fall eines Misserfolgs des Hauptantrags über einen Hilfsantrag zu entscheiden hat. Dies hat zur Folge, dass ein Hilfsantrag auf Feststellung, dass eine erteilte Baugenehmigung rechtswidrig war, über den die Vorinstanz jedoch nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Unterlegenen nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt. Unterlässt es das Berufungsgericht den erstinstanzlich gestellten Anträgen nachzugehen, handelt es insoweit verfahrensfehlerhaft.
BVerwG, Beschl. v. 05.04.2012 - BVerwG 4 B 45.11
Online seit 08.05.2012
Keine gebäudegleiche Wirkung grenznaher Aufschüttung mit Stützmauer von 1,80 Meter Höhe
Von einer grenznahen Aufschüttung mit Stützmauer geht regelmäßig keine gebäudegleiche Wirkung aus, wenn eine Höhe von 2 Metern nicht überschritten wird. Etwas anderes gilt nur, wenn durch das Abstandsflächenerfordernis besonders geschützte nachbarliche Belange betroffen sind. Davon kann jedoch bei einer maximalen Höhe von 1,80 Metern nicht ausgegangen werden, wenn eine Beeinträchtigung der Besonnung und Belichtung bei dieser Höhe und Form nicht erkennbar ist. Insofern muss ein solches Vorhaben keine Abstandflächen einhalten.
OVG Thüringen, Urt. v. 14.03.2012 - 1 KO 261/07
Online seit 08.05.2012
Baubehörde muss nicht gegen alle rechtswidrigen Zustände im Außenbereich gleichermaßen vorgehen
Eine Beseitigungsanordnung für ein Wochenendhaus mit Nebenanlagen auf einer Pachtfläche im Außenbereich ist nicht schon deshalb zu beanstanden, weil die Behörde bei baurechtlichen Verstößen auf andern Grundstücken keine Verfügung erlassen hat. Es besteht keine Pflicht der Baubehörde, stets "Tabula rasa" zu machen und unterschiedslos die Beseitigung jedweder rechtswidrigen baulichen Anlage in einem bestimmten räumlichen Umkreis zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn unterschiedliche Sachverhalte vorliegen. Es ist anerkannt, dass gewisse Differenzierungen zulässig sein können. So kann es in Bezug auf die zeitliche Komponente des Einschreitens auch systemgerecht sein, zunächst ein "Musterverfahren" durchzuführen oder sonstige zeitliche Staffelungen vorzunehmen, solange Verstöße gleicher Art letztlich nicht unberücksichtigt bleiben.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 09.03.2012 - 1 LA 254/09
Online seit 03.05.2012
Über Kosten für ein nachbarrechtlich privat eingeholtes Lärmgutachten kann bereits im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden werden
Die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens, das im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und für die Klage im Verfahren der Hauptsache betreffend einen (hier: luftverkehrsrechtlichen) Planfeststellungsbeschluss Bedeutung erlangt hat, sind im Rahmen der Kostenfestsetzung zwar grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren zuzuordnen. Etwas anderes ist jedoch anzunehmen, wenn das Eilverfahren die Hauptsache tendenziell vorwegnimmt. Insofern ist es sachgerecht, über die Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein nachbarrechtlich privat eingeholtes Lärmgutachten bereits im Zusammenhang mit dem Eilverfahren zu entscheiden.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 02.04.2012 - 1 OA 48/12
Online seit 03.05.2012
"Feinsteuerung" der Windenergienutzung allein mit vertraglichen Mitteln ist mit dem Recht der Bauleitplanung unvereinbar
Ein städtebaulicher Vertrag, der an die Stelle der Entwicklungs- und Ordnungsfunktion der Bauleitplanung tritt und mit dem die Kommune die als erforderlich erachtete "Feinsteuerung" der Windenergienutzung allein mit vertraglichen Mitteln zu bewirken versucht, ist unwirksam. Dies gilt insbesondere, wenn von vornherein absehbar ist, dass der intendierte Interessenausgleich nicht angemessen in der vertraglich vorgesehenen Weise erreicht werden kann. Das Ausweichen auf eine rein vertragliche Gestaltungsform stellt eine Entziehung von den Anforderungen eines gebotenen Planungsverfahrens dar, die mit der Ausgestaltung des Rechts der Bauleitplanung unvereinbar ist.
OVG Niedersachsen, Urt. v. 08.03.2012 - 12 LB 244/10
Online seit 03.05.2012
Maßnahmen an Telekommunikationslinie wegen Änderung des Verkehrswegs muss der Nutzungsberechtigte auf eigene Kosten vornehmen
Erfordert eine vom Unterhaltungspflichtigen beabsichtigte Änderung des Verkehrswegs Maßnahmen an einer Telekommunikationslinie selbst, so hat der Nutzungsberechtigte nicht nur die unmittelbaren Arbeiten an der Telekommunikationslinie auf eigene Kosten vorzunehmen, sondern auch die erforderlichen Vorarbeiten, die ihm den Zugriff auf die Telekommunikationslinie erst ermöglichen. Diese umfassende Verpflichtung des Nutzungsberechtigten, die allerdings zugleich dessen alleinige Wahrnehmungsberechtigung im Hinblick auf entsprechende Arbeiten begründet, ist mit Blick auf das öffentliche Interesse an einer sachgerechten Ausführung der Arbeiten und der Privilegierung des Nutzungsberechtigten durch die unentgeltliche Einräumung des Nutzungsrechts gerechtfertigt.
VGH Hessen, Urt. v. 02.03.2012 - 7 A 2037/10
Online seit 03.05.2012
Grenzständiger Anbau nachbarlicher Garage stellt unter zumutbaren Gegebenheiten keinen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot dar
Ein Grundstückseigentümer kann nicht schon deshalb gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit Garage vorgehen, weil die Garage auf einer Länge von 9 m und einer Höhe von 2,80 m grenzständig entlang der Terrasse angebaut werden soll. Insbesondere liegt in einem solchen Fall kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme vor, soweit dem Bauwerk keine erdrückende Wirkung zukommt. Auch wenn der freie Blick von der Terrasse eingeschränkt wird, ist der Bauherr nicht verpflichtet, die dem Nachbarn verträglichste und günstigste Lösung zu wählen. Er genügt seiner Pflicht zur Rücksichtnahme vielmehr schon dann, wenn seine Lösung für den Nachbarn - noch - zumutbar ist.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.02.2012 - OVG 10 S 39.11
Online seit 03.05.2012
Versickerungsprüfung darf von sächsischer Gemeinde nicht durch vorhabenbezogenen Plan ins "Bauantragsverfahren" verlagert werden
Eine sächsische Gemeinde darf keine dahingehende planerische Festsetzung treffen, dass der Versickerungsnachweis für Niederschlagswasser "im Bauantragsverfahren" zu führen ist. Das baurechtliche Genehmigungsverfahren (einschließlich des Prüfungsumfangs im jeweiligen Gestattungsverfahren) ist in der Sächsischen Bauordnung landesgesetzlich abschließend geregelt und einer ortsrechtlichen Ausgestaltung entzogen. Insofern liegt eine Überschreitung der Regelungskompetenz zum Erlass städtebaulicher Satzungen vor. Darüber hinaus ist die Verlagerung der Prüfung in das Antragsverfahren schon deshalb abwägungsfehlerhaft und damit unzulässig, da die Sächsische Bauordnung ein solches Verfahren nicht (mehr) vorsieht.
OVG Sachsen, Urt. v. 13.10.2011 - 1 C 9/09
Online seit 27.04.2012
Hohe Gesamtwohnungszahl eines Vorhabens kann nur bei tatsächlichen Folgebeeinträchtigungen gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen
Das Gebot, dass sich ein Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, nach der Bauweise und nach seiner überbauten Grundstücksfläche in die jeweils maßgebliche nähere Umgebung einzufügen hat, entfaltet keine unmittelbar drittschützende Wirkung. Unmittelbarer Drittschutz gegen Gebietsveränderungen kann Gebietsanliegern in diesem Zusammenhang nur dann mit Blick auf eine Verletzung des objektiven Rücksichtnahmegebots zustehen, wenn die nähere Umgebung der Nutzungsart einem der gesetzlich vorgeformten Gebiete der Baunutzungsverordnung entspricht. Eine den Gebietsrahmen möglicherweise übersteigende Gesamtwohnungszahl eines Vorhabens (hier: 14 Wohneinheiten) beziehungsweise die Wohnungsdichte, kann aber nur mittelbar durchschlagen, indem zum Beispiel unzumutbarer Verkehrslärm durch die Bewohner hervorgerufen wird.
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.03.2012 - 3 S 223/12
Online seit 27.04.2012
Ausschluss von Spielhallen ist bei zu befürchtender Niveauabsenkung eines Quartiers nicht zu beanstanden
Die Festsetzung eines Kerngebiets unter Ausschluss von Vergnügungsstätten wie Spielhallen ist zulässig, wenn besondere städtebauliche Gründe vorliegen. Dies kann angenommen werden, wenn in der Umgebung des Plangebiets bereits eine Spielhalle vorhanden ist und das betroffene Quartier wegen unmittelbarer Bahnhofsnähe für Niveauabsenkungen besonders empfänglich ist. In einem solchen Fall ist ein unerwünschter "trading-down Effekt" zu befürchten, da es einem allgemeinen städtebaulichen Erfahrungssatz entspricht, dass sich Vergnügungsstätten negativ auf ihre Umgebung auswirken können.
VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 08.03.2012 - 8 S 260/11
Online seit 27.04.2012
Gemeinde muss bei abgeschieden gelegenem Spielplatz nicht bestimmungsgemäße Nutzung unterbinden
Ein Nachbar hat Anspruch darauf, dass die Gemeinde die notwendigen Vorkehrungen trifft, um die nicht bestimmungsgemäße Nutzung (Missbrauch) eines Spielplatzes durch Jugendliche und Erwachsene zu unterbinden. Der Betreiber einer öffentlichen Einrichtung ist ausnahmsweise für die durch den bestimmungswidrigen Gebrauch verursachten erheblichen Belästigungen dann verantwortlich, wenn er durch die Einrichtung beziehungsweise die konkrete Standortentscheidung einen besonderen Anreiz zum Missbrauch geschaffen hat. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Spielplatz relativ abgeschieden in unmittelbarer Waldrandlage an einer für den öffentlichen (Straßen-) Verkehr nur schwer zugänglichen Stelle positioniert ist und somit einen besonderen Anreiz für Jugendliche bietet, die sich von Passanten unbeobachtet und unkontrolliert treffen wollen.
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.03.2012 - 10 S 2428/11
Online seit 27.04.2012
Keine schädlichen Auswirkungen eines Supermarkts auf zentralen Versorgungsbereich ohne spürbare Umsatzumverteilungen zu Lasten der Anbieter
Durch einen großflächigen Lebensmittelmarkt sind nur dann schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich zu erwarten, wenn dessen Funktionsfähigkeit in beachtlichem Ausmaß beeinträchtigt und damit gestört wird. Eine solche Funktionsstörung liegt vor, wenn der Versorgungsbereich seinen Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr in substanzieller Weise wahrnehmen kann. Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche sind zwar nicht erst dann schädlich, wenn sie die Schwelle zur Unzumutbarkeit überschreiten. Sind jedoch kein spürbare Umsatzumverteilungen zu Lasten bestehender Anbieter zu erwarten, kann keine Funktionsstörung angenommen werden.
VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.03.2012 - 5 S 1749/10
Online seit 27.04.2012
Im Wege der Veränderungssperre herbeigeführter Baustopp ist bei konzeptbezogener Stadtentwicklungsabsicht zulässig
Der Eigentümer eines Grundstücks hat keinen Anspruch auf Genehmigung eines Lebensmittel-Discountmarkts, wenn die Gemeinde im Wege der Veränderungssperre einen wirksamen Baustopp für das betreffende Gebiet erlassen hat. Dies ist anzunehmen, wenn ein positives Nutzungskonzept für den betroffenen Grundstücksbereich vorliegt. Beabsichtigt die Gemeinde ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen sowie ein Dorfgebiet planungsrechtlich zu sichern und ortsbildprägende Freiflächen als private Grünfläche zu überplanen liegt eine hinreichende Konzeption vor, die der Annahme einer reinen Negativplanung entgegensteht und den Erlass einer Veränderungssperre rechtfertigt.
VG Köln, Urt. v. 10.02.2012 - 2 K 2740/11
Online seit 27.04.2012
Konkludentes gemeindliches Einvernehmen setzt Eindeutigkeit voraus
Hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens tritt die Fiktionswirkung auch dann ein, wenn eine stillschweigende oder konkludente Versagung für ausreichend erachtet wird. Die Fiktionswirkung tritt nur dann nicht ein, wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen zu einem Bauvorhaben entweder ausdrücklich verweigert oder sich ihren Erklärungen eindeutig entnehmen lässt, dass sie es aus bauplanungsrechtlichen Gründen versagt. Bei einer konkludenten Erklärung ist jedoch Eindeutigkeit erforderlich. Das mit der Einvernehmensregelung bezweckte Beschleunigungsinteresse würde konterkariert, könnte bereits aus einer unklaren oder mehrdeutigen Erklärung der Gemeinde eine Versagung des Einvernehmens abgeleitet werden.
VG Koblenz, Urt. v. 24.01.2012 - 7 K 623/11.KO -
Online seit 27.04.2012
Bauherr darf anwaltlich vorgebrachtem Nachbarwiderspruch im Vorverfahren mit Hinzuziehung eines Rechtsanwalts begegnen
Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Bauherrn im Vorverfahren zu einem Nachbarwiderspruch gegen die ihm erteilte Baugenehmigung ist regelmäßig zu bejahen, wenn der Nachbar seinerseits einen Rechtsanwalt beauftragt hat. Der Bauherr ist im Drittwiderspruchsverfahren gegen seine Baugenehmigung auf Antrag hin unbeschadet der Frage der Kostentragung zu beteiligen.
VG Koblenz, Beschl. v. 05.01.2012 - 7 K 724/11.KO
Online seit 27.04.2012
Kein Anspruch auf Änderung des Flächennutzungsplans für abwägungsfehlerhafte Ausweisung gewerblicher Flächen
Stützt die Gemeinde eine Ausweisung gewerblicher Flächen auf eine Studie, die fälschlicherweise davon ausgeht, dass für ein "interkommunales" Gebiet eine geografisch zentrale Lage zwischen den Siedlungsschwerpunkten der im Zweckverband beteiligten Gemeinden entscheidend ist, liegt ein Abwägungsdefizit vor. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans
VG Sigmaringen, Urt. v. 30.11.2011 - 4 K 637/10
Online seit 23.04.2012
Gemeinderatsmitglied darf nicht an Bebauungsplan mit Auswirkungen auf sein an den Planbereich angrenzendes Grundstück mitwirken
Ein Bebauungsplan leidet an einem durchgreifenden, den Ausspruch seiner Unwirksamkeit rechtfertigenden Mangel in Form eines Verstoßes gegen das kommunalrechtliche Mitwirkungsverbot, wenn ein Gemeinderatsmitglied an der Entscheidung beteiligt ist, das hinsichtlich der Planung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil zu erwarten hat. Dies kann auch dann angenommen werden, wenn das Gemeinderatsmitglied Eigentümer einer Waldparzelle ist, die zwar außerhalb des Plangebiets liegt, aber an dieses unmittelbar angrenzt und der Plan eine vorgesehene Schrotschussanlage mit Wurfeinrichtungen im potentiellen Einwirkungsbereich auf die Waldparzelle vorsieht.
OVG Saarland, Urt. v. 29.03.2012 - 2 C 252/10
Online seit 23.04.2012
Bioaerosole aus Tierhaltungsanlagen verursachen möglicherweise schädliche Umwelteinwirkungen
Bioaerosole aus Tierhaltungsanlagen führen möglicherweise zu schädlichen Umwelteinwirkungen. Unter Vorsorgegesichtspunkten kann deswegen erwogen werden, eine Erhöhung von Immissionskonzentrationen gegenüber den Hintergrundwerten zu vermeiden oder zu vermindern. Im Rahmen der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen summarischen Prüfung unter Berücksichtigung des derzeitigen Erkenntnisstands lässt sich nicht abschließend klären, ob der Einsatz von Abluftreinigungsanlagen bei der Geflügelhaltung bereits dem Stand der Technik entspricht.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 13.03.2012 - 12 ME 270/11
Online seit 23.04.2012
Nicht privilegierte Maschendrahteinfriedung auf einem Pachtgrundstück im Außenbereich ist rechtswidrig
Die Beseitigungsanordnung für eine 1,30 m hohe Maschendrahteinfriedung auf einem Pachtgrundstück im Außenbereich ist rechtmäßig, wenn die natürliche Eigenart der Landschaft durch diese Bebauung beeinträchtigt wird. Davon kann bei einem Zaun zunächst stets ausgegangen werden. Zäune sind der Außenbereichslandschaft zwar nicht unüblich, weil sie in verschiedener Gestalt für landwirtschaftliche Zwecke benötigt werden. Das Vorhandensein privilegierter Anlagen macht die Außenbereichslandschaft aber nicht aufnahmebereit für optisch vergleichbare nicht privilegierte Anlagen. Gartenzäune und vergleichbare Grundstückseinfriedungen sind der Außenbereichslandschaft grundsätzlich wesensfremd.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 09.03.2012 - 1 LA 231/09
Online seit 23.04.2012
Gemeinderatsmitglied steht kein Beteiligungsrecht für Einvernehmen voraussetzende Bauplanung zu
Ein Mitglied des Gemeinderats wird durch den Ausschluss seiner mitentscheidenden Beteiligung an bauplanungsrechtlichen Entscheidungen, die ein Einvernehmen der Gemeinde erfordern, nicht verletzt. Denn in Fällen der Identität von Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde ist das Einvernehmen der Gemeinde nicht nur entbehrlich, sondern der Gemeinde fehlt auch die Befugnis, sich den Anwendungsbereich des § 36 Abs.1 S.1 BauGB selbst zu eröffnen und die sich aus der Vorschrift ergebenden Rechtsfolgen nutzbar zu machen.
VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.03.2012 - 1 S 3326/11
Online seit 23.04.2012
Ausnahmsweise Zulässigkeit eines Bordellbetriebs im Gewerbegebiet
Bordellbetriebe sind anders als die von der Baunutzungsverordnung typischerweise erfassten Vergnügungsstätten Einrichtungen, für die sich im Hinblick auf die allgemeine sozialethische Bewertung und auf die sich im "Milieu" ergebenden Begleiterscheinungen eher ein Standort eignet, der außerhalb oder allenfalls am Rande des "Blickfelds" und der Treffpunkte einer größeren und allgemeinen Öffentlichkeit liegt und auch nicht in der Nachbarschaft von Wohnungen. Zweckbestimmung von Gewerbegebieten ist es indes gerade, solchen Betrieben einen Standort zu bieten. Von daher können Bordellbetriebe im Gewerbegebiet ausnahmsweise unabhängig von der Nutzungszuordnung zulässig sein.
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 05.03.2012 - 5 S 3239/11
Online seit 23.04.2012
Ohne bevorstehenden Generationswechsel besteht keine Privilegierung für Altenteilervorhaben im Außenbereich
Der Eigentümer eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks im Außenbereich hat keinen Anspruch, ein Altenteilerwohnhaus mit Carport im Außenbereich zu errichten, wenn das Vorhaben mangels eines konkret bevorstehenden Generationswechsels nicht geeignet ist, dem landwirtschaftlichen Betrieb zu dienen. Dies gilt umso mehr im Fall, dass das Vorhaben nicht in unmittelbarer Nähe zur Hofstelle geplant ist.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 02.03.2012 - 1 LA 13/12
Online seit 23.04.2012
Keine Rücksichtslosigkeit gegenüber Inhaber widerruflicher Genehmigung durch Herbeiführung des Widerruftatbestands
Die Annahme einer Rücksichtslosigkeit, die einen rechtlich relevanten Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme begründen könnte, verbietet sich bei einer Baugenehmigung für eine Werbeanlage die widerrufen werden kann, wenn an dem Gebäude, an dem die Werbeanlage angebracht ist oder an dem Nachbargebäude baulichen Änderungen genehmigt werden. Nutzt der Berechtigte einer Baugenehmigung diese trotz ihres rechtlich nicht dauerhaft gesicherten Bestandes aus, so spricht Überwiegendes dafür, dass er sich nicht darauf berufen kann, das den Widerruf begründende Ereignis sei ihm gegenüber rücksichtslos, weil ihm die Ausnutzung der Baugenehmigung unmöglich werde
VGH Hessen, Beschl. v. 01.03.2012 - 3 A 1330/11.Z
Online seit 23.04.2012
Gebietsgliederung erfordert Zulässigkeit aller Nutzungen an irgendeiner Stelle des Baugebiets
Der Ausschluss von Nutzungsarten aus dem jeweiligen Baugebietskatalog oder von Unterarten durch Gliederung des Baugebiets betrifft nicht das gesamte Baugebiet, sondern nur Teile davon. Durch die Gliederung dürfen in dem Gebiet insgesamt keine Nutzungen verloren gehen. Für eine - bloße - Gebietsgliederung ist es ausreichend, dass alle in dem Baugebiet zulässigen Nutzungen an irgendeiner Stelle des Baugebiets zulässig sind. Ist dies der Fall, bedarf es keiner Prüfung, ob besondere städtebauliche Gründe vorliegen.
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.02.2012 - 8 S 1816/11
Online seit 23.04.2012
Samtgemeindenmitglied kann nur für Neubau von Ortsstraßen oder "anderen Straßen im Außenbereich" Straßenbaulastträger sein
Die Mitgliedsgemeinde einer niedersächsischen Samtgemeinde kann grundsätzlich nur dann sachlich zuständige Trägerin für ein Straßenneubauvorhaben sein, wenn die geplante Straße als Ortsstraße oder als "andere Straße im Außenbereich" einzuordnen ist. Eine geplante Entlastungsstraße lässt sich nicht als Ortsstraße einordnen, wenn sie nach ihrer Fertigstellung weder in einem Baugebieten noch in Zusammenhang bebauten Ortsteilen liegt. Hat der Verkehr, der sich auf die geplante Straße verlagern würde, keinen Herkunfts- und Zielort innerhalb des Gemeindegebiets, kann auch nicht von einer anderen Straße im Außenbereich im Sinne des niedersächsischen Straßen- und Wegerechts ausgegangen werden.
OVG Niedersachsen, Urt. v. 22.02.2012 - 7 LC 83/10
Online seit 23.04.2012
Städtebauliche Einordnung als Vergnügungsstätte ist an möglicher Lärmbelästigung zu messen
Vergnügungsstätten sind wirtschafts- und gewerberechtlich eine besondere Art von Gewerbebetrieben, die - in unterschiedlicher Weise - durch kommerzielle Freizeitgestaltung und Amüsierbetriebe gekennzeichnet sind. Bei der bauplanungsrechtlichen Abgrenzung einer Schank- und Speisewirtschaft von einer Vergnügungsstätte kommt es entscheidend darauf an, ob bei wertender Gesamtbetrachtung die Einrichtung von ihrem Gesamterscheinungsbild und ihrer Angebotspalette her den Charakter einer Vergnügungsstätte hat. Nicht entscheidend ist dabei die konkrete Bezeichnung der Einrichtung. Für die städtebauliche Einordnung ist dabei maßgeblich darauf abzustellen, ob aufgrund des Benutzerkreises und der Nutzungszeit regelmäßig mit erheblichen Lärmbelästigungen zu rechnen ist, sei es durch die Veranstaltung selbst oder den durch sie ausgelösten Zu- und Abgangsverkehr.
VGH Hessen, Beschl. v. 22.02.2012 - 3 A 1112/11.Z
Online seit 23.04.2012
Bei Betroffenheit eines nicht sensiblen Wohnbereichs durch 30 cm überhöht errichtete Garage kann Nachbar keinen Rückbau verlangen
Wird eine Garage unzulässigerweise etwa 30 cm höher errichtet, kann der Nachbar nur dann einen Rückbau verlangen, wenn eine zusätzliche Verschattung von Wohnbereichen eintritt und der Eindruck einer Einmauerung an einer schutzwürdigen Stelle des Wohnbereichs vermittelt wird. Allein der Umstand, dass eine alternative, rechtmäßige Garage niedriger erbaut worden wäre, vermag das Gefühl des "Eingemauertseins" nicht zu begründen. Dies gilt insbesondere, wenn lediglich eine leichte Beeinträchtigung eines nicht sensiblen Wohnbereichs - wie einer nordseitig gelegenen Küche - eintritt.
OVG Niedersachsen, Urt. v. 16.02.2012 - 1 LB 19/10
Online seit 18.04.2012
Bebauungsplan darf keine Bildung von Agglomerationen nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe im Gewerbegebiet erlauben
Ist in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet die Bildung von Agglomerationen nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten planungsrechtlich erlaubt, bedarf der Plan einer Anpassung. Dies gilt jedenfalls dann, soweit Einzelhandelsagglomerationen außerhalb der städtebaulich integrierten Lage raumordnungsrechtlich unzulässig sind. Denn in solchen Fällen besteht die Gefahr, dass die Versorgungsfunktion des städtebaulich integrierten Bereichs beeinträchtigt wird.
OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.03.2012 - 2 A 11176/11.OVG
Online seit 18.04.2012
Formelle Voraussetzungen eines Einwendungsausschlusses gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
Nachbarn können nicht mit Fragen der schädlichen Umwelteinwirkungen durch Bioaerosole beziehungsweise luftgetragene Krankheitserreger gegen den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid für die Errichtung und den Betrieb von zwei Masthähnchenställen mit Futtersilos und Waschwassergrube vorgehen, wenn nach derzeitigen Erkenntnissen nicht von Gesundheitsgefahren ausgegangen werden kann. Die Behörden sind auch nicht veranlasst, eine eigenständige Risikobewertung vorzunehmen, denn es liegen derzeit weder medizinisch begründbaren Grenzwerte für Emissionen oder Immissionen von Bioaerosolen beziehungsweise luftgetragenen Krankheitserreger vor noch besteht ein wissenschaftlicher Konsens über einzuhaltende Mindestabstände.
BayVGH, Beschl. v. 22.03.2012 - 22 ZB 12.149
Online seit 18.04.2012
Bebauungsplan darf keine Bildung von Agglomerationen nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe im Gewerbegebiet erlauben
Ist in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet die Bildung von Agglomerationen nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten planungsrechtlich erlaubt, bedarf der Plan einer Anpassung. Dies gilt jedenfalls dann, soweit Einzelhandelsagglomerationen außerhalb der städtebaulich integrierten Lage raumordnungsrechtlich unzulässig sind. Denn in solchen Fällen besteht die Gefahr, dass die Versorgungsfunktion des städtebaulich integrierten Bereichs beeinträchtigt wird.
OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.03.2012 - 2 A 11176/11.OVG
Online seit 18.04.2012
Formelle Voraussetzungen eines Einwendungsausschlusses gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
Nachbarn können nicht mit Fragen der schädlichen Umwelteinwirkungen durch Bioaerosole beziehungsweise luftgetragene Krankheitserreger gegen den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid für die Errichtung und den Betrieb von zwei Masthähnchenställen mit Futtersilos und Waschwassergrube vorgehen, wenn nach derzeitigen Erkenntnissen nicht von Gesundheitsgefahren ausgegangen werden kann. Die Behörden sind auch nicht veranlasst, eine eigenständige Risikobewertung vorzunehmen, denn es liegen derzeit weder medizinisch begründbaren Grenzwerte für Emissionen oder Immissionen von Bioaerosolen beziehungsweise luftgetragenen Krankheitserreger vor noch besteht ein wissenschaftlicher Konsens über einzuhaltende Mindestabstände.
BayVGH, Beschl. v. 22.03.2012 - 22 ZB 12.149
Online seit 18.04.2012
Nutzung eines Gebäudes als Wohnraum und Tonstudio berechtigt zur Festsetzung von zwei Baugenehmigungsgebühren derselben Tarifstelle
Die Baubehörden sind berechtigt, für die Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von Nutzungsänderungen mit genehmigungsbedürftigen baulichen Maßnahmen zwei Gebührenberechnungen zu derselben Tarifstelle zu berechnen, wenn das genehmigte Objekt eine Wohnnutzung und eine gewerbliche Nutzung in Form eines Tonstudios aufweist. Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass einer gewerblichen Nutzung ein höherer wirtschaftlicher Wert zukommt und ungleiche Sachverhalte in einer Gebührenklasse nicht gleichmachend zusammengefasst werden dürfen.
VG Düsseldorf, Urt. v. 03.02.2012 - 25 K 1959/11
Online seit 12.04.2012
Zulässigkeit eines Vorhabens innerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten Bebauungsplans setzt Erschließung voraus
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens innerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten Bebauungsplans hängt davon ab, dass das Baugrundstück mindestens einen Anschluss an das öffentliche Straßennetz die Versorgung mit Elektrizität und Wasser sowie an die Abwasserbeseitigung hat. Etwas anderes ist nur bei gesicherter Erschließungsprognose anzunehmen. Dies ist nicht der Fall, wenn eine singuläre Erschließung einzelner Grundtücke die Vollzugsfähigkeit des Plans in Frage stellen würde und eine Baulandumlegung nicht erfolgt.
OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 08.03.2012 - 1 A 10803/11.OVG
Online seit 12.04.2012
Bei Ausweitungsplanung für Industriegebiet kann Immissionskonfliktlösung auf Verwaltungsverfahren verschoben werden
Eine Gemeinde kann von einer verfahrensbezogenen Konfliktlösung im Zusammenhang mit der geplanten Ausweitung eines Industriegebiete und der davon ausgehenden erhöhten Belastung durch Licht- und Geruchsimmissionen absehen, wenn keine vorhabenbezogene Bauleitplanung vorliegt und es daher für eine Angebotsplanung zweckmäßiger ist, die Einhaltung der insoweit zulässigen Immissionsgrenzwerte in einem nachfolgenden Genehmigungsverfahren nachweisen zu lassen. Zwar hat grundsätzlich jeder Bebauungsplan die von ihm geschaffenen oder zurechenbaren Konflikten zu lösen. Dies schließt aber eine Verlagerung von Problemen in ein nachfolgendes Verwaltungsverfahren nicht zwingend aus. Vielmehr darf die Kommune von einer abschließenden Konfliktbewältigung Abstand nehmen, wenn bei vorausschauender Betrachtung die Durchführung notwendig werdender Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planungsverfahrens auf der Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt ist .
OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 08.03.2012 - 1 C 10775/11.OVG
Online seit 12.04.2012
Nutzungsänderung in freies Wohnprojekt des Jugendstrafvollzugs ist im Gebiet mit überwiegender Wohnbebauung unzulässig
Die Änderung der Nutzung einer ehemals als Wohnheim für Behinderte genutzten Wohnstätte in eine Wohnstätte für ein freies Wohnprojekt des Jugendstrafvollzugs ist in einem Gebiet mit überwiegender Wohnbebauung unzulässig und verletzt den Gebietswahrungsanspruch eines Nachbarn, da mit dem Vorhaben kein Wohnen im engeren Sinne verbunden ist. Zum Begriff des Wohnens gehört eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie die Freiwilligkeit des Aufenthalts. Eine solche Einrichtung des Jugendstrafvollzugs stellt auch keine Anlage für soziale Zwecke dar, sodass sie auch nicht ausnahmsweise zugelassen werden kann.
OVG Sachsen, Beschl. v. 29.02.2012 - 1 B 317/11
Online seit 12.04.2012
Fehlende Durchsetzbarkeit eines Erstattungsanspruchs macht eine Ersatzvornahme nicht unverhältnismäßig
Eine Ersatzvornahme wird nicht dadurch unverhältnismäßig, dass die Behörde ihren aus der Ersatzvornahme resultierenden Erstattungsanspruch ggfs. nicht gegen den Antragsteller durchsetzen kann. Ansonsten müsste sie die Einhaltung der Rechtsordnung alleinig davon abhängig machen, ob die Verpflichteten zahlungsfähig bzw. -bereit sind.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 28.02.2012 - 1 PA 143/11
Online seit 12.04.2012
Erteilung einer Abbruchgenehmigung macht keinen Standsicherheitsnachweis für vier Meter entferntes Nachbarhaus erforderlich
Nach hamburgischem Recht kann der Nachbar der Erteilung einer Abbruchgenehmigung nicht entgegenhalten, dass noch kein aussagekräftiger Nachweis der Standsicherheit für sein Wohngebäude vorgelegt worden ist. Denn die Prüfung des Nachweises der Standsicherheit für benachbarte Gebäude ist nur erforderlich, sofern es sich um Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 handelt, die an das zu beseitigende Gebäude angrenzen. Davon kann bei einem Gebäudeabstand von etwa vier Metern nicht ausgegangen werden.
OVG Hamburg, Beschl. v. 20.02.2012 - 2 Bs 14/12
Online seit 12.04.2012
Sicherstellung und Verwertung über das POG kann auch auf Hausgrundstück angewendet werden
Eine Verwertung auf der Grundlage des POG ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil Hausgrundstücke und damit unbewegliche Sachen verwertet werden sollen. Die entsprechenden Regelungen sind nicht auf die Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung beweglicher Sachen beschränkt und werden nicht durch die Eingriffsermächtigungen der Landesbauordnung verdrängt, wenn Ziel die Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Individualrechtsgüter etwaiger Mieter ist. Den bauordnungsrechtlichen Vorschriften liegen zwar auch Aspekte der Gefahrenabwehr zugrunde; sie dienen aber der Schaffung und dem Erhalt baurechtmäßiger Zustände.
VG Mainz, Urt. v. 25.01.2012 - 3 K 401/11.MZ
Online seit 12.04.2012
Nutzungsuntersagung eines in Schankwirtschaft errichteten Wettbüros rechtmäßig
Bei der Nutzung von im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftsgebäudes liegenden Räumen als Wettbüro für die Vermittlung von Sportwetten handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung. Werden die Räume nicht mehr im Rahmen der genehmigten Nutzung als Schankwirtschaft genutzt, sondern ist vielmehr die Unterhaltung der Gäste durch Teilnahme am Wettspiel in geselliger Runde prägend für das Leistungsangebot und nimmt der Getränkeausschank eine untergeordnete Nebenrolle ein, so liegen die Voraussetzungen für eine Nutzungsuntersagung des Wettbüros vor. Die Variationsbreite der genehmigten Nutzung ist bereits durch die Vermittlung von Wetten durch fünf bereitgestellte Internetterminals sowie ein Tipico-Wettterminal überschritten. Gegen die Nutzung als Schankwirtschaft spricht auch die Außenwerbung der Räumlichkeiten, die mehrfach den Namenszug des Wettanbieters Tipico sowie die Bezeichnung als "Sportsbar" aufzeigt.
VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 06.02.2012 - 6 L 949/11
Online seit 04.04.2012
F 90 Brandschutzdrehflügelfenster könen nach hessischem Baurecht im Wege der Abweichung für Brandwände zulässig sein
Die nach hessischem Bauordnungsrecht bestehende Unzulässigkeit von Öffnungen in Brandwänden ist grundsätzlich einer Abweichung zugänglich, soweit die Brandwände so beschaffen sind, dass sie bei einem Brand ausreichend lang standsicher bleiben und die Ausbreitung von Feuer und Rauch auf andere Gebäude oder Gebäudeabschnitte ausreichend lang verhindern. Insofern können bei entsprechender Bauartzulassung F 90 Brandschutzdrehflügelfenster den Anforderungen an eine Brandwand genügen.
VGH Hessen, Beschl. v. 08.03.2012 - 3 A 398/11
Online seit 04.04.2012
Bei funktechnisch geeigneten Alternativstandorten im Innenbereich kommt geplanter Mobilfunk-Sendeanlage keine Außenbereichsprivilegierung zu
Der die Außenbereichsprivilegierung begrenzende spezifische Standortbezug einer Anlage der öffentlichen Versorgung mit Mobilfunkdiensten kann nur aus der ihr zugedachten Funktion ergeben. Eine geplante Mobilfunk-Sendeanlage ist zur Erfüllung der ihr zugedachten Funktion auf die geographische Eigenart des gewählten Standorts nicht zwingend angewiesen, wenn es funktechnisch geeignete Alternativstandorte im Innenbereich gibt und ihre Funktion nur darin besteht, Lücken oder Defizite in der Versorgung mit Mobilfunkdiensten zu schließen.
VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.02.2012 - 8 S 1796/10
Online seit 04.04.2012
Zulässigkeit suchttherapeutischer Einrichtungen im Geschäftsgebiet
Die genehmigte Nutzung eines Grundstücks für zwei suchttherapeutische Einrichtungen widerspricht nicht der bauplanerischen Festsetzung eines Baugebiets als Geschäftsgebiet. Im Geschäftsgebiet der Baupolizeiverordnung sind dementsprechend insbesondere solche Betriebe und Einrichtungen aller Art zulässig, deren Emissionsträchtigkeit von einer hohen Besucher- und Beschäftigtenzahl und weniger von ihren technischen Einrichtungen herrührt. Hierzu gehört auch eine suchttherapeutische Einrichtung. Denn sie unterscheidet sich insoweit nicht von einem Ladengeschäft mit entsprechend großem Publikumsverkehr, das im Geschäftsgebiet ohne Größenbeschränkung regelhaft zulässig ist.
OVG Hamburg, Beschl. v. 20.12.2011 - 2 Bs 205/11
Online seit 04.04.2012
Entgegen bauplanungsrechtlicher Festsetzungen erteilte Baugenehmigung für ein Krematorium ist rechtswidrig
Erteilt die Behörde eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Krematoriums in der Erkenntnis, dass auf der Grundlage der gültigen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen die Zulassung des Bauvorhabens in einem Gewerbegebiet voraussichtlich rechtswidrig ist und auch eine Befreiung nicht in Betracht kommt, ist dem Widerspruch eines Nachbarn mit aufschiebende Wirkung zuzusprechen. Selbst mit Blick auf eine mögliche Änderung des Bebauungsplans liegt eine ungerechtfertigte Verkürzung des abschließenden Abwägungsvorgangs vor. Denn ein solches Verhalten ist geeignet vollendete Tatsachen zu schaffen, um die planerische Gestaltungsfreiheit für eine nachträglich erforderlich werdende Änderung des bestehenden Bebauungsplans einzuschränken.
VG Karlsruhe, Beschl. v. 14.02.2012 - 5 K 3000/11
Online seit 04.04.2012
Nicht durch Bürgermeister unterzeichneter Aufstellungsbeschluss führt zu dessen Unwirksamkeit
In Nordrhein-Westfalen richtet sich die ortsübliche Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses, gerichtet auf Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans, nach der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht. Wird die Bestätigung nicht durch den Bürgermeister unterschrieben, bedingt dieser Verfahrensfehler die Fehlerhaftigkeit der ortsüblichen Bekanntmachung und führt damit zu Unwirksamkeit des Aufstellungsbeschlusses. Damit liegen die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre nicht vor, so dass eine Bauvoranfrage nicht zurückgestellt werden kann.
VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 13.02.2012 - 5 L 811/11
Online seit 04.04.2012
Planung eines Exzenterhauses auf Hochbunker kann städtebaulich mit "besonderem Entwicklungspotenzial" gerechtfertigt werden
Ein Grundstückseigentümer kann nicht erfolgreich gegen die Baugenehmigung für die Errichtung eines Bürohauses auf einem vorhandenen Rundbunker aus bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten vorgehen, soweit der Planungsträger das Vorhaben mit Blick auf ein "besonderes Entwicklungspotenzial" anstrebt, um den Ort in seiner "Zeichenhaftigkeit" als "Stadtmarke" zu profilieren und neue Nutzungen zu schaffen. Der dabei letztlich ausschlaggebende städtebauliche Wunsch, einerseits an jenem Standort den denkmalgeschützten Bunker möglichst zu erhalten und diesen andererseits zugleich mit einem besonders gestalteten, aus drei Exzentersegmenten bestehenden Hochhaus auf eine Gesamthöhe von etwa 90 Meter aufzustocken, bewegt sich innerhalb des planerischen Ermessens und ist daher von Rechts wegen nicht zu beanstanden.
VG Gelsenkirchen, Urt. v. 02.02.2012 - 5 K 4060/08
Online seit 04.04.2012
Abbruchgenehmigung ist nicht zwingend als Teilbaugenehmigung anzusehen
Mit einer Teilbaugenehmigung wird über die grundsätzliche Vereinbarkeit des gesamten Vorhabens mit dem öffentlichen Baurecht entschieden. Zunächst können nur die für ein Vorhaben erforderlichen Rodungs- und Erdarbeiten oder Abbrucharbeiten mittels Teilbaugenehmigung genehmigt werden. Entscheidend für die Beurteilung, ob eine (Abbruch-)Genehmigung bereits eine Teilbaugenehmigung darstellt, ist - im jeweiligen Einzelfall - der jeweilige Regelungsgehalt.
VG Gelsenkirchen, Urt. v. 02.02.2012 - 5 K 3830/08
Online seit 03.04.2012
Unzulässigkeit eines Stundenhotels im faktischen Wohngebiet
Ein Stundenhotel ist im (faktischen) allgemeinen Wohngebiet bauplanungsrechtlich unzulässig. Denn eine solche Nutzung geht mit "milieubedingten Störungen" einher, wie sie typischerweise mit der Nutzung von Räumlichkeiten zu Prostitutionszwecken verbunden sind. Darunter fallen beispielsweise Ruhestörungen durch lautstarke Meinungsbekundungen unzufriedener beziehungsweise alkoholisierter Freier, die mit dem Gebietscharakter eines allgemeinen Wohngebiets unvereinbar sind.
VG Düsseldorf, Urt. v. 01.02.2012 - 25 K 2440/11
Online seit 28.03.2012
Verbot der Errichtung von Werbeanlagen muss hinsichtlich Schutzbedürftigkeit der betroffenen Gebiete differenzieren
Das satzungsgemäße Verbot der Errichtung genehmigungspflichtiger, verfahrensfreier und genehmigungsfrei gestellter ortsfester Anlagen der Wirtschaftswerbung ist rechtswidrig, soweit nicht nach der Schutzbedürftigkeit der betroffenen Gebiete, in denen die Werbeanlagen errichtet werden sollen, differenziert wird. Während den ortsgestalterischen Belangen im Altstadtbereich oder in Wohngebieten besonderes Gewicht zukommen mag, führen die genannten Formen der Werbung beispielsweise in Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten nicht ohne Weiteres zu einer Beeinträchtigung des Ortsbildes.
BayVerfGH, Entsch. v. 23.01.2012 - Vf. 18-VII-09
Online seit 28.03.2012
Erteilung wasserrechtlicher Genehmigung für eine Schwimmsteganlage bedarf Einvernehmen der Gemeinde
Eine wasserrechtliche Genehmigung für eine Schwimmsteganlage verletzt die Gemeinde in ihrer Planungshoheit, wenn sie ohne das erforderliche Einvernehmen erteilt wurde. Denn bei einer solchen Anlage, die aufgrund ihrer landseitigen Anbindung und der Dalben, die in den Uferbereich gerammt werden müssen, mit dem Erdboden verbunden ist, handelt es sich um eine bauliche Anlage im Außenbereich mit bau- und bodenrechtlicher Relevanz.
VG Karlsruhe, Urt. v. 19.01.2012 - 6 K 2687/10
Online seit 27.03.2012
Nationales Gericht muss bei Klage gegen umweltrechtlich unzulässige Planung der Sicherstellung einer Umweltprüfung Priorität einräumen
Ein nationales Gericht muss im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung eines nationalen Rechtsakts beziehungsweise einer Planung, die gegen Umweltbelange verstößt, alle Maßnahmen zur Sicherstellung beziehungsweise Durchführung einer Umweltprüfung ergreifen. Nur ausnahmsweise ist es berechtigt, eine nationale Rechtsvorschrift anzuwenden, die es ihm gestattet, bestimmte Wirkungen eines derart für nichtig erklärten nationalen Rechtsakts aufrechtzuerhalten.
EuGH, Urt. v. 28.02.2012 - Rs. C-41/11
Online seit 27.03.2012
Unzulässigkeit der Errichtung eines Krematoriums mit Abschiedsraum im Gewerbegebiet
Ein Krematorium mit Abschiedsraum ist in einem Gewerbegebiet nicht genehmigungsfähig. Es verträgt sich insbesondere nicht mit der Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets, das geprägt ist von werktätiger Geschäftigkeit. Eine derartige Umgebung ist regelmäßig geeignet, den Vorgang der Einäscherung als Teil der Bestattung in einer Weise gewerblich-technisch zu prägen, die mit der kulturellen Bedeutung eines Krematoriums mit Abschiedsraum nicht vereinbar ist.
BVerwG, Urt. v. 02.02.2012 - BVerwG 4 C 14.10
Online seit 23.03.2012
Bauplanung für offenkundig nicht vermarktbare Fläche verstößt gegen das Gebot der städtebaulichen Erforderlichkeit
Ein Bebauungsplan verstößt mangels Vollzugsfähigkeit gegen das Gebot der städtebaulichen Erforderlichkeit, wenn ihm auf unabsehbare Zeit unüberwindbare rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen. Dies kann angenommen werden, wenn für die planbetroffene Fläche eine offenkundige Nichtvermarktbarkeit vorliegt. Davon ist auszugehen, soweit bei einer nahezu 30-jährigen Bereitstellung zum Zwecke der Hotelnutzung kein geeigneter Investor gefunden werden konnte.
OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.01.2012 - 1 C 10546/11.OVG
Online seit 22.03.2012
Beseitigungsverfügung für "alle Gebäude und baulichen Anlagen auf dem Grundstück" genügt Bestimmtheitsanforderungen
Den Eigentümern eines im Außenbereich gelegenen Grundstücks, auf dem sich insbesondere vier Wohnwagen mit Vorzelten und Terrassen sowie ein Holzgebäude befinden, kann die vollständige Beseitigung "aller Gebäude und baulichen Anlagen auf dem Grundstück" auferlegt werden. Sie können sich hinsichtlich einer derartig formulierten Verfügung nicht auf Unbestimmtheit berufen. Eine bauaufsichtliche Verfügung ist inhaltlich hinreichend bestimmt, wenn der Inhalt der Anordnung klar ist, wobei es ausreicht, wenn dieser durch Auslegung unter Zugrundelegung des Empfängerhorizonts ermittelt werden kann. Insofern ist es nicht erforderlich, dass der Bescheid die zu beseitigende bauliche Anlage wie die Wohnwagen oder das Holzgebäude im Entscheidungssatz ausdrücklich aufführt.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.02.2012 - OVG 10 S 32.11
Online seit 22.03.2012
Flächen können bei 15-jährigem Leerstand unter Umständen nicht mehr als Bestandteil des im Zusammenhang bebauten Ortsteils anzusehen sein
Eine noch vorhandene, funktionslos gewordene Bebauung, die auf ihre Umgebung keine prägende Kraft mehr ausübt, ist nicht geeignet, die künftige Bebauung und Nutzung zu lenken. Eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung verliert jedenfalls dann ihre den Rahmen mitbestimmende Kraft, wenn sie endgültig aufgegeben worden ist und nach der Verkehrsauffassung mit ihr nicht mehr gerechnet wird. Sind bauliche Anlagen angesichts eines 15-jährigen Leerstands der Gebäude nicht mehr einer Nutzungsart zuzuordnen, können diese Flächen insofern nicht mehr als Bestandteil des im Zusammenhang bebauten Ortsteils anzusehen sein.
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 09.11.2011 - 3 M 184/11
Online seit 20.03.2012
Beabsichtigung nur punktueller Vorabmaßnahmen für planfestgestellte Fernstraße rechtfertigt kein öffentliches Interesse an sofortiger Vollziehung
Ist davon auszugehen, dass der Vorhabenträger bei einem fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss nach dem Bauablaufplan während eines längeren Zeitraums (hier: rund 17 Monate seit Beschlussdatum) keine baulichen Vollzugsmaßnahmen, sondern lediglich die Umsetzung punktueller naturschutzfachlicher Vorabmaßnahmen beabsichtigt, besteht kein öffentliches Interesse an einer sofortigen Vollziehung des Beschlusses in seinem vollen Umfang. In einem solchen Fall liegt es nahe, die sofortige Vollziehung bereits seitens der Planfeststellungsbehörde von Amts wegen auf diese Vorabmaßnahmen zu beschränken und sie im Übrigen auszusetzen.
BVerwG, Beschl. v. 01.03.2012 - BVerwG 9 VR 7.11
Online seit 19.03.2012
Hauseigentümer hat keinen Anspruch auf Vergabe einer eigenen Nummer für seine Einliegerwohnung
Die Zuteilung einer Hausnummer ist kein begünstigender Verwaltungsakt und beinhaltete keine Rechte oder rechtlich erhebliche Vorteile. Aus der Festsetzung einer Hausnummer durch die Gemeinde nach dem maßgeblichen Landesrecht folgt nur die Verpflichtung des Eigentümers, sein Grundstück mit der festgesetzten Nummer zu versehen. Die Vorteile, die sich aus der Zuweisung einer Hausnummer für den Eigentümer ergeben, verleihen ihm aber keine rechtlich geschützte Position, sondern begünstigen ihn nur in tatsächlicher Hinsicht im Sinne eines Rechtsreflexes. Ein Bestands- oder Vertrauensschutz an der Beibehaltung einer Hausnummer besteht nicht. Insofern hat ein Eigentümer auch keinen Anspruch auf Vergabe einer eigenen Nummer für seine Einliegerwohnung.
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.02.2012 - 5 A 353/11
Online seit 19.03.2012
Ausschluss der Bebauung eines exponierten Gebiets am Fuße eines Mittelgebirgszugs durch Veränderungssperre ist zulässig
Eine Veränderungssperre ist zwar in der Regel unwirksam, wenn sich ihr Ziel darin erschöpft, ein bestimmtes Vorhaben oder deren mehrere zu verhindern. Sie kann aber wirksam sein, wenn das ("positive") Planungsziel darin besteht, aus städtebaulichen Gründen ein bestimmtes Gebiet von bestimmten (weiteren) Veränderungen freizuhalten. Insofern ist es nicht zu beanstanden, durch Veränderungssperre dafür zu sorgen, dass ein Gebiet von etwa 800 ha wegen der besonderen Lage am Fuße eines kleineren Mittelgebirgszugs nicht bebaut wird.
OVG Niedersachsen, Urt. v. 26.10.2011 - 1 KN 254/10
Online seit 15.03.2012
Anliegergebrauch gibt kein Recht auf Erhalt von Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum
Ein Grundstückseigentümer kann aus dem Recht auf Anliegergebrauch keinen Anspruch darauf ableiten, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar an seinem Grundstück oder in dessen größtmöglicher Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben. Setzt der Bebauungsplan einheitlich eine "Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung", "öffentliche Parkfläche" und "Markt" fest und grenzt er die Flächen nicht im Einzelnen gegeneinander ab, darf die Gemeinde insofern die Abgrenzung ohne Änderung des Plans auch im Rahmen einer Widmung konkretisieren und etwa die verkehrliche Nutzung stärker einschränken.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 17.02.2012 - 7 ME 185/11
Online seit 13.03.2012
Erwerb eines Sperrgrundstücks durch eine Bürgerinitiative zur Durchführung einer Interessentenklage kann unzulässige Rechtsausübung darstellen
Die mit der Rechtsprechung zu Sperrgrundstücken verbundenen Einschränkungen der Klagemöglichkeiten von Grundstückseigentümern hat ihren Grund in der durch die Rechtsweggarantie vorgegebenen subjektiv-rechtlichen Konzeption des Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt. Wenn das von einer Bürgerinitiative erworbene Grundeigentum allein als Mittel dient, um eine Interessentenklage im Gewand der Verletztenklage zu erheben, rechtfertigt dies den Vorwurf der unzulässigen Rechtsausübung auch dann, wenn die Bürgerinitiative Volleigentum und nicht nur eine "formale Hülle" erworben hat.
BVerwG, Urt. v. 25.01.2012 - BVerwG 9 A 6.10
Online seit 13.03.2012
Eigentum an Grundstück kann kein Abwehrrecht gegen etwaige Grundwasserverunreinigungen vermitteln
Das Grundeigentum erfasst nicht das den Erdkörper unterhalb einer Grundstücksfläche durchströmende Grundwasser. Somit ist das bloße Interesse des Eigentümers eines über einem förderfähigen Grundwasservorkommen gelegenen Grundstücks daran, dass das Grundwasserdargebot quantitativ und qualitativ unverändert erhalten bleibt, kein in der planerischen Abwägung zu berücksichtigender Belang. Die Zulassung eines Planvorhabens mit möglichen nachteiligen Auswirkungen auf die Qualität des Grundwassers greift nicht in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie ein.
BVerwG, Urt. v. 20.12.2011 - BVerwG 9 A 30.10
Online seit 13.03.2012
Naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen vorrangig auf öffentlichen Flächen realisiert werden
Wird für eine Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahme auf privates Grundeigentum zugegriffen, muss dies das mildeste Mittel zur Erfüllung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsverpflichtung darstellen. Der Schutz des Eigentums gebietet es, naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorrangig auf einvernehmlich zur Verfügung gestellten Grundstücksflächen oder auf Grundstücken, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, zu verwirklichen, wenn diese naturschutzfachlich geeignet sind.
OVG Niedersachsen, Urt. v. 22.02.2012 - 7 KS 71/10
Online seit 13.03.2012
Erschließungsbeiträge für vor Festlegung des Sanierungsgebiets tatsächlich abgeschlossene Maßnahmen sind zulässig
Für Bereiche innerhalb eines förmlich festgesetzten Sanierungsgebiets können auch dann Erschließungsbeiträge erhoben werden, wenn die konkrete Erschließungsmaßnahme schon Jahre vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets tatsächlich abgeschlossen war. Dies gilt insbesondere, wenn die sachlichen Beitragspflichten für die vor der Sanierung tatsächlich abgeschlossenen Maßnahmen aus rechtlichen Gründen erst nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets entstanden sind. Eine bei natürlicher Betrachtungsweise einheitliche Anlage zerfällt auch nicht aus Rechtsgründen in eine innerhalb des Sanierungsgebiets und eine außerhalb des Sanierungsgebiets verlaufende Anlage.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 08.02.2012 - 9 LA 42/11
Online seit 12.03.2012
Mitgliedstaaten dürfen neuen Annahmestellen für Glücksspiele keine Mindestabstände zu den bestehenden Betrieben vorschreiben
Die Art. 43 EG und 49 EG sowie die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Effektivität sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat, der unionsrechtswidrig eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern von der Vergabe von Konzessionen für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ausgeschlossen hat und diesen Verstoß durch Ausschreibung einer großen Zahl von neuen Konzessionen beheben will, verbieten, die von den bestehenden Betreibern erworbenen Geschäftspositionen unter anderem durch das Vorschreiben von Mindestabständen zwischen den Einrichtungen der neuen Konzessionäre und denen der bestehenden Betreiber zu schützen.
EuGH, Urt. v. 16.02.2012 - Rs. C-72/10; C-77/10
Online seit 12.03.2012
Möglichkeit des Nachkommens der Rügepflicht für die Verletzung baugesetzlicher Vorschriften durch fristgemäße Beantragung einer Normenkontrolle als klärungsbedürftige Rechtsfrage
Die Frage, ob die Rügepflicht für eine beachtliche Verletzung der baurechtlichen Verfahrens- und Formvorschriften (hier: unzulängliche Auslegungsbekanntmachung) erfüllt ist, wenn innerhalb der Frist ein Normenkontrollantrag gestellt wurde, ist einer Revision nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugänglich. Sinngemäß in Bezug auf die Anforderungen zur Fristwahrung ausgelegt, ist bereits geklärt, dass Mängel schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden müssen. Dabei ist der Sachverhalt, der den Mangel begründen soll, darzulegen. Der Gemeinde soll durch die Darstellung des maßgebenden Sachverhalts ermöglicht werden, auf dieser Grundlage begründeten Anlass zu haben, in die Frage einer Fehlerbehebung einzutreten. Das schließt eine nur pauschale Rüge aus.
BVerwG, Beschl. v. 19.01.2012 - BVerwG 4 BN 35.11
Online seit 08.03.2012
Bodenwerterhöhung durch außerhalb eines Sanierungsgebiets durchgeführte Erschließungsmaßnahme ist nicht im Ausgleichsbetrag zu berücksichtigen
Bodenwerterhöhungen, die auf Sanierungsmaßnahmen beruhen, die außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets durchgeführt werden, sind bei der Bemessung des von den Eigentümern der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke zu leistenden Ausgleichsbetrags grundsätzlich zu berücksichtigen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die außerhalb des Sanierungsgebiets durchgeführten Maßnahmen keine Ersatzanlagen betreffen, sondern neue Erschließungsanlagen, die nicht durch die Sanierung bedingt sind.
OVG Hamburg, Urt. v. 02.02.2012 - 4 Bf 75/09
Online seit 08.03.2012
Bei vollem Funktionserhalt des Lebensraums besonders geschützter Arten ist Umwelteingriff durch privilegiertes Vorhaben zulässig
Das naturschutzrechtliche Verbot, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tiere besonders geschützter Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, wird bei einem privilegierten Vorhaben dann nicht verletzt, wenn der volle Funktionserhalt gewährleistet ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn dem in einem Brutrevier ansässigen Vogelpaar weitere geeignete Nistplätze in seinem Revier zur Verfügung stehen oder durch Ausgleichsmaßnahmen ohne zeitlichen Bruch bereitgestellt werden.
OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.01.2012 - 2 D 141/09.NE
Online seit 06.03.2012
Planaufhebung wegen fehlender Lärmschutzauflagen nur bei Gefahr einer Unausgewogenheit der Planung
Lärmimmissionen eines planfestgestellten Vorhabens, die grundsätzlich durch Schutzauflagen behoben werden können, begründen nur einen Anspruch auf Planergänzung, der im Wege einer Verpflichtungsklage durchzusetzen ist. Eine Planaufhebung kommt nur in Betracht, wenn das Fehlen notwendiger Schutzauflagen ausnahmsweise so großes Gewicht hat, dass davon die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines wesentlichen Planungsteils betroffen ist.
BVerwG, Urt. v. 15.12.2011 - BVerwG 7 A 11.10
Online seit 06.03.2012
Kein einstweiliger Anspruch auf Einstellung von Bauarbeiten zum Schutz eines Baumes nach Ende der Arbeiten
Ein im Wege einstweiliger Anordnung durchsetzbarer Anspruch auf Einstellung von Bauarbeiten zum Schutz vor weiteren Beschädigungen und dem drohenden Umstürzen einer Douglasie kommt nicht in Betracht, wenn nicht ersichtlich ist, dass und welche Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung des Baumes gegen Beschädigungen durch die noch ausstehenden Bauarbeiten überhaupt noch möglich und erforderlich sein könnten. Dies gilt insbesondere im Fall, dass sämtliche schadensverursachenden Bauarbeiten ausgeführt sind.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 08.02.2012 - OVG 11 S 74.11
Online seit 06.03.2012
Bei Überschreiten der Zumutbarkeitsgrenze für nächtliche Anlagenimmissionen ist die Nutzung schon in der Baugenehmigung zu beschränken
Überschreiten die bei der Nutzung einer baulichen Anlage entstehenden Immissionen die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze, dann genügt es zur Sicherung der Nachbarrechte nicht, in der Baugenehmigung den maßgeblichen Immissionsrichtwert als Grenzwert festzulegen und weitere Nebenbestimmungen vorzubehalten; vielmehr muss die genehmigte Nutzung schon in der Baugenehmigung durch konkrete Regelungen eingeschränkt werden. Denn die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften muss bereits durch die Baugenehmigung im Zeitpunkt ihrer Erteilung gewährleistet sein.
VGH Hessen, Beschl. v. 30.01.2012 - 4 B 2379/11
Online seit 06.03.2012
Keine Bedenken gegen Ausbau einer Bahnstrecke, wenn inbesondere Lärmschutzinteresse der Anwohner auch während Bauzeit berücksichtigt wird
Die grundsätzliche Entscheidung zugunsten des Ausbaus einer Bahnstrecke und damit die zwangsläufig verbundene Zurücksetzung der entgegenstehenden Belange der betroffenen Anwohner ist dem Kernbereich der planerischen Gestaltungsfreiheit des Eisenbahn-Bundesamtes zuzurechnen. Dem Plan für den Ausbau einer Bahnstrecke zur Entmischung des S-Bahn-Verkehrs im Rhein-Main-Gebiet von allen anderen Zuggattungen stehen insbesondere dann keine grundsätzlichen Bedenken entgegen, wenn auch den Lärmschutzbelangen der betroffenen Anwohner durch ein rechtlich nicht zu beanstandendes Lärmschutzkonzept Rechnung getragen wird. Durch ein Konzept aus aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen (auch während der Bauzeit) bestehend aus Lärmschutzwänden, einer regelmäßigen Überprüfung und regelmäßigem Schleifen der Gleise und Ansprüchen auf Schallschutzfenster ist gewährleistet, dass die Grenzwerte der einschlägigen Lärmschutzverordnungen eingehalten werden.
VGH Hessen, Urt. v. 17.11.2011 - 2 C 2165/09.T
Online seit 29.02.2012
Eigentümer ehemaligen Kleingartengeländes darf keine Maßnahmen zur vorzeitigen Umsetzung eines Planfeststellungsbeschlusses ergreifen
Der Eigentümer eines ehemaligen Kleingartengeländes kann aufgrund der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht dort befindliche bauliche Anlagen, die nach seiner Darstellung baufällig und dem Vandalismus preisgegeben sind, beseitigen und Maßnahmen zur Sicherung des Geländes vor unbefugtem Zutritt ergreifen. Er hat jedoch keine Befugnis zur Durchführung von Arbeiten der Baufeldfreimachung und sonstiger Vorabmaßnahmen, die der Sache nach der vorzeitigen Umsetzung eines Planfeststellungsbeschlusses dienen, wie das Fällen von Bäumen, das Entfernen von Obstgehölzen und Strauchwerk, das Fangen und Umsetzen von Amphibien und die Anlage eines Ersatzlaichgewässers.
BVerwG, Beschl. v. 09.02.2012 - BVerwG 9 VR 2.12 (BVerwG 9 VR 2.11)
Online seit 29.02.2012
Fehlende Finanzierung steht Planrechtfertigung für Straßenbauprojekt nicht entgegen
Einem Straßenbauprojekt fehlt die erforderliche Planrechtfertigung nicht schon deshalb, weil es mangels Finanzierung aktuell nicht realisierbar ist. Dies gilt insbesondere wenn das Vorhaben in die Dringlichkeitsstufe des "vordringlichen Bedarfs" eingestuft ist. In einem solchen Fall kann regelmäßig nicht angenommen werden, dass dessen Finanzierung aus Mitteln des Bundeshaushalts bis zum Außerkrafttreten des Planfeststellungsbeschlusses ausgeschlossen ist.
BVerwG, Urt. v. 24.11.2011 - BVerwG 9 A 24.10
Online seit 29.02.2012
Nachträgliche Schutzvorkehrungen können nicht wegen im Zeitpunkt der Planfeststellung vorhersehbarer Mängel beansprucht werden
Ein Betroffener kann einen Anspruch auf Schutzvorkehrungen nicht auf Wirkungen stützen, die bereits im Planfeststellungsverfahren zu bewältigen gewesen wären. Werden Mängel behauptet, die im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses vorlagen, dann müssen diese Mängel gegen die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses geltend gemacht werden. Nachträgliche Schutzvorkehrungen können daher nicht wegen Mängeln beansprucht werden, die im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses bereits vorgelegen haben und nicht unvorhersehbar waren.
OVG Sachsen, Beschl. v. 25.01.2012 - 4 A 873/10
Online seit 29.02.2012
Außenbereich kommt kein klagbarer Gebietscharakter zu
Ein Gebietserhaltungsanspruch kann nur hinsichtlich solcher Gebiete geltend gemacht werden, die - wie die Baugebiete der Baunutzungsverordnung - durch eine einheitliche bauliche Nutzung gekennzeichnet sind. Daran fehlt es im Außenbereich. Der Außenbereich ist kein Baugebiet, sondern soll grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden. Dementsprechend fehlt auch ein bestimmter Gebietscharakter, an dessen Erhaltung ein Interesse bestehen könnte.
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.01.2012 - 3 S 20/11
Online seit 29.02.2012
Grundlose Ausweitung der Bebauung in den Außenbereich hinein ist bauplanerisch unzulässig
Führt ein Bebauungsplan dazu, dass letztlich nur eine verhältnismäßig schmale gleichwohl lange Ausweitung der Bebauung in den Außenbereich hinein stattfindet, ohne dass eine Arrondierung der im Zusammenhang bebauten Ortslage erreicht wird, widerspricht dies den Grundsätzen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn keine besonderen topografischen Gründe für eine derartige Lage und Abgrenzung des Baugebiets, wie etwa eine engere Tallage, gegeben sind.
OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.01.2012 - 1 C 10608/11.OVG
Online seit 29.02.2012
Für Minigolfplatz gilt die Freizeitlärmrichtlinie
Bei einem Minigolfplatz handelt es sich in der Regel nicht um eine Sportanlage im Sinne der Sportanlagenlärmschutzverordnung, da der Freizeitaspekt deutlich überwiegt. Die körperliche Ertüchtigung ist vielmehr von allenfalls untergeordneter Bedeutung. Er fällt deshalb in den Anwendungsbereich der Freizeitlärmrichtlinie.
VG Freiburg, Beschl. v. 05.08.2011 - 3 K 1170/11
Online seit 27.02.2012
Der Fremdwerbung dienende Außenwerbeanlage ist im Gewerbegebiet zulässig
Bei der Errichtung einer privilegierten Werbeanlage muss der Bauherr nicht den Standort wählen, der für den Nachbarn die geringsten Beeinträchtigungen mit sich bringt. Es genügt, wenn er die bauordnungsrechtlichen Vorschriften einhält. Davon ist bei Aufstellung einer Außenwerbeanlage, die der Fremdwerbung dient, in einem Gewerbegebiet regelmäßig auszugehen, da sie eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung darstellt, welche im Gewerbegebiet typischerweise zulässig ist.
VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.01.2012 - 5 S 2233/11
Online seit 27.02.2012
Ein der Erholung dienender Gartenpavillion genießt keine abstandsflächenrechtliche Privilegierung
Ein Gartenpavillon, der in weniger als drei Meter Entfernung zum Nachbargrundstück errichtet wird, verstößt gegen das Abstandsflächenrecht, soweit er als Aufenthaltsraum zu qualifizieren ist. Maßgebendes Kriterium für die Bestimmung der Aufenthaltsfunktion ist neben der objektiven Eignung zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen, die subjektive Zweckbestimmung. Ist das Gebäude aus Massiv- oder Hartholz gefertigt, mit Fenstern versehen und verfügt über ein 2,92 Meter hohes Steilpagodendach, kann davon ausgegangen werden, dass nicht nur der nur flüchtige Aufenthalt bezweckt ist. Dies gilt insbesondere im Fall, dass der Eigentümer die "Erholungsfunktion" in den Vordergrund stellt.
VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 15.12.2011 - 4 K 857/11.NW
Online seit 27.02.2012
Keine Freistellung von jeglicher Stellplatzpflicht bei Nutzungsänderung eines Imbissbetriebs zu einem erweiterten Imbissbetrieb mit Gastraum
Nach der Bauordnung von Rheinland-Pfalz sind bei der Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen oder andere Anlagen, bei denen ein Zugangs- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, Stellplätze in solcher Zahl und Größe herzustellen, dass sie die infolge der Änderung zusätzlich zu erwartenden Kraftfahrzeuge aufnehmen können. Ein Grundstückseigentümer kann bei einer Nutzungsänderung von einem reinen Straßenverkauf zu einer Gaststätte mit einem Gastraum keine unbeschränkte Baugenehmigung unter Freistellung von jeglicher Stellplatzpflicht verlangen, wenn aufgrund einer Umnutzung des Lagerraums in einen Gastraum in dem Imbissbetrieb zusätzlicher Stellplatzbedarf entsteht. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sämtliche neuen Gäste entweder in der unmittelbaren Umgebung wohnen oder die Gaststätte ausschließlich mit Hilfe des öffentlichen Personennahverkehrs aufsuchen werden.
VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 07.12.2011 - 5 K 742/11.NW
Online seit 24.02.2012
Keine Erforderlichkeit der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets bei mangelnder Schutzfunktion und Vorhandensein ungeprüfter Alternativen
Ein Wasserschutzgebiet ist nicht erforderlich, wenn es seine Schutzfunktion nur eingeschränkt erfüllen kann und eine sich aufdrängende alternative Trinkwassererschließung nicht in Betracht gezogen worden ist. Hinsichtlich der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets ist eine desto eingehendere Alternativprüfung nötig, je geringer die Schutzfähigkeit ist. Erst wenn nachvollziehbar dargelegt ist, dass keine besser geeignete, für die jeweiligen Betroffenen weniger belastende Alternativlösung besteht, die auch für den Träger der Wasserversorgung zumutbar wäre, insbesondere ohne erheblichen Aufwand verwirklicht werden könnte, kann die Erforderlichkeit eines nur eingeschränkt schutzfähigen Wasserschutzgebiets bejaht werden.
BayVGH, Urt. v. 29.12.2011 - 22 N 08.190
Online seit 21.02.2012
Kein Anspruch auf Abschlusserklärung für einzelnes für Grundstück als Teil einer Sanierungseinheit
Bei der Beurteilung der Frage, ob "das Grundstück" entsprechend den Zielen und Zwecken der Sanierung bebaut ist (oder in sonstiger Weise genutzt wird), ist den Zielsetzungen und Regelungen des Rechts der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen Rechnung zu tragen. Ein Anspruch auf eine nur ein einzelnes Buchgrundstück betreffende Abschlusserklärung besteht nicht, wenn dieses Grundstück eines von mehreren Grundstücken ist, die im Hinblick auf die Ziele und Zwecke der Sanierung und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen als Einheit anzusehen sind.
BVerwG, Urt. v. 21.12.2011 - BVerwG 4 C 13.10
Online seit 21.02.2012
Mehrheit von kleineren Spielhallen mit "kerngebietstypisch" gesteigerter Anziehungskraft ist im Mischgebiet nicht zulässig
Die in Mischgebieten zulässige Regelbebauung erfasst nur die nicht kerngebietstypischen Vergnügungsstätten, also die unterhalb des Schwellenwerts von 100 m² und begrenzt sie zusätzlich gebietsintern auf die überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägten Gebietsteile. Eine Mehrheit von kleineren Spielhallen unterhalb des Schwellenwerts ist jedoch ebenfalls nicht genehmigungsfähig, wenn sie vom Kunden als einheitliche Vergnügungsstätte empfunden wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn für die Spielhallen ein gemeinsames Konzept besteht und sie durch Kooperation miteinander verbunden in Erscheinung treten, sodass dadurch eine "kerngebietstypisch" gesteigerte Anziehungskraft auf die Spieler ausübt wird.
OVG Saarland, Beschl. v. 07.02.2012 - 2 B 422/11
Online seit 17.02.2012
Mehrfacherschließung kann bei besonderen topographischen Gegebenheiten erforderlich sein
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass dem Erschließungsgebot des Flurbereinigungsgesetzes entsprochen wird, wenn die Abfindungsgrundstücke in ausreichendem Maße an das allgemeine Wegenetz angeschlossen sind. Ist ein solcher Anschluss, der jedem Teilnehmer die Benutzung seiner Abfindungsflurstücke jederzeit ohne besondere Schwierigkeiten ermöglicht, durch einen Zuweg gewährleistet, kann daneben eine weitere Zuwegung nicht verlangt werden. Der grundsätzliche Ausschluss eines Anspruchs auf Mehrfacherschließung muss ausnahmsweise zurücktreten, wenn der Verkehr innerhalb eines Abfindungsgrundstücks durch natürliche Hindernisse unterbrochen ist und dadurch die Nutzung der Abfindungsteile zu dem angerechneten Wert erschwert wird.
BVerwG, Beschl. v. 31.01.2012 - BVerwG 9 B 4.12
Online seit 17.02.2012
Darstellungen in Flächennutzungsplan können nur im Fall der Konkretisierung abwägungserhebliche Belange begründen
Darstellungen in einem Flächennutzungsplan für benachbarte Grundstücke, die nicht im Bebauungsplangebiet liegen sowie Festsetzungen in benachbarten Bebauungsplangebieten können nachträgliche abwägungserhebliche Belange begründen. Dies setzt aber voraus, dass der Flächennutzungsplan bereits sehr konkrete Darstellungen enthält. Derartige Wirkungen sind jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn das Aufstellungs- beziehungsweise Änderungsverfahren noch nicht einmal das Stadium der Offenlage und Behördenbeteiligung erreicht haben.
BVerwG, Beschl. v. 18.01.2012 - BVerwG 4 BN 29.11
Online seit 17.02.2012
Anforderungen an unzulässige Negativplanung mit Blick auf Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken sind nicht klärungsbedürftig
Die Frage, ob die Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in einen Bebauungsplan mit dem Ziel, diese nicht zu verändern, eine unzulässige Negativplanung darstellt, gebietet nicht die Zulassung der Revision. In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Festsetzungen als "Negativplanung" nur dann unzulässig sind, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern. Davon kann bei einem Bebauungsplan, in dem sowohl Bauflächen als auch Bereiche, die als Grünflächen von einer Bebauung freizuhalten sind, festgesetzt werden, keine Rede sein.
BVerwG, Beschl. v. 18.01.2012 - BVerwG 4 BN 25.11
Online seit 17.02.2012
Bei Wiedererrichtung eines abgebrannten Putenstalls darf Genehmigung kapazitätsbeschränkende Nebenbestimmung enthalten
Eine kapazitätsbeschränkende Nebenbestimmung in einer Baugenehmigung für die Wiedererrichtung eines abgebrannten Putenstalls ist nicht zu beanstanden, wenn nach der Geruchsimmissions-Richtlinie insgesamt betrachtet ein über die in den benachbarten Ställen bereits untergebrachten Puten hinaus gehender Besatz für die Nachbarschaft unzumutbar ist. Im Fall des Wiederaufbaus einer zerstörten Anlage entbindet § 16 Abs. 5 BImSchG lediglich von der Pflicht, ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen, nicht jedoch von der Beachtung anderer behördlicher Genehmigungserfordernisse. Die Vorschrift lässt die Pflicht, ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, unberührt.
BVerwG, Urt. v. 21.12.2011 - BVerwG 4 C 12.10
Online seit 17.02.2012
Nebenbestimmung als aufschiebende Bedingung zur Planausführung kann nur unter Rücknahme oder Widerruf eingefügt werden
Eine Nebenbestimmung zu einem (eisenbahnrechtlichen) Planfeststellungsbeschluss, nach der das in dem Planfeststellungsabschnitt zugelassene Vorhaben (teilweise) erst ausgeführt werden darf, wenn sämtliche für das Gesamtvorhaben erforderlichen Planfeststellungsbeschlüsse unanfechtbar geworden sind, stellt keine Schutzauflage, sondern eine aufschiebende Bedingung dar, die nachträglich nur unter den Voraussetzungen der §§ 49, 48 VwVfG beigefügt werden darf. Insofern kann kein diesbezüglicher einstweiliger Anspruch auf nachträgliche Aufnahme der Nebenbestimmung in einen bestandskräftig gewordenen Planfeststellungsbeschluss erwirkt werden.
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.01.2012 - 5 S 196/12
Online seit 17.02.2012
Durch Realisierung von Fachmärkten entstehender Kaufkraftabfluss hinsichtlich einzelner Branchen schädigt zentralen Versorgungsbereich
Durch ein Fachmarktvorhaben sind schädliche Auswirkungen auf einen zentralen Versorgungsbereich zu erwarten, wenn die Funktionsfähigkeit des betroffenen zentralen Versorgungsbereichs in beachtlichem Ausmaß beeinträchtigt und damit gestört wird. Eine solche Funktionsstörung liegt vor, wenn der Versorgungsbereich seinen Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr in substantieller Weise wahrnehmen kann. Dies ist der Fall, wenn mit der Realisierung der Fachmärkte ein (mindestens der 10%-Regel) entsprechender Kaufkraftabfluss hinsichtlich einzelner Branchen wie Drogerie beziehungsweise Bekleidung zu befürchten ist.
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.12.2011 - 8 S 1438/09
Online seit 17.02.2012
Beschränkte Vorkaufsrechtsausübung an einem Grundstücksmiteigentumsanteil ist unzulässig
Eine Vorkaufsrechtsausübung an einem Grundstücksmiteigentumsanteil in der Gestalt, dass sich das Vorkaufsrecht auf eine Teilfläche des Grundstücks entsprechend einem dem Bescheid beigefügten Lageplan beschränken soll, ist regelmäßig unzulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn ein solcher Eingriff in das Eigentumsgrundrecht von einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage gedeckt ist und die Miteigentümer beteiligt werden. Denn die Teilhaber dürfen über den gemeinschaftlichen Gegenstand im Ganzen nur gemeinschaftlich verfügen.
BayVGH, Urt. v. 08.12.2011 - 14 BV 10.559
Online seit 17.02.2012
Es besteht kein Anspruch auf Beibehaltung der vorhandenen Hausnummerierung
Die Gemeinde kann für Gebäude in einem Neubauvorhaben neue Hausnummern erteilen und bereits bestehende Nummern einziehen. Wenn die erstmalige Zuteilung einer Hausnummer noch die Änderung oder aber die Einziehung der Nummerierung dem Betroffenen eine begünstigende Rechtsposition vermittelt, ist die Gemeinde auch nicht an die Vorschriften über den Widerruf begünstigender Verwaltungsakte gebunden. Die Benennung eines Anwesens mit einer Hausnummer gehört nicht zum geschützten Eigentum. Es handelt sich nicht um eine Rechtsstellung, sondern um eine aus einem staatlichen Hoheitsakt fließende tatsächliche Auswirkung. Nummernzuteilung, Umnummerierung und Einziehung einer Hausnummer stehen im freien Ermessen der Gemeinde, das allein begrenzt wird durch Willkürverbot. Auch aus den im BauGB normierten Pflichten des Eigentümers geht lediglich die Verpflichtung hervor, dass der Bauherr die Anbringung einer Hausnummer dulden muss; sie begründet hingegen keinen Anspruch auf Festsetzung oder gar Beibehaltung einer bestimmten Hausnummer.
BayVGH, Beschl. v. 06.12.2011 - 8 ZB 11.1676
Online seit 17.02.2012
Unsachliche Selbstbindung hinsichtlich der Standortentscheidung für Windpark begründet planerischen Abwägungsmangel
Ein Bebauungsplan ist abwägungsfehlerhaft, wenn den Festsetzungen für einen Windpark eine unsachliche Selbstbindung hinsichtlich der Standortentscheidung zugunsten eines bestimmten Investors vorausgegangen ist. Dies gilt auch, wenn zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch keine anderen Investoren Interesse an einer Windkraftnutzung im Plangebiet geäußert haben. In einem solchen Fall fehlt es an einer sachlichen Rechtfertigung, mit der Folge der Unwirksamkeit der Planung.
OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 01.12.2011 - 2 L 171/09
Online seit 17.02.2012
Sinnvolle zusätzliche Baulanderschließung stellt gewichtigen städtebaulichen Belang dar
Eine Gemeinde ist hinsichtlich einer Wohngebietserschließung planungsbefugt, wenn sie hierfür hinreichend gewichtige städtebauliche allgemeine Belange ins Feld führen kann. Solche liegen bereits vor, wenn ein konkreter und nachvollziehbarer Bedarf "für eine maßvolle zusätzliche Baulanderschließung", besteht. Dies ist anzunehmen, soweit diese die einzige Möglichkeit bietet, in günstiger Lage zum historischen Ortskern, zum Kindergarten und zum Bürgerhaus mit gleichzeitiger Nähe zur freien Landschaft am Ortsrand Wohnraum zu schaffen.
OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 06.10.2011 - 1 C 11322/10.OVG
Online seit 17.02.2012
Verpflichtung eines Privaten zur Duldung eines digitalen Alarmumsetzers (DAU) setzt Ermessensausübung hinsichtlich Alternativstandort voraus
Der Erlass einer gegen Private (hier: Telekommunikationsunternehmen) gerichteten Verfügung zur entschädigungslosen Duldung eines digitalen Alarmumsetzers (DAU) auf einem Funkturm setzt voraus, dass keine gleich geeigneten öffentlichen Flächen zur Verfügung stehen, dass die Anbringung der Kommunikationseinrichtungen auf öffentlichem Grund nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich oder aus anderen Gründen mit erheblichen Nachteilen verbunden ist. Nimmt die Behörde nur einen exponierten Standort in den Blick ohne weitere Alternativstandorte in Erwägung zu ziehen, ist dies ermessensfehlerhaft und führt zur Rechtswidrigkeit der Duldungsverfügung.
VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.09.2011 - 1 S 1633/10
Online seit 13.02.2012
Erteilung einer Genehmigung für Geschäftshaus unter Vorbehalt weiterer baurechtlicher Prüfungen ist zulässig
Die Baugenehmigung für ein Geschäftshaus, in dem eine Vielzahl einzelner Läden betrieben werden soll, kann ohne Verstoß gegen das Bestimmtheitserfordernis unter dem Vorbehalt einzelner Prüfungen in einem gesonderten Genehmigungsverfahren erfolgen. Das gilt jedenfalls dann, wenn bereits die "Grundgenehmigung" die zu erwartende Nutzung insgesamt größenordnungsmäßig korrekt zugrunde legt. Ein solcher Vorbehalt bietet sich mit Blick darauf an, dass die individuelle Nutzung einzelner Verkaufsräume unterschiedliche Intensität haben kann. Insoweit können sich während der Nutzungsdauer eines Geschäftshauses dieser Art im Zeitablauf durch Kündigungen und Neuvermietungen immer wieder Änderungen ergeben, die gegebenenfalls baugenehmigungsbedürftig sind.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 26.01.2012 - 1 ME 226/11
Online seit 13.02.2012
Bei planerischer Umsetzung klageweise begehrter Abwehrhandlung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis
Das Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Abwehranspruchs, mit dem eine Vernässung von privaten Grundstücken durch Oberflächenwasser einer öffentlichen Straße abgewehrt werden soll, entfällt, wenn das Entwässerungsproblem mittlerweile durch einen Bebauungsplan umfassend gelöst worden ist und an der Umsetzung des Bebauungsplans keine Zweifel bestehen. In einem solchen Fall hat sich der Gegner die klageweise begehrte Abwehrhandlung durch Rechtsakt selbst auferlegt. Ein Mehr ist mit einer Klage nicht zu erreichen.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 24.01.2012 - 13 LA 199/10
Online seit 13.02.2012
Keine Klage gegen den Verzicht auf Baulast bei langfristigem "Vorratsinteresse" des Baulastbegünstigten
Nach niedersächsischem Recht ist ein Baulastbegünstigter nur dann zu einer Klage gegen den Verzicht auf die Baulast und deren Löschung befugt, wenn er ein besonderes "schutzwürdiges" Interesse hat. Das kann auch mit Blick auf eine baurechtliche Bedeutung in naher Zukunft gegeben sein. Das ist sachgemäß, denn der Bebauung eines Grundstücks können längere, auch wechselhaft verlaufende Planungsphasen vorausgehen, in denen bereits das Bedürfnis bestehen kann, sich Optionen offen zu halten, welche die Nachbargrundstücke berühren. Ein langfristiges "Vorratsinteresse" reicht jedoch nicht aus.
OVG Niedersachsen, Urt. v. 16.01.2012 - 1 LB 219/09
Online seit 13.02.2012
Zu- und Abgangsverkehr einer geplanten Bebauung mit höchstens sechs Wohneinheiten ist sozialadäquat
Der von einer geplanten Bebauung mit höchstens sechs Wohneinheiten zu erwartende Zu- und Abgangsverkehr verursacht in der Regel keine abwägungserheblichen Lärmkonflikte. Ein solcher Verkehrslärm von und zu notwendigen Stellplätzen ist als sozialadäquat hinzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn eine entsprechende Innenentwicklung und Nachverdichtung städtebaulich gewollt und vorgesehen ist.
OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 07.12.2011 - 1 C 10352/11.OVG
Online seit 13.02.2012
Planfeststellung unter Nichtberücksichtigung gemeindlicher Einwände verstößt gegen das Anpassungsgebot
Öffentliche Planungsträger, die an der Aufstellung eines Flächennutzungsplans beteiligt worden sind, müssen ihre Planungen dem Flächennutzungsplan insoweit anpassen, soweit sie diesem Plan nicht widersprochen haben. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans werden in einem solchen Fall zu den öffentlichen Planungsträger rechtlich bindenden Vorgaben. Erfolgt eine Planfeststellung im Widerspruch zum Anpassungsgebot, ist der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig, wenn dieser Fehler offensichtlich war und auf das Abwägungsergebnis Einfluss hatte. Offensichtlich sind dabei Fehler, die auf der äußeren Seite des Abwägungsvorgangs, also auf objektiv fassbaren Umständen beruhen. Dies ist der Fall, wenn die Fachplanung die Einwendung der Gemeinde nicht beachtet, dass das Vorhaben durch die Inanspruchnahme von Friedhofserweiterungsflächen gegen ihre rechtswirksame Bauleitplanung verstoße.
OVG Niedersachsen, Urt. v. 26.10.2011 - 7 KS 8/10
Online seit 13.02.2012
Verstoß gegen das Anpassungsgebot bei fehlendem Einvernehmen zwischen Gemeinde und Fachplanung über Vorhaben
Öffentliche Planungsträger, die an der Aufstellung eines Flächennutzungsplans beteiligt worden sind, müssen ihre Planungen dem Flächennutzungsplan insoweit anpassen, soweit sie diesem Plan nicht widersprochen haben. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans werden in einem solchen Fall zu den öffentlichen Planungsträger rechtlich bindenden Vorgaben. Fehlt es mit Blick auf eine Planfeststellung zur Straßenumlegung wegen der Auswirkungen auf Friedhofsvorbehaltsflächen an einem Einvernehmen zwischen der für die Flächennutzungsplanung zuständigen Gemeinde und dem Vorhabenträger als Träger der Fachplanung, liegt ein Verstoß gegen das Anpassungsgebot vor.
OVG Niedersachsen, Urt. v. 26.10.2011 - 7 KS 4/10
Online seit 13.02.2012
Keine bauliche Einheit bei rückwärtiger Überschreitung der Gebäudetiefe einer Reihenhauszeile um 4,38 Meter
Im Rahmen der Festsetzung einer offenen Bauweise sind Haushälften aufeinander abgestimmt, wenn sie sich in ihrer Grenzbebauung noch als "gleichgewichtig" und "im richtigen Verhältnis zueinander" und daher als harmonisches Ganzes darstellen, ohne disproportional, als zufällig an der Grundstücksgrenze zusammengefügte Einzelhäuser ohne hinreichende räumliche Verbindung zu erscheinen. Davon ist nicht mehr auszugehen, wenn ein Vorhaben im rückwärtigen Bereich die bisherige Gebäudetiefe der Reihenhauszeile von 7,62 Meter (auch ohne Einbeziehung der auskragenden Balkone) um 4,38 Meter überschreitet.
VG Aachen, Beschl. v. 09.01.2012 - 3 L 473/11
Online seit 13.02.2012
Bloße Lästigkeiten reichen für einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot nicht aus
Werden die bauordnungsrechtlich zu wahrenden Abstandflächen eingehalten, ist regelmäßig auch das planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, soweit Belange betroffen sind, die dem Schutzzweck der Abstandflächenbestimmungen unterfallen wie etwa die Belichtung und Belüftung beziehungsweise der Brandschutz oder der Sozialfrieden. In diesem Zusammenhang reichen bloße Lästigkeiten für einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot nicht aus; erforderlich ist vielmehr eine qualifizierte Störung im Sinne einer Unzumutbarkeit.
VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 29.12.2011 - 5 L 1357/11
Online seit 13.02.2012
Vorhaben auf relativ unbebauter Fläche in städtisch strukturierter Gemeinde stellt sich als unzulässige Splittersiedlung dar
In einer städtisch strukturierten Gemeinde mit größeren und dichter bebauten Ortsteilen ist eine Ansiedlung mit wenigen Häusern eher als Splittersiedlung anzusehen als in einer kleinen Gemeinde ohne dichtere Siedlungskerne. Lassen sich für den Standort eines in einem solchen Gebiet geplanten Vorhabens, der überwiegend von weiten, unbebauten Flächen umgeben ist, auf einer Seite lediglich zwölf Wohngebäude und nur zwei Einfamilienhäuser in einer anderen Richtung feststellen, kann keine Entwicklung einer organischen Siedlungsstruktur angenommen werden. In einem solchen Fall ist von einer unzulässigen Splittersiedlung auszugehen.
VG Minden, Urt. v. 08.12.2011 - 9 K 3374/10
Online seit 10.02.2012
Nichtausnutzung bestimmter Teilflächen einer Festsetzung ändert nichts an der Bedarfsgerechtigkeit des Bebauungsplans
Die bauliche Fortentwicklung einer Universität mit einem neuen Zentralgebäude, das auch außeruniversitäre Veranstaltungen aufnehmen kann, stellt ein legitimes städtebauliches Ziel dar. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich des Umstands, dass bestimmte Teilflächen dafür (noch) nicht ausgenutzt werden sollen. Dabei kann auch nicht der Rückschluss darauf gezogen werden, dass eine solche Festsetzung nicht bedarfsgerecht und damit bereits "ursprünglich" obsolet war.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19.01.2012 - 1 MN 93/11
Online seit 10.02.2012
Bebauungsplanersetzende Abwägung kann bei Straßenbau nach historischem Verlauf entbehrlich sein
Eine grundsätzlich notwendige bauplanungsersetzende Abwägung des Stadtrats kann hinsichtlich einer Entschließungsanlage in Form einer Straße entbehrlich sein, wenn die vorhandene im wesentlichen beidseitige Bebauung der Gemeinde ohnehin keinen nennenswerten Spielraum mehr für die Herstellung der Anlage lässt, wenn also nach der vorhandenen Bebauung und den sonst bestehenden Umständen das Ausmaß und der Verlauf der Straße derart festgelegt sind, dass ein Bebauungsplan nichts mehr ändern könnte. Dies ist der Fall, wenn die Einbettung der Straße nach dem historischen Verlauf feststeht und die Fläche insgesamt wegen der bereits seit langem bestehenden Grundstücksverhältnisse vorgegeben ist.
OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 25.11.2011 - 4 L 245/10
Online seit 08.02.2012
Eine Gemeinde kann sich nur gegen unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf dem benachbarten Gemeindegebiet zur Wehr setzen
Das interkommunale Abstimmungsgebot einer benachbarten Gemeinde vermittelt nicht automatisch die Befugnis, alle Bebauungspläne einer Nachbargemeinde zum Gegenstand einer Normenkontrolle machen zu können, die einen räumlichen Bezug zum eigenen Gemeindegebiet haben. Vielmehr kann eine Gemeinde sich nur gegen unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf dem benachbarten Gemeindegebiet zur Wehr setzen. In Bezug auf die Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungsvorstellungen der Nachbargemeinde ist dabei Voraussetzung, dass sich diese aus konkreten Planungen oder zumindest Planungsabsichten ergeben müssen.
OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 26.10.2011 - 2 K 10/10
Online seit 08.02.2012
Keine örtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen bei anderweitiger Ausweisung von Konzentrationsflächen
Die Errichtung von Windkraftanlagen ist auch nicht ausnahmsweise aufgrund örtlicher Besonderheiten planungsrechtlich zulässig, wenn durch einen Regionalplan eine Ausweisung von Konzentrationsflächen an anderer Stelle erfolgt ist. Denn das mit der Ausweisung an anderer Stelle verfolgte Steuerungsziel darf nicht unterlaufen werden. Etwas anderes gilt nur, wenn die kleinräumlichen Verhältnisse es rechtfertigen, von der auf den gesamten Planungsraum bezogenen Beurteilung des Planungsträgers abzuweichen. Ist beispielsweise aufgrund topographischer oder sonstiger Besonderheiten eine Beeinträchtigung der als störempfindlich und schutzwürdig eingestuften Funktionen des betreffenden Landschaftsraums nicht zu besorgen, so widerspricht es der Zielrichtung des Planvorbehalts nicht, ein solches Vorhaben zuzulassen.
OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09
Online seit 08.02.2012
Nachbar kann nicht gegen Sendeanlage mit Hinweis auf "strahlungsärmeren" Alternativstandort vorgehen
Steht fest, dass eine beantragte Bebauung an dem vom Bauherrn gewählten Standort Rechte des Nachbarn nicht verletzt, kann dieser die Baugenehmigung nicht durch einen Hinweis auf seines Erachtens besser geeignete Alternativstandorte zu Fall bringen. Aus diesem Grund kann ein Nachbar eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Funkanlage nicht erfolgreich mit der Begründung anfechten, dass die Anlage an einem anderen Standort möglicherweise eine geringere Strahlenbelastung für die Nachbarschaft erzeugen würde.
OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.10.2011 - 2 M 129/11
Online seit 07.02.2012
Drittschützender Charakter des § 75 Abs. 1 und 2 LBO SH als grundsätzlich klärungsbedürftige Frage
Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht auf die Frage gestützt werden, ob einer Vorschrift der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein ein drittschützender Charakter zukommt, da Landesrecht nicht revisibel ist. Dies gilt auch, soweit die Rechtsfrage im Zusammenhang mit dem grundrechtlichen Eigentumsschutz gestellt wird. Die Verknüpfung mit grundrechtlichen Aspekten führt nicht zur weiteren Klärung dieser Grundsätze, sondern zur Überprüfung der Anwendung im Einzelfall. Dies ist nicht Aufgabe des Zulassungsverfahrens.
BVerwG, Beschl. v. 17.01.2012 - BVerwG 4 B 46.11
Online seit 07.02.2012
Bloßer Hinweis auf Stellungnahmen in einem anderen Verfahren genügt nicht für präklusionshindernde Einwendung
Durch den Hinweis in einem Einwendungsschreiben auf Stellungnahmen in einem anderen Verfahren oder in einem Vorstadium des eigentlichen Planfeststellungsverfahrens wird das darin enthaltene Vorbringen noch nicht Inhalt des Einwendungsschreibens, solange diese Stellungnahmen nicht mit dem Einwendungsschreiben eingereicht oder innerhalb der Einwendungsfrist nachgereicht werden. Dies gilt für planbetroffene Privatpersonen ebenso wie für planbetroffene Gemeinden. Nur durch diese Formenstrenge kann vermieden werden, dass entgegen der gesetzgeberischen Beschleunigungsabsicht für die Feststellung des Inhalts der Einwendungen zunächst andere Akten - möglicherweise von anderen Behörden - beigezogen werden müssen.
BVerwG, Beschl. v. 28.12.2011 - BVerwG 9 B 59.11
Online seit 07.02.2012
Kein revisionsrechtlicher Klärungsbedarf hinsichtlich der Zulässigkeit von Nachbaransprüchen gebietsfremder Eigentümer
Die Frage, ob sich bauplanerischer Nachbarschutz kraft Bundesrechts auch auf das Verhältnis des Eigentümers eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks zu dem Eigentümer eines Grundstücks, das zwar in einem faktischen Baugebiet, aber außerhalb des Plangebiets liegt, übertragen lässt, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung. Allgemein gilt, dass im Rahmen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und damit die schleichende Umwandlung des (faktischen) Baugebiets unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung verhindert werden kann. Sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke nicht denselben rechtlichen Bindungen unterworfen, können sie auch nicht von dem jeweils anderen Eigentümer deren Einhaltung verlangen.
BVerwG, Beschl. v. 22.12.2011 - BVerwG 4 B 32.11
Online seit 07.02.2012
Kosten des beigeladenen Vorhabenträgers für Hinzuziehung eines Sachverständigen sind nicht erstattungsfähig
Hat ein beigeladener Vorhabenträger eines planfestgestellten Vorhabens für die Hinzuziehung von Sachverständigen während des Verwaltungsprozesses Aufwendungen getätigt, sind diese regelmäßig nicht als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig anzusehen. Solche Aufwendung stellen lediglich "nachgelagerte Planungskosten" dar und sind somit nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch dann, wenn die gegen den Panfeststellungsbeschluss gerichtete Klage nicht von einer vom Vorhaben betroffenen Privatperson, sondern von einem anerkannten Natur- oder Umweltschutzverband erhoben worden ist.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 17.01.2012 - 13 OA 207/11
Online seit 07.02.2012
Weitere Nutzung einer rechtskräftig formell und materiell als unzulässig erklärten baulichen Anlage kann untersagt werden
Wenn eine Baugenehmigung auf Betreiben des Grundstücksnachbarn durch rechtskräftiges Urteil aufgehoben worden ist, ist die weitere Nutzung der baulichen Anlage formell illegal und kann untersagt werden. Dies gilt insbesondere im Fall, dass die betreffende Anlage mit Blick auf das Abstandsflächenrecht auch materiell illegal ist und eine entsprechende Nutzung auch tatsächlich die Rechte des Nachbarn verletzt. Da es nicht Sinn des Nachbarschutzes sein kann, Erfolge nur auf dem Papier zu erringen, verlangt effektiver Rechtsschutz für die Nachbarn, dass eine ihre Rechte verletzende Nutzung untersagt und dass die Untersagung vollzogen wird.
VG Düsseldorf, Beschl. v. 27.12.2011 - 4 L 1800/11
Online seit 07.02.2012
Bei zurückspringendem Balkon mit nur auf der Grundstücksgrenze angebrachten Stützen kann nicht von Grenzständigkeit ausgegangen werden
Eine Balkonkonstruktion, bei der sich nur die die beiden Stützen genau auf der Grenze befinden, während der übrige Teil von der Grundstücksgrenze zurückspringt, kann nicht als grenzständig bezeichnet werden. "Grenzständig" bedeutet, dass unmittelbar und zentimetergenau an die Grenze, also ohne jeden Grenzabstand gebaut wird. Eine bauliche Anlage ist insofern jedenfalls dann als nicht grenzständig anzusehen, wenn diese nur mit unter 10% ihrer Fläche auf der Grenze errichtet ist.
VG Gelsenkirchen, Urt. v. 14.09.2011 - 6 K 3112/09
Online seit 03.02.2012
Baugebiet dienend zu- und untergeordneter Mobilfunksender stellt Nebenanlage dar
Die Frage, ob eine Mobilfunksendeanlage eine fernmeldetechnische Nebenanlage darstellt, bedarf keiner revisionsrechtlichen Klärung. Es ist bereits geklärt, dass eine Mobilfunksendeanlage, die dem Nutzungszweck eines Baugebiets oder Baugrundstücks dienend zu- und untergeordnet ist, bezogen auf das gesamte infrastrukturelle Versorgungsnetz auch nur eine untergeordnete Funktion hat. Sie ist daher nur als fernmeldetechnische Nebenanlage anzusehen.
BVerwG, Beschl. v. 03.01.2012 - BVerwG 4 B 27.11
Online seit 01.02.2012
Darlegung einer Nachfrage nach Nachtflugverkehr als Grundvoraussetzung für die Anerkennung eines Nachtflugbedarfs
Die sinnvolle Vernetzung eines Flughafens mit in- und ausländischen Passagierdrehkreuzen ist ein Grund für die Zulassung von Flugbetrieb in den Nachtrandstunden. Ob es für eine Luftverkehrsgesellschaft sinnvoll ist, einen Hub-Feeder-Flug anzubieten, hängt dabei nicht von der Sinn- und Dauerhaftigkeit jeder einzelnen Drehkreuzverbindung ab. Ein Hub-Feeder-Flug verbessert die Einbindung des Flughafens in das Luftverkehrsnetz auch dann, wenn sich die Passagiere auf eine größere Zahl von Anschlussflügen verteilen, jedem einzelnen Anschlussflug für sich betrachtet also nur eine geringe Bedeutung zukommt.
BVerwG, Urt. v. 13.10.2011 - BVerwG 4 A 4000.09
Online seit 01.02.2012
Genehmigung einer Windkraftanlage ohne exakte Standortangabe ist nachbarrechtswidrig
Eine Baugenehmigung ist als nachbarrechtswidrig anzusehen, wenn Bauschein und genehmigte Unterlagen hinsichtlich nachbarrechtsrelevanter Baumaßnahmen unbestimmt sind und infolgedessen bei der Ausführung des Bauvorhabens eine Verletzung von Nachbarrechten nicht auszuschließen ist. Insofern kann der Eigentümer eines Außenbereichsgrundstücks gegen die Genehmigung einer Windkraftanlage vorgehen, die keine genaue Standortregelung enthält und somit die Möglichkeit einer Verletzung des Abstandsflächenrechts in Betracht kommt.
OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 07.12.2011 - 1 A 10597/11.OVG
Online seit 30.01.2012
Rüge nicht relevanter Begründung für Nichteinbeziehung eines Grundstücks in Bebauungsplan fehlt grundsätzliche Bedeutung
Stellt sich die Frage nicht, ob die Nichteinbeziehung eines Grundstücks in den Planumriss eines Bebauungsplans - wie bei einer willkürlichen Nichteinbeziehung - abwägungserheblich ist und damit eine Normenkontrollantragsbefugnis auslösen kann, wenn die Nichteinbeziehung mit dem Verweis auf einen anderen Lösungsweg begründet wird, von dem die Gemeinde selbst annimmt, dass dieser "realistischerweise" nicht zum Erfolg führt, kann darauf keine Revisionszulassung gestützt werden. Das ist anzunehmen, wenn das Gericht festgestellt hat, dass die Nichteinbeziehung in den Geltungsbereich des angefochtenen Bebauungsplans mit dem Verweis auf einen anderen "Lösungsweg" begründet worden ist.
BVerwG, Beschl. v. 12.01.2012 - BVerwG 4 BN 40.11
Online seit 27.01.2012
Nicht als sachnotwendige Ergänzung für ein Vorhaben- und Erschließungsplangebiet erfolgte Einbeziehung einzelner Flächen ist unzulässig
Eine Gemeinde ist nur zur Einbeziehung von Flächen befugt, die für eine geordnete städtebauliche Entwicklung in Bezug auf das Vorhaben erforderlich sind und die zu keiner substanziellen Veränderung des Planbereichs führen. Insbesondere darf sie einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht als Gelegenheit nutzen, ihren eigenen Planungswillen für die Umsetzung eines weiteren, vom Vorhaben- und Erschließungsplan nicht erfassten selbstständigen Vorhabens zu verwirklichen. Eine Einbeziehung einzelner Flächen ist daher unzulässig, wenn damit keine sachnotwendige Ergänzung in Bezug auf das Vorhaben- und Erschließungsplangebiet erfolgt.
OVG Sachsen, Urt. v. 09.12.2011 - 1 C 23/08
Online seit 27.01.2012
Keine Funktionslosigkeit der Festsetzung eines Vorranggebiets bei tatsächlichem Betrieb von Windenergieanlagen
Mit Blick auf die Festsetzung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen liegt eine Funktionslosigkeit nicht bereits vor, wenn die Planung in der Realität nicht angewandt wird, sondern ist nur anzunehmen, wenn die Umsetzung der Planung durch Realisierung der Vorranggebiete wegen rechtlicher oder tatsächlicher Umstände ausgeschlossen erscheint. Dieses ist nicht anzunehmen, wenn im betreffenden Gebiet drei Windenergieanlagen betrieben werden.
OVG Niedersachsen, Urt. v. 08.12.2011 - 12 KN 208/09
Online seit 27.01.2012
Planung einer weniger als 30 Meter an Bebauung heranrückenden Gefügelhaltung ist abwägungsfehlerhaft
Die Mindestabstände der TA Luft dienen dem Zweck, Vorsorge gegen schädliche Geruchseinwirkungen aus Tierhaltungsanlagen gegenüber der "nächsten "vorhandenen oder in einem Bebauungsplan festgesetzten Wohnbebauung" zu treffen. Die Bezugslinie ist dabei verbindlicher "Endpunkt" des Abstandsradius und damit entscheidender Parameter für die Berechnung des Emissionsmittelpunkts. Betragen die so zu bewertenden Abstände zu einer Geflügelhaltung, die planerisch die Voraussetzungen für eine Genehmigung zur Erweiterung erhalten soll, nur etwa 30 Meter, liegt ein Abwägungsfehler vor.
VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.11.2011 - 3 S 895/10
Online seit 27.01.2012
Nachbar kann Duldung einer Abstandsflächenrechtverletzung zulässigerweise von anderweitigem Entgegenkommen abhängig machen
Ein Nachbar kann sich grundsätzlich gegen jede Unterschreitung der Mindestabstandsfläche zur Wehr setzen, ohne den Nachweis einer gerade dadurch hervorgerufenen tatsächlichen Beeinträchtigung führen zu müssen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Abstandsfläche vor der Außenwand das gebotene Maß um etwa 2,50 m überschreitet. In einem solchen Zusammenhang ist es nicht rechtsmissbräuchlich, wenn die Bereitschaft zur Duldung der Abstandsflächenverletzung mit der Forderung nach einem anderweitigem Entgegenkommen verbunden wird.
OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.11.2011 - 8 A 10636/11.OVG
Online seit 27.01.2012
Normenkontrolle gegen Planung immitierender Anlagen kann nicht auf "worst-case"-Szenario hinsichtlich der Immissonserwartungen gestützt werden
Grundstückseigentümern fehlt die Antragsbefugnis zur Überprüfung eines Angebots-Bebauungsplans, der unter anderem Raum für immitierende Anlagen schafft, wenn eine nachteilige Betroffenheit durch Immissionen nur in einer “worst-case“-Situation zu befürchten ist. Vielmehr ist auf das abzustellen, was "nach Lage der Dinge", das heißt, bei Berücksichtigung der Situation, in welche das Plangebiet eingebettet ist, bei vollständiger Ausnutzung der Planfestsetzungen realistischerweise zu erwarten ist.
OVG Niedersachsen, Urt. v. 17.11.2011 - 1 KN 71/08
Online seit 27.01.2012
Bebauungsplan kann rechtswidrig sein, wenn die Lärmschutzbelange aller betroffenen Anwohner nicht ausreichend erfasst und gewichtet worden sind
Die einem Bebauungsplan zugrunde liegende Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange kann sich als fehlerhaft erweisen, wenn die Gemeinde den Gesichtspunkt der Lärmbeeinträchtigung der an das Plangebiet angrenzenden Wohnbebauung nicht hinreichend ermittelt und bewertet hat. Ein Bebauungsplan kann abwägungsfehlerhaft sein, wenn dem für den Satzungsbeschluss zuständigen Stadt- oder Gemeinderat nicht alle für die Abwägung beachtlichen Informationen vorliegen. Hinsichtlich der zu erwartenden Lärmbeeinträchtigungen sind die Sitzungsvorlagen so weit aufzubereiten, dass der Rat die entstehenden Konflikte umfassend in ihrer Tragweite erkennen kann.
OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.11.2011 - 8 C 10906/11.OVG
Online seit 25.01.2012
Bebauungsplan nachfolgende Entwicklungsmaßnahme ist regelmäßig nicht zum Wohl der Allgemeinheit erforderlich
Eine Entwicklungsmaßnahme ist nicht zum Wohl der Allgemeinheit erforderlich, wenn sich die mit ihr verfolgten städtebaulichen Ziele ebenso gut mit Hilfe des allgemeinen Städtebaurechts, insbesondere durch Aufstellung von Bebauungsplänen erreichen lassen. Geht eine Entwicklungsmaßnahme einem konkretisierenden Bebauungsplan nicht voraus, sondern folgt diesem nach, kann regelmäßig nicht die erforderliche Qualifizierung angenommen werden.
OVG Niedersachsen, Urt. v. 15.12.2011 - 1 KN 111/08
Online seit 25.01.2012
Unwirksamkeit einer Veränderungssperre aufgrund fehlender Bestimmtheit und nicht erwiesener Erforderlichkeit
Eine Veränderungssperre kann ihre Sicherungsfunktion nur erfüllen, wenn die in Aussicht genommene Planung so hinreichend deutliche Konturen erlangt hat, dass sie als Maßstab zur Beurteilung möglicherweise entgegenstehender Vorhaben auch tatsächlich in einem vertretbaren Maß taugt. Diesen Anforderungen wird eine Veränderungssperre nicht gerecht, wenn die Anforderungen an die künftige Bauleitplanung im maßgeblichen Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses derartig allgemein gehalten worden sind, dass auf dieser Grundlage kaum eine Festsetzung vorstellbar scheint, dieses Ziel rechtmäßig umzusetzen. Die Unwirksamkeit kann Veränderungssperre auch aus einer fehlenden städtebaulichen Erforderlichkeit folgen. Die städtebauliche Rechtfertigung einer Veränderungssperre kann fehlen, wenn Ziel der Planung allein oder vorrangig der Immissionsschutz für einen einzelnen Betrieb ist.
OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 07.12.2011 - 1 C 11407/10.OVG
Online seit 25.01.2012
Ausweisung nur einer Konzentrationszone ist für sich genommen noch kein Indiz für „Verhinderungsplanung“ von Windenergieanlagen
Im Rahmen eines Verfahrens um den Ausschluss von Windenergieanlagen auf Teilen eines gemeindlichen Plangebiets außerhalb vorgesehener Konzentrationszonen lässt sich nicht abstrakt bestimmen, wo die Grenze zu einer "Verhinderungsplanung" verläuft. Die Ausweisung nur einer Konzentrationszone ist für sich genommen noch kein Indiz für eine derartige Verhinderungsplanung, ebenso wenig wie die Größe der ausgewiesenen Fläche - isoliert betrachtet - ein Indiz für eine derartige Planabsicht ist. Sie muss in Relation zur Gemeindegröße und zur Größe der Gemeindegebietsteile gesetzt werden, die für eine Windenergienutzung nicht in Betracht kommen. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Flächenauswahl sind allein die Erwägungen maßgeblich, die tatsächlich Grundlage der Abwägungsentscheidung des Rats der Gemeinde waren. Entscheidend für die gerichtliche Überprüfung sind damit in erster Linie die Aussagen in dem Erläuterungsbericht, der der abschließenden Beschlussfassung zu Grunde liegen.
VG Minden, Urt. v. 21.12.2011 - 11 K 2023/10
Online seit 25.01.2012
Werbung in allgemeinem Wohngebiet muss vorrangig für konkreten Betrieb erfolgen
Ist in einem allgemeinen Wohngebiet Werbung nur an der Stätte der Leistung zulässig, muss die Werbung danach vorrangig für den konkreten Betrieb oder Laden in dem jeweiligen Baugebiet erfolgen. Mit der Werbung für die "Leistung" kann auch eine sog. Erinnerungswerbung für ein Produkt verbunden sein, das in der Stätte der Leistung angeboten wird. Stets ist aber Voraussetzung, dass die "Leistung" im Vordergrund der Werbung steht.
VG Minden, Urt. v. 29.11.2011 - 9 K 3347/10
Online seit 25.01.2012
Werbeanlage an Straße ist unzulässig, wenn sie den freien Blick auf eine begrünte Fläche verdeckt
Eine geplante Werbeanlage ist bauordnungsrechtlich nicht genehmigungsfähig, wenn am Aufstellungsort ein beachtlicher Baumbewuchs vorhanden ist und dieser Ausblick auf die begrünte Fläche für Verkehrsteilnehmer durch eine auf einem 2,50 m hohen Fuß montierte Mega-Light-Anlage mit einer Größe von 3,76 m x 2,78 m ganz erheblich verdeckt wird.
VG Minden, Urt. v. 29.11.2011 - 9 K 2708/10
Online seit 18.01.2012
Nutzungsuntersagung hinsichtlich einer zum Wohnhaus umgebauten Jagdhütte ist rechtmäßig
Nimmt die Bauaufsichtsbehörde die Nichtbeachtung des Genehmigungserfordernisses zum Anlass für den Erlass einer Nutzungsuntersagung, so sind tatbestandlich hinsichtlich der Rechtswidrigkeit geringe Anforderungen zu stellen. Wird ein im Außenbereich als Jagdhütte genehmigtes Gebäude zum Daueraufenthalt in ein Wohnhaus durch entsprechende typische Vorrichtungen im Gebäudeinnern wie der Einbau von Bad und WC mit Duscheinrichtung umgewandelt, liegt unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Vereinbarkeit mit der in diesem Bereich zulässigen Nutzung vor.
OVG Saarland, Beschl. v. 06.01.2012 - 2 B 398/11
Online seit 18.01.2012
Unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit einzuordnender Markt ist nicht schon aufgrund dieses Umstands in allgemeinem Wohngebiet zulässig
Allein aus dem Umstand, dass ein Einzelhandelsbetrieb mit seiner Verkaufsfläche die Grenze zur Großflächigkeit unterschreitet, bedeutet noch nicht, dass er in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig ist. Die Zulässigkeit für einen solchen Markt kann sich jedoch daraus ergeben, dass der der Versorgung des Gebiets dient. Dies ist anhand objektiver Kriterien unter Berücksichtigung des Betriebskonzepts typisierend zu ermitteln, wobei neben der Größe und sonstigen Beschaffenheit des Betriebs auch die sich daraus ergebenden Erfordernisse einer wirtschaftlich tragfähigen Ausnutzung, die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere die demografischen und sozialen Verhältnisse im Gebiet, und die typischen Verhaltensweisen in der Bevölkerung einbezogen werden können.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.12.2011 - OVG 10 S 29.10
Online seit 18.01.2012
Das zivilrechtliche Fensterrecht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Der Gesetzgeber darf einer intensiven Grundstücksausnutzung durch eine grenznahe Bebauung Grenzen setzen. Angesichts dessen ist das Fensterrecht, das dem Nachbarn beim Bau einer Außenwand mit Fenstern in weniger als 0,60 m von der Grundstücksgrenze entfernt unterhalb einer Höhe von 1,80 m berechtigt, Maßnahmen gegen eine Durchsicht zu verlangen, nicht zu beanstanden. Das zivilrechtliche Fensterrecht stellt eine Minimalregelung dar, die den grenznahen Gebäudeeigentümer insgesamt weit weniger einschränkt als die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts.
BayVerfGH, Entsch. v. 14.12.2011 - Vf. 108-VI-10
Online seit 18.01.2012
Nachbar kann sich regelmäßig nicht auf künftigen immissionsschutzrechtlichen Bestandsschutz berufen
Das Rücksichtnahmegebot verlangt ein Abstellen auf den immissionsschutzrechtlichen Bestandsschutz im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt. Künftige Entwicklungen können nur insoweit berücksichtigt werden, als sie im vorhandenen baulichen Bestand bereits ihren Niederschlag gefunden haben. Es verbietet sich, die bloße Möglichkeit künftiger emissionsträchtiger Erweiterungen oder Umstellungen bereits vollzogenen Änderungen gleichzustellen. Andernfalls wäre der Nachbar in der Lage, durch bloße Absichtserklärungen Einfluss auf die Bebaubarkeit von Grundstücken in seiner Umgebung zu nehmen. Mit Blick auf einen Schornsteinverzug lösen weder vorhandene Heizanlagen noch bislang ungenutzte Schornsteine ohne angeschlossene abgasemittierende Anlagen einen immissionsschutzrechtlichen Bestandsschutz aus.
OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011 - 2 Bs 177/11
Online seit 17.01.2012
Für Normenkontrolle gegen Klarstellungssatzung besteht ein Rechtsschutzinteresse
Wendet sich der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes und Flurstückeeigentümer gegen eine Satzung über die Klarstellung von Flächen der im Zusammenhang bebauten Ortslage in Teilbereichen, ist zu berücksichtigen, dass für die Normenkontrolle gegen eine Klarstellungssatzung ungeachtet ihrer bloß deklaratorischen Wirkung ein Rechtsschutzinteresse besteht. Hat eine Gemeinde eine Klarstellungssatzung erlassen, hierbei jedoch zu Unrecht Außenbereichsgrundstücke mit erfasst, so verfehlt sie die Satzungsermächtigung; eine Umdeutung in eine Einbeziehungssatzung kommt nicht in Betracht. Die Grenzfestlegung ist unwirksam.
OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21.12.2011 - 8 C 10945/11.OVG
Online seit 17.01.2012
Beseitigungsanordnung für unzulässiges Gartenhaus im Fall nicht rechtzeitigen Antrags auf Befreiung ist unverhältnismäßig
Die Anordnung der Beseitigung eines baurechtswidrigen Gartenhauses für den Fall, dass ein aufgegebener Befreiungsantrag nicht fristgerecht binnen 6 Wochen nach Bestandskraft der Verfügung gestellt wird, ist unverhältnismäßig und insoweit rechtswidrig. Vielmehr kann in einem solchen Fall die Stellung des Befreiungsantrags mit Einsatz von Zwangsmitteln herbeigeführt werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Betroffene erwogen hat, auf einen Antrag zu verzichten und die Gerätehütte stattdessen freiwillig zu beseitigen.
OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.11.2011 - 8 A 10443/11.OVG
Online seit 17.01.2012
Planerische Grünflächensicherung für schutzwürdige Halbhöhenlage ist städtebaulich vertretbar
Enthält ein Bebauungsplan für eine städtische Halbhöhenlage Festsetzungen, mit denen im Plangebiet die vorhandenen privat genutzten Grünflächen in ihrem Bestand gesichert werden und zusätzliche Neubauten oder Kaltluftströme behindernde bauliche Erweiterungen nicht zugelassen werden sollen, ist dies unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit der Planung nicht zu beanstanden. Eine solche Planung beruht auf einer an den Zielen des Baugesetzbuchs ausgerichteten Konzeption und stellt keinen groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriff dar. In diesem Zusammenhang kann bei unterschiedlicher Bemessung der Baufenster auch nicht von inkonsistentem Verhalten ausgegangen werden, solange ihr städtebaulich tragfähige Erwägungen zugrunde liegen.
VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.11.2011 - 8 S 1044/09
Online seit 17.01.2012
Nachbar kann sich regelmäßig nicht auf künftigen immissionsschutzrechtlichen Bestandsschutz berufen
Das Rücksichtnahmegebot verlangt ein Abstellen auf den immissionsschutzrechtlichen Bestandsschutz im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt. Künftige Entwicklungen können nur insoweit berücksichtigt werden, als sie im vorhandenen baulichen Bestand bereits ihren Niederschlag gefunden haben. Es verbietet sich, die bloße Möglichkeit künftiger emissionsträchtiger Erweiterungen oder Umstellungen bereits vollzogenen Änderungen gleichzustellen. Andernfalls wäre der Nachbar in der Lage, durch bloße Absichtserklärungen Einfluss auf die Bebaubarkeit von Grundstücken in seiner Umgebung zu nehmen. Mit Blick auf einen Schornsteinverzug lösen weder vorhandene Heizanlagen noch bislang ungenutzte Schornsteine ohne angeschlossene abgasemittierende Anlagen einen immissionsschutzrechtlichen Bestandsschutz aus.
OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011 - 2 Bs 177/11
Online seit 17.01.2012
Erhebliche Verschiebung von Erschließungsbeitragspflichten durch Planänderung ist abwägungserheblich
Führt eine Planänderung dazu, dass durch die Herausnahme großer Baugrundstücke bei einer geringen Anzahl von Flurstücken die Erschließungsbeitragspflichten einzelner Planbetroffener erheblich verändert werden, stellt dies einen abwägungserheblichen Belang dar. In einem solchen Fall muss eine eingehende Analyse der Auswirkungen der geänderten Planung auf die Erschließungsbeitragslast der einzelnen Eigentümer stattfinden. Unterbleibt dies, leidet der Plan an einem erheblichen Abwägungsdefizit.
OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.11.2011 - 1 C 10021/11.OVG
Online seit 17.01.2012
Im Rahmen einer Erschließungsabrechnungseinheit von Anbaustraßen können Anwohner von Haupt- und Nebenstraßen gleichbehandelt werden
Soweit Anbaustraßen zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden, bilden die von diesen Anbaustraßen erschlossenen Grundstücke eine Solidar- beziehungsweise Vorteilsgemeinschaft. In einem solchen Fall ist es zulässig, die Anwohner der Nebenstraßen in gleicher Höhe zu einem Erschließungsbeitrag zu veranlagen wie die Anwohner der Hauptstraße. Dies gilt auch dann, wenn im Zeitpunkt der Bildung der Abrechnungseinheit davon auszugehen ist, dass sich der Beitragssatz für die an einer der Nebenstraßen gelegenen Grundstücke bei einer zusammengefassten Abrechnung gegenüber einer getrennten Abrechnung deutlich erhöht.
VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.10.2011 - 2 S 1294/11
Online seit 17.01.2012
Die sich aus bestandskräftiger Baugenehmigung ergebende Geländeoberfläche ist für künftige Bauvorhaben maßgeblich
Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf "Festsetzung der natürlich vorhandenen Geländeoberfläche als Bezugspunkt baulicher Maßnahmen“, wenn sich eine andere Geländeoberfläche aus der ihm erteilten bestandskräftigen Baugenehmigung ergibt. Diese ist, solange sie nachfolgend keine Veränderungen erfährt, für künftige Bauvorhaben ungeachtet einer unzulässigen Abgrabung seitens des Nachbarn maßgebend. In einem solchen Fall fehlt einer Klage insoweit das Rechtsschutzbedürfnis.
VG Gelsenkirchen, Urt. v. 01.12.2011 - 5 K 4658/09
Online seit 17.01.2012
Bordellähnlicher Betrieb begründet nicht aufgrund des sittlichen Unwerts einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme
Die Nutzungsänderung eines Gewerbebetriebs in einen bordellähnlichen Betrieb beziehungsweise eine gewerbliche Zimmervermietung von 6 Räumen stellt hinsichtlich des sittlichen Unwerts keinen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme dar. Prostitutionsausübung unterliegt baurechtlich nur dann Einschränkungen, wenn von spezifischen, unter dem Gesichtspunkt der gegenseitigen Rücksichtnahme nicht hinzunehmenden Störungen auszugehen ist. Sittliche Erwägungen dürfen auch nicht durch die "Hintertür" eingeführt werden, beispielsweise indem das Störpotential überhöht eingeschätzt wird oder das ungestörte Wohnen im Sinne eines Unbehelligtbleibens von sittlichen Anmaßungen verstanden wird.
VG Saarlouis, Urt. v. 23.11.2011 - 5 K 198/11
Online seit 10.01.2012
Beigeladene Gebäudeeigentümerin kann im bauordnungsrechtlichen Verfahren gegen den Mieter keine Beschwerde einlegen
Im Verfahren gegen eine an die Mieterin eines Gebäudes adressierte Nutzungsuntersagung wegen brandschutztechnischer Mängel, kann die Beigeladene Eigentümerin keine Beschwerde erheben. Allein die Stellung der Beigeladenen als Verfahrensbeteiligte reicht für die Zulässigkeit ihres Rechtsmittels nicht aus. Erforderlich ist vielmehr eine materielle Beschwer. Sie muss geltend machen können, auf Grund der Bindungswirkung der angefochtenen Entscheidung präjudiziell und unmittelbar in ihren subjektiven Rechten beeinträchtigt zu werden.
OVG Hamburg, Beschl. v. 08.11.2011 - 2 Bs 163/11
Online seit 10.01.2012
Grundstückseigentümer kann sich wegen Mobilfunkmast in angrenzendem Plangebiet nicht auf Gebietserhaltungsanspruch berufen
Der Eigentümer eines Grundstücks, das in einem durch Bebauungsplan festgesetzten reinen Wohngebiet liegt, kann nicht unter dem Gesichtspunkt der Gebietserhaltung gegen einen Mobilfunkmast vorgehen, der sich in einem benachbarten faktischen reinen Wohngebiet befindet. Der Gebietserhaltungsanspruch ist grundsätzlich nur auf das jeweilige festgesetzte oder faktische Baugebiet beschränkt, da nur innerhalb des jeweiligen Baugebiets das den Gebietserhaltungsanspruch kennzeichnende wechselseitige Austauschverhältnis besteht.
BayVGH, Beschl. v. 20.09.2011 - 2 ZB 11.577
Online seit 10.01.2012
Nachbar kann nicht gegen eine Baugenehmigung mit erlaubter baulicher Verdichtung zum Zweck des Freiraumschutzes vorgehen
Dient eine im Baugenehmigungsverfahren erlaubte bauliche Verdichtung dem vom Planungsziel vorgegebenen und ausdrücklich im Bebauungsplan genannten Freiraumschutz, kann ein Grundstückseigentümer dagegen nicht erfolgreich im Wege der Nachbarklage vorgehen. Denn von einer neben die städtebauliche Ordnungsfunktion tretenden nachbarschützenden Wirkung einer Festsetzung des Bebauungsplans zur überbaubaren Grundstücksfläche ist nur dann auszugehen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen dahingehenden planerischen Willen erkennbar sind.
VG Münster, Beschl. v. 13.12.2011 - 2 L 565/11
Online seit 10.01.2012
Anordnung zur Einhaltung der Emissions- und Immissionswerte bei Windkraftanlagen ist nicht zu beanstanden
Die Genehmigungserteilung für eine Windkraftanlage erfolgt regelmäßig auf der Grundlage von Emissions- und Immissionsprognosen. Daher ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Behörden fordern, dass die prognostizierten Emissions- und Immissionswerte auch tatsächlich eingehalten werden. Eine derartige Anordnung kann angesichts dessen, dass die - wenn auch unter Sicherheitszuschlägen - prognostizierten Emissionen/Immissionen nur knapp unter den zulässigen Werten liegen, nicht als unverhältnismäßig angesehen werden. Dies gilt insbesondere, wenn nichts dafür ersichtlich ist, dass die mit der Messung verbundenen Kosten unzumutbar wären.
VG Saarlouis, Urt. v. 23.11.2011 - 5 K 2254/10
Online seit 22.12.2011
Nachbarstreit um Baugenehmigung und Nachtragsbaugenehmigung sind gebührenrechtlich als eine Angelegenheit abzurechnen
Bei einem Nachbarstreit gegen eine Baugenehmigung und eine Nachtragsbaugenehmigung, der in einem gerichtlichen Verfahren anhängig ist, handelt es sich gebührenrechtlich regelmäßig auch dann um dieselbe Angelegenheit, wenn gegen beide Genehmigungen getrennt Widerspruch erhoben wurde. In einem solchen Fall ist es nicht zu beanstanden, dass die Kostenbeamtin bei der Kostenfestsetzung die zu erstattenden Kosten unter Anrechnung der Hälfte der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr festsetzt.
VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 25.11.2011 - 5 K 1890/06
Online seit 21.12.2011
Mehrere selbstständige Einzelhandelsbetriebe können regionalplanerisch als Agglomeration festgelegt werden
Bestimmt ein Regionalplan, dass mehrere selbstständige nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe bei einem regionalbedeutsamen großflächigen Einzelhandelsbetrieb als Agglomeration anzusehen sind, ist bei entsprechenden Sachverhalten das Konzentrations- und Kongruenzgebot zu beachten. Eine solche raumplanerische Vorgabe ist zulässig, wenn die Regelung der Steuerung raumbedeutsamer Auswirkungen von Planungen oder Maßnahmen dient. Davon kann ausgegangen werden, wenn die regelhafte räumliche Zuordnung - auch von regionalbedeutsamen Einzelhandelsagglomerationen - nach dem zentralörtlichen Gliederungssystem eine raumverträgliche Entwicklung des Einzelhandels nicht nur für die Bevölkerung, sondern auch für die Gemeinden insgesamt gewährleisten soll.
BVerwG, Urt. v. 10.11.2011 - BVerwG 4 CN 9.10
Online seit 21.12.2011
Eigentümer muss Im Landschaftsschutzgebiet errichtete Pferdeställe beseitigen
Die bauliche Nutzung eines Grundstücks im Landschaftsschutzgebiet in Form der Errichtung von Stallgebäuden für Pferde mit Futterlager und die darin zu erblickende privatnützige "Herausnahme" der Baufläche und des für die Pferdehaltung in Anspruch genommenen räumlichen Umfelds aus dem Gebiet stellt eine auch nicht durch "Tarnmaßnahmen" korrigierbare Beeinträchtigung des Landschaftsbilds dar. Mangels naturschutzrechtlichem Landwirtschaftsprivileg für im Außenbereich errichtete Gebäude kann sich der Eigentümer nicht gegen eine bauaufsichtsbehördliche Anordnung zur Beseitigung der Stallungen zu Wehr setzen.
OVG Saarland, Beschl. v. 05.12.2011 - 2 A 279/11
Online seit 21.12.2011
Überschreiten der Geschossflächenzahl muss bei der Planabwägung berücksichtigt werden
In allgemeinen Wohngebieten und in Mischgebieten darf die Geschossflächenzahl von jeweils 1,2 grundsätzlich nicht überschritten werden. Diese Obergrenze stellt keinen bloßen Orientierungswert oder einen lediglich "groben Anhalt" dar, sondern ist bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung bindend einzuhalten. Etwas anderes gilt nur bei Vorliegen ausnahmebegründender Umstände. Will die Gemeinde zur Ortsbildgestaltung die Geschossflächenzahl ausnahmsweise überschreiten, muss sie dies jedoch in die Planabwägungng einbringen, andernfalls leidet der Plan an einem beachtlichen Ermittlungsfehler.
VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2011 - 3 S 942/10
Online seit 20.12.2011
Keine Festsetzung für Wohnbebauung in ausgewiesenem Waldgebiet möglich
Die Festsetzung von Flächen für Wohnbebauung ist mit der Zweckbestimmung "Wald" unvereinbar. Gleiches gilt für Wochenendhäuser, auch wenn der Wald neben der Nutzfunktion für die Forstwirtschaft und der Schutzfunktion für verschiedene Naturgüter auch Erholungsfunktion für die Bevölkerung hat. Wochenendhäuser dienen nicht dem Erholungsinteresse der Allgemeinheit, sondern den individuellen Erholungswünschen ihrer Nutzer.
BVerwG, Urt. v. 27.10.2011 - BVerwG 4 CN 7.10
Online seit 20.12.2011
Veränderungssperre zur außenbereichssichernden Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen ist nicht zu beanstanden
Die Absicht einer Gemeinde, die Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen im Gemeindegebiet durch einen einfachen Bebauungsplan zu steuern, um die Zersiedlung ihres Außenbereichs zu begrenzen und die Erholungsfunktion der noch unzersiedelten Landschaft zu stärken, ist ein grundsätzlich sicherungsfähiges Ziel. Dazu kann die Gemeinde über einen bislang verschonten Außenbereich hinaus, weitere Landschaftsteile selbst von privilegierter Bebauung freihalten. Insofern ist der Erlass einer so begründeten Veränderungssperre nicht zu beanstanden.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 09.09.2011 - 1 MN 112/11
Online seit 20.12.2011
Regelmäßig kann keine Befreiung von der gesetzlichen Mindestgröße für Aufzüge erfolgen
Die Bauherrin eines mehrgeschossigen Wohnhauses kann nicht gegen eine Nebenbestimmung in der ihr erteilten Baugenehmigung vorgehen, die eine bestimmte Größe der Aufzüge vorgibt und und insofern auch keine Ausnahme verlangen. Die Vorschriften über die Mindestgröße von Aufzügen dienen der Erhöhung des Wohnkomforts und der Erleichterung von Rettungsmaßnahmen. Die ausdrückliche Festsetzung der Erforderlichkeit eines Aufzugs und einer Mindestgrundfläche gibt den am Bau Beteiligten Rechts- und Planungssicherheit und ermöglicht den Bauaufsichtsbehörden, die Einhaltung der Vorschrift ohne größeren Aufwand festzustellen. Dementsprechend ist im Baugenehmigungsverfahren auf die in der Bauordnung festgelegten Maße abzustellen, sodass eine Befreiung von der Vorschrift regelmäßig nicht in Betracht kommt.
VG Minden, Urt. v. 20.10.2011 - 9 K 2732/10
Online seit 19.12.2011
Die Bauaufsichtsbehörde kann den Abriss eines Wohnhauses verfügen, das in den 1960er Jahren im Außenbereich illegal errichtet worden ist. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, die Beseitigung einer formell und materiell baurechtswidrigen Anlage zu verlangen. Etwas anderes gilt nur, wenn das Gebäude in den Bereich einer behördlichen Duldungserklärung (hier: Pirmasenser Amnestie) fällt und keine amnestieschädlichen Besonderheiten vorliegen. Verfügt das Haus nicht über eine ordnungsgemäße Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz und an die Wasserversorgung, sodass die Erschließung nicht ausreichend gesichert ist, stehen dem Erwerber nicht die Schutzwirkungen einer solchen Amnestie zu.
OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.11.2011 - 8 A 11101/11.OVG
Online seit 19.12.2011
Das Ziel, "bestimmte Bereiche des Stadtgebiets zugunsten bestimmter Schutzgüter wie Landschaftsschutz, Fremdenverkehr und Anwohnerschutz von Windenergieanlagen freizuhalten und gegebenenfalls positiv geeignete Standorte für die Errichtung von Windkraftanlagen festzusetzen", rechtfertigt nicht den Erlass einer Veränderungssperre, wenn ein großes Plangebiet betroffen ist. Zum einen lässt eine solche Zielsetzung keine Entwicklung positiver Vorstellungen über den Inhalt des künftigen Bebauungsplans erkennen und zum anderen fehlt das erforderliche Mindestmaß an Konkretisierung. Denn es ist völlig offen, an welchem Ort die unterschiedlichen Nutzungsarten vorgesehen sind. Ein für den Erlass einer Veränderungssperre ausreichendes Planungskonzept, das große Teile des Gemeindegebiets betrifft, muss zumindest eine grobe Bezeichnung der Nutzungsarten enthalten.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 14.11.2011 - 1 ME 181/11
Online seit 19.12.2011
Bahn kann keinen Rückbau eines landwirtschaftlich genutzten Privatbahnübergangs betreiben
Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Plangenehmigung für den Rückbau eines aufgrund früherer Vereinbarung zugestandenen Privatbahnübergangs für einen Landwirt, wenn die tatsächliche Überfahrtsmöglichkeit bei Verwirklichung beseitigt werden würde. Insbesondere kann die Bahn nicht die Inanspruchnahme eines Notwegerechts über Grundstücke Dritter als zumutbare Zufahrtsalternative gegen die Beseitigung einer direkten Anbindung eines Grundstücks an das öffentliche Straßen- und Wegenetz ins Feld führen.
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.11.2011 - 5 S 2436/10
Online seit 19.12.2011
Die Umstellung eines Bebauungsplans auf die aktuelle Fassung der Baunutzungsverordnung in einem rein zufällig bestimmten Teilbereich des ursprünglichen Bebauungsplans lässt sich städtebaulich nicht rechtfertigen. Es kann zwar grundsätzlich ein berechtigtes Anliegen der Gemeine sein, ältere Bebauungspläne an die aktuelle Fassung der Baunutzungsverordnung anzupassen, um die Errichtung sozialer Einrichtungen in reinen Wohngebieten zu ermöglichen. Dies darf jedoch hinsichtlich der Bestimmung des Planumrisses nicht willkürlich erfolgen. Vielmehr ist für ein solches Anliegen das Legalisierungsinteresse an einer bestimmten sozialen Einrichtung erforderlich.
OVG Niedersachsen, Urt. v. 26.10.2011 - 1 KN 207/10
Online seit 19.12.2011
Ob eine Straße bereits erstmalig hergestellt war und deshalb durch eine bauliche Maßnahme ausgebaut, das heißt: erneuert, erweitert, umgebaut oder verbessert wird, bestimmt sich danach, ob sie vor der fraglichen Baumaßnahme nach dem Willen der Gemeinde aufgrund ihres erreichten Ausbauzustands dem inneren Anbau und der Aufnahme des innerörtlichen Verkehrs diente. Eine zunächst als Außenbereichsstraße bestehende Verkehrsanlage kann als beitragsfähige, innerörtliche Erschließungsanlage eine unfertige Anbaustraße sein, die erst durch die Errichtung von Gehwegen erstmals endgültig hergestellt ist.
VG Neustadt/Weinstraße, Beschl. v. 31.10.2011 - 1 L 838/11.NW
Online seit 19.12.2011
Ein Beherbergungsbetrieb muss nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften über zwei voneinander unabhängige Rettungswege verfügen. Dabei muss für Räume, die nicht ebenerdig gelegen sind, der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen, der zweite Rettungsweg kann über eine weitere notwendige Treppe oder über eine Außentreppe führen. Ein Hotelbetrieb, der nur über eine Treppe verfügt, so dass für die hofseitigen Zimmer oberhalb des Erdgeschosses kein zweiter Rettungsweg gegeben ist, leidet insoweit unter einem baulichen Mangel, der eine bauaufsichtsrechtliche Ordnungsverfügung in Gestalt einer Nutzungsuntersagung rechtfertigt.
VG Köln, Beschl. v. 28.07.2011 - 23 L 931/11
Online seit 12.12.2011
Eine die Revision eröffnende Divergenz liegt nur dann vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts widerspricht. Dazu ist erforderlich, dass der Tatbestand der Divergenz nicht nur durch die Angabe der höchstrichterlichen Entscheidung, von der abgewichen sein soll, sondern auch durch Gegenüberstellung der miteinander unvereinbaren Rechtssätze dargelegt wird. Eine bloß fehlerhafte Anwendung eines höchstrichterlichen Rechtssatzes kann eine Divergenz nicht begründen.
BVerwG, Beschl. v. 07.11.2011 - BVerwG 4 BN 27.11
Online seit 12.12.2011
Im Streit um Kommunalabgaben kann die Zulassung der Berufung mangels grundsätzlicher Bedeutung nicht auf die Rechtsfrage gestützt werden, ob die Erhebung eines Abwasserbeitrags, der sich dem Grunde und der Höhe nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans bestimmt, rechtmäßig ist, obwohl der Bebauungsplan nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden ist. Es besteht keine Klärungsbedürftigkeit, da sich dies durch Auslegung des Gesetzes ohne Weiteres beantworten lässt. Abwasserbeiträge sind nach den Vorteilen zu bemessen, die den Beitragspflichtigen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen geboten werden. Soweit diese Vorteile mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplans und der Steigerung des Verkehrswerts durch die Schaffung der Bebaubarkeit verbunden sind, beruhen sie bei wirtschaftlicher Betrachtung regelmäßig auf dessen Inkrafttreten und zwar unabhängig davon, ob der Plan mit Mängeln behaftet ist oder nicht.
OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13.09.2011 - 4 L 196/10
Online seit 12.12.2011
Ist ausweislich eines im Kataster befindlichen Aufmessungsrisses die Grenze zwischen zwei Flurstücken erfasst worden, so gilt sie damit als festgestellte Grenze, die abzumarken ist. Eine Abmarkung ist nicht deshalb rechtswidrig, weil sie nicht unmittelbar den eigentumsrechtlichen Grenzverlauf abbildet, sondern den im Kataster nachgewiesenen Grenzverlauf in die Örtlichkeit überträgt. Für eine Abmarkung ist der jeweils aktuelle Katasternachweis maßgeblich. Grenzverläufe betreffende Unterlagen, die von der Katasterbehörde noch nicht in den Katasternachweis übernommen worden sind, sind bei Abmarkungen nicht zu berücksichtigen.
VG Aachen, Urt. v. 07.10.2011 - 9 K 1940/10
Online seit 06.12.2011
Ein Kiesabbaubetrieb kann nicht mit Erfolg im Wege der Normenkontrolle gegen die städtebaulich begründete Ausweisung eines Planbereichs als vorzuhaltende Fläche zum Ausgleich für künftige Eingriffe in Natur und Landschaft vorgehen. Dies gilt auch dann, wenn diese Flächen - noch - nicht förmlich als Ausgleichsflächen festgesetzt und daher auch nicht Eingriffsgrundstücken zugeordnet sind. Die erforderliche Verknüpfung kann zulässiger Weise in der Abwägung im Rahmen der Entscheidung für einen konkreten Fall oder auch nachträglich durch ergänzende Planänderung erfolgen.
OVG Saarland, Urt. v. 20.10.2011 - 2 C 510/09
Online seit 05.12.2011
Die Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg zur baulichen Gestaltung von Heimen und zur Verbesserung der Wohnqualität in den Heimen Baden-Württembergs ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Insbesondere verstoßen die verpflichtende Vorgabe, ausnahmslos Einzelzimmer für die Bewohner von Heimen mit der Möglichkeit zum Zusammenschluss zu Wohneinheiten bereitzustellen, sowie die Regelung zur Wohngruppengröße angesichts der Übergangsregelungen und des Befreiungstatbestandes in § 6 Abs. 1 HeimBauVO (BW) nicht gegen die grundrechtlichen Gewährleistungen des Eigentums und der Berufsausübungsfreiheit.
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.09.2011 - 6 S 707/10
Online seit 05.12.2011
Online seit 05.12.2011
Wird ein Ladenlokal, in dem sich genehmigter Weise ein Drogeriemarkt befand, als Wettbüro genutzt, liegt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor. Dies folgt schon daraus, dass die Nutzungsart "Sportwettenvermittlung" keinen feststehenden Betriebstyp beschreibt und bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise keiner der in der Baunutzungsverordnung genannten Nutzungsarten eindeutig zugeordnet werden kann. Eine solche ungenehmigte Nutzung kann untersagt werden, ohne dass dieser Vorgang im Einzelnen umschrieben werden müsste.
VG Düsseldorf, Urt. v. 20.10.2011 - 4 K 2739/11
Online seit 05.12.2011
Eine Gemeinde kann die Aufhebung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Errichtung baulicher Anlagen im Landschaftsschutzgebiet nicht mit dem Vorliegen eines Verstoßes gegen die verfassungsrechtlich geschützte Planungshoheit begründen. Die in einem Landschaftsplan enthaltene Rechtsgrundlage für die Erteilung einer landschaftsrechtlichen Ausnahmegenehmigung ist nicht dazu bestimmt, eigene Rechte der Standortgemeinde zu schützen. Vielmehr dienen solche Bestimmungen allein dem öffentlichen Zweck des Landschaftsschutzes.
VG Minden, Urt. v. 18.10.2011 - 1 K 107/11
Online seit 05.12.2011
Die Errichtung eines Discounters in einem nicht im Zusammenhang bebauten Ortsteil verletzt keine Nachbarrechte, wenn keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch das Vorhaben zu befürchten sind. In Betracht kommt vor allem der mit der Zufahrt einhergehende Lärm. Dieser ist von den Anwohnern hinzunehmen, wenn die in einem allgemeinen Wohngebiet zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Davon kann ausgegangen werden, soweit eine gutachterliche Prognose nur einen Beurteilungspegel von tags 42 dB(A) und nachts 29 dB(A) erwarten lässt. Insofern kann ein Nachbar nicht erfolgreich gegen die Genehmigung vorgehen.
VG Köln, Beschl. v. 14.10.2011 - 2 L 1316/11
Online seit 05.12.2011
Ziele der Raumordnung sind bei Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen von Personen des Privatrechts (hier: Abbau von Kies und Sand unter dauerhafter Freilegung des Grundwassers), die der Planfeststellung bedürfen, zu beachten. Die Beachtenspflicht beinhaltet jedoch keine sofortige und rücksichtslose Durchsetzung eines Abgrabungsvorhabens. Der Bestimmung eines Ziels der Raumordnung geht eine abschließende Abwägung voraus, die den Abgrabungen innerhalb der dafür vorgesehenen Konzentrationszonen substanzielle Möglichkeiten der Nutzung des Raums eröffnet.
VG Düsseldorf, Urt. v. 27.09.2011 - 17 K 3985/08
Online seit 29.11.2011
Eine Zweckentfremdung im Sinn des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes liegt vor, wenn Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken verwendet wird. In einer Kindertageseinrichtung wohnen weder Kinder noch ihre Erzieher, so dass diese keinen Wohnzwecken dient. Daher bedarf die Nutzung einer Wohnung für eine Kindertageseinrichtung einer Zweckentfremdungsgenehmigung.
OVG Hamburg, Beschl. v. 03.11.2011 - 2 Bs 174/11
Online seit 29.11.2011
Die von einer Gemeinde mit ihrer Planung verfolgte Sicherung von Flächen für das produzierende bzw. verarbeitende Gewerbe ist ein berechtigtes städtebauliches Ziel. Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden, die "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht. Hierzu gehört auch die Entscheidung, in welchem Umfang sie Gemeindegebietsteile zur Unterbringung von Gewerbebetrieben zur Verfügung stellt. Wünscht die Gemeinde an einem bestimmten Standort keine Einzelhandelsbetriebe, so ist es ihr nicht verwehrt, ein Gewerbegebiet unter Ausschluss dieses Nutzungstyps festzusetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gemeinde eine städtebauliche Begründung anführen kann, die sich aus der jeweiligen Planungssituation ergibt und die die Abweichung von den in der Baunutzungsverordnung vorgegebenen Gebietstypen durch hinreichend gewichtige städtebauliche Allgemeinwohlbelange in nachvollziehbarer Weise rechtfertigt.
OVG Hamburg, Urt. v. 13.04.2011 - 2 E 6/07.N
Online seit 29.11.2011
Die Festsetzung von Geschossflächenzahlen in einem Bebauungsplan dient in der Regel allein städtebaulichen Gesichtspunkten und entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten der Nachbarn. Eine drittschützende Wirkung kann allein dann angenommen werden, wenn sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans, seiner Begründung oder anderweitigen Materialien über die Willensbildung des zuständigen Beschlussorgans hinreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Satzungsgeber eine solche Wirkung gewollt hat.
VG Köln, Beschl. v. 22.09.2011 - 23 L 1187/11
Online seit 28.11.2011
Der Anspruch auf Gewährung nachträglichen Lärmschutzes setzt voraus, dass der Lärmbetroffene bereits nach der dem unanfechtbar gewordenen Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Rechtslage einen Anspruch auf Schutzvorkehrungen vor Lärmeinwirkungen gehabt hätte, wenn diese Einwirkungen im Zeitpunkt der Planfeststellung bereits voraussehbar gewesen wären. Jedenfalls für solche baulichen Anlagen, die bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses weder vorhanden noch planerisch hinreichend verfestigt waren, scheidet ein solcher Anspruch aus.
BVerwG, Beschl. v. 19.10.2011 - BVerwG 9 B 9.11
Online seit 28.11.2011
Einer bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit kann entgegenstehen, dass mit der Genehmigung von zwei einzelnen Einkaufsmärkten (hier: Schuh- und Textilmarkt) ein Einkaufszentrum entsteht, wenn bereits vier Einzelhandelsbetriebe auf der Fläche angesiedelt sind und ein Einkaufszentrum in dem zur Bebauung geplanten Gewerbegebiet unzulässig ist, sondern nur in Kern- oder hierfür festgesetzten Sondergebieten zugelassen werden kann. Der Begriff "Einkaufszentrum" ist in der Baunutzungsverordnung nicht definiert. Für die Einordnung als solches spricht aber, wenn alle Einzelhandelsbetriebe auf dem Areal in der Hand eines Bauherrn und Eigentümers des Geländes liegen, einheitlich geplant und finanziert sowie sukzessive verwirklicht worden sind. Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass die Gebäude der einzelnen Betriebe von verschiedenen Architekten geplant und durch unterschiedliche Banken finanziert werden.
OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 03.11.2011 - 1 A 10270/11.OVG
Online seit 23.11.2011
Ein Gaststättenbetrieb auf einer Berliner Hofterrasse, die in einem gemischten Gebiet angrenzend zu einem Wohngebiet liegt, überschreitet das Maß der baulichen Nutzung und verstößt insofern gegen das Bauordnungsrecht, wenn nach Flächenanrechnung die zulässige Geschossflächenzahl überschritten wird. Die nach Baunutzungsverordnung für Terrassen und Loggien von der Anrechnung bei der Berechnung der Geschoßflächenzahl gebotene Freistellung kann in einem solchen Fall nicht erfolgen, da eine Privilegierung bei gewerblicher Nutzung nicht vorgesehen ist.
OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.10.2011 - OVG 1 B 60.09
Online seit 22.11.2011
Der Anspruch auf Gewährung nachträglichen Lärmschutzes setzt voraus, dass der Lärmbetroffene bereits nach der dem unanfechtbar gewordenen Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Rechtslage einen Anspruch auf Schutzvorkehrungen vor Lärmeinwirkungen gehabt hätte, wenn diese Einwirkungen im Zeitpunkt der Planfeststellung bereits voraussehbar gewesen wären. Jedenfalls für solche baulichen Anlagen, die bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses weder vorhanden noch planerisch hinreichend verfestigt waren, scheidet ein solcher Anspruch aus.
BVerwG, Beschl. v. 19.10.2011 - BVerwG 9 B 9.11
Online seit 22.11.2011
Besteht wegen konstruktiver Mängel akute Einsturzgefahr für eine alte Tragwerkskonstruktion im Dachstuhl eines Gebäudes, kann gegen den Eigentümer als dauerhafte Sicherungsmaßnahme die Pflicht zur Beseitigung der alten Konstruktion ausgesprochen werden. Dies gilt auch dann, wenn dieser Zustand erst durch die Beseitigung des alten Dachstuhls auf dem Nachbaranwesen, der gleichsam als Stütze diente, offenbar geworden ist. Denn dauerhafte Maßnahmen zur Herstellung der Standsicherheit der Unterhaltungsphase unterfallen allein dem Verantwortungsbereich des Eigentümers eines einsturzgefährdeten Anwesens.
OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 04.11.2011 - 8 A 10888/11.OVG
Online seit 22.11.2011
Eine Motorsportveranstaltung auf einem ehemaligen Flugplatzgelände kann untersagt werden, wenn sie zum Angebot eines geplanten Automobiltestzentrums gehört, für das (noch) keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegt. Eine diesbezügliche Untersagungsverfügung ist nicht zu unbestimmt, wenn die Behörde von einer Rennveranstaltung ausgegangen ist, es sich in Wirklichkeit jedoch um eine Geschicklichkeitsveranstaltung mit Tests zur aktiven und passiven Sicherheit und Fahrdynamik sowie Fahrleistungsbeurteilungen handelt. Dies kann die Behörde auch nachträglich klarstellen.
VG Koblenz, Beschl. v. 06.07.2011 - 7 L 538/11.KO
Online seit 22.11.2011
Wird ein baurechtswidriger Zustand von der Bauaufsichtsbehörde nicht sofort aufgegriffen, führt dies nicht zur Verwirkung der behördlichen Pflicht, den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen. Eine gegenüber einer Nutzungsuntersagung oder einem Beseitigungsverlangen der Behörde schutzwürdige Vertrauensposition wird für den Bauherrn erst dadurch erlangt, dass ihm in dem hierfür vorgesehenen bauaufsichtsbehördlichen Zulassungsverfahren eine positive Entscheidung über die Zulässigkeit seines Vorhabens in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erteilt wird.
VG Saarlouis, Beschl. v. 28.09.2011 - 5 L 867/11
Online seit 22.11.2011
Eine in einem Regionalen Raumordnungsprogramm ausgewiesene Höhenbegrenzung für Windkraftanlagen an Vorrangstandorten auf 100 m ist unwirksam. Die Festlegung von Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen in dafür vorgesehenen Vorranggebieten stellt kein Ziel der Raumplanung dar, das bodenrechtliche Durchgriffswirkung entfaltet oder gar eine Ausschlusswirkung begründen könnte. Insofern steht dies nicht der Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zweier Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils bis zu 150 m entgegen.
VG Stade, Urt. v. 14.09.2011 - 2 A 866/10
Online seit 17.11.2011
Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfragen gestützt werden, ob einem Grundstück im Fall der bloßen ersatzweisen Herstellung einer neuen Erschließungsanlage als Ausgleich für eine entfallene zuvor bestehende Erschließung gleichwohl ein erschließungsrechtlicher Vorteil zugutekommt, der Grundlage für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags sein kann und inwiefern bei der Festsetzung eines Erschließungsbeitrags zu berücksichtigen ist, dass dem Erschließungsvorteil in Gestalt des Hinzutretens einer neuen Zufahrt ein stoffgleicher Nachteil in Gestalt der Entziehung der bisherigen Erschließung gegenübersteht. Es ist geklärt, dass der Erschließungsvorteil in dem besteht, was die Erschließung für die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks hergibt.
BVerwG, Beschl. v. 14.12.2010 - BVerwG 9 B 58.10
Online seit 17.11.2011
Ein Nachbar kann nicht gegen die einem Landwirt erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer Biogasanlage, deren elektrische Leistung auf 250 kW begrenzt ist, mit dem Argument vorgehen, dass eine höhere Leistung erzielt werden könnte als in der Baugenehmigung vorgesehen. Selbst wenn beim Betrieb der Anlage diese Grenze nicht eingehalten würde, könnte dies allein nicht zur Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung führen, da die Genehmigung nicht auf der Einhaltung der Leistungsvorgaben beruht, sondern aufgrund gesetzlicher Privilegierung eines Außenbereichsvorhabens als Ausfluss der Förderung des Strukturwandels in der Landwirtschaft erfolgt.
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.10.2011 - 8 S 2223/11
Online seit 17.11.2011
Ob sich ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude in seiner äußeren Gestaltung, etwa in Bezug auf Bauform oder verwendete Baustoffe, im Außenbereich in einen durch die dortige Umgebung vorgegebenen Rahmen, etwa eine bestimmte "traditionelle" landwirtschaftliche Bauweise, einfügt, ist für die funktionale Beziehung zwischen dem Vorhaben und der landwirtschaftlichen Bodennutzung und damit auch für das tatbestandlich erforderliche "dienen" unerheblich. Für die Dienlichkeit eines geplanten Milchviehstalls in geänderter, neuartiger Ausführung ist allein maßgeblich, dass ein vernünftiger Landwirt ein Gebäude etwa gleicher Größe, Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde. Das ist anzunehmen, wenn der Stall bei größtmöglicher Schonung des Außenbereichs unter erkennbarer Zuordnung zum Betrieb eine kostengünstige und praktikable Lösung für die betriebliche Entwicklung darstellt.
VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.09.2011 - 8 S 1947/11
Online seit 17.11.2011
Ein Gebäude darf in Baden-Württemberg zwar nur dann errichtet werden, wenn das Grundstück in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegt oder eine befahrbare, öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche hat. Es kann jedoch eine besondere Härte, die eine Befreiung von der Verpflichtung zur öffentlich-rechtlichen Sicherung einer Zufahrt rechtfertigt angenommen werden, wenn das Vorhabengrundstück an eine öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrtsfläche grenzt, von der es aus Rechtsgründen nicht profitieren kann, weil die öffentlich-rechtliche Sicherung nicht zugunsten des Vorhabengrundstücks übernommen wurde und der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks nicht bereit ist, eine weitere öffentlich-rechtliche Sicherung durch Baulast zugunsten des Vorhabengrundstücks zu übernehmen.
VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 03.08.2011 - 3 S 1371/10
Online seit 17.11.2011
Staatliche Fachplanungsentscheidung aufdrängender Bebauungsplan ist unwirksam
Ein Bebauungsplan, der der Nachbargemeinde für ihr Gebiet eine zur Realisierung der Erschließung des Plangebiets notwendige staatliche Fachplanungsentscheidung aufdrängt (hier: Einfädelspur von der geplanten Tankstelle zur Bundesstraße), verletzt das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht und ist unwirksam. Das gilt unabhängig davon, ob die Erschließung konkrete Planungsabsichten der Nachbargemeinde zu verbauen droht oder infolge der Erschließung unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Nachbargemeinde zu erwarten sind.
BayVGH, Urt. v. 28.06.2011 - 15 N 08.3388
Online seit 17.11.2011
In einem durch überregional tätige Gewerbebetriebe geprägten und an überregionale Verbindungsstraßen angeschlossenen Gewerbegebiet werden die Grundzüge der Planung durch die Zulassung einer kerngebietstypischen Vergnügungstätte (hier: ein Spielhallen-Center mit fünf getrennten Spielhallen) im Weg einer Befreiung nicht berührt. In einem solchen Fall ist kein "trading-down-Effekt" zu erwarten. Denn ein solches Plangebiet zielt auf ein überregionales Einzugsgebiet ab und dient nicht nur der Versorgung beziehungsweise Entspannung und Freizeit in einem begrenzten Stadtteil.
BayVGH, Urt. v. 24.03.2011 - 2 B 11.59
Online seit 14.11.2011
Führt ein Planvorhaben zu Beeinträchtigungen, die den Vorgaben der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung widersprechen, so ist der mit dem Vorhaben verbundene Eingriff in Natur und Landschaft unzulässig mit der Folge, dass auch anderen von ihm ausgehenden Beeinträchtigungen die artenschutzrechtliche Privilegierung verwehrt bleibt. Setzt die artenschutzrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens die Erteilung von Ausnahmen für mehrere artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen voraus, die dieselbe Art betreffen, so sind die Ausnahmevoraussetzungen in einer Gesamtschau der Beeinträchtigungen zu prüfen.
BVerwG, Urt. v. 14.07.2011 - BVerwG 9 A 12.10
Online seit 14.11.2011
Die Planungshoheit einer Gemeinde wird durch eine Regionalplanung regelmäßig nur beeinträchtigt, wenn die überörtliche Planung eine hinreichend konkrete örtliche Planung nachhaltig stört oder wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzogen werden. Im Zusammenhang mit einem Braunkohletagebauvorhaben kann bei der regionalplanerischen Festlegung eines Restsees von etwa 68 ha auf dem Gebiet einer Gemeinde mit der Größe von 8500 ha nicht von einem wesentlichen Flächenentzug gesprochen werden. Eine solche Festlegung greift auch nicht in konkretisierte Planungsvorstellungen der Gemeinde hinsichtlich der See- und Böschungsflächen ein, wenn diese nur als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen sind.
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.10.2011 - VerfGH 10/10
Online seit 14.11.2011
Für die Beurteilung der Frage, ob Lärmimmissionen, die von Windenergieanlagen ausgehen, schädliche Umwelteinwirkungen darstellen, ist die TA Lärm einschlägig. Wird im Außenbereich der nachts entsprechend dem für Mischgebiete geltenden Grenzwert von 45 dB(A) unter Berücksichtigung bestehender Vorbelastungen am Wohnhaus eines Nachbarn überschritten, ist der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid rechtswidrig.
VG Münster, Urt. v. 30.09.2011 - 10 K 1405/10
Online seit 14.11.2011
Das Abwehrrecht einer Gemeinde gegen die Genehmigung eines Einkaufszentrums auf dem Gebiet einer Nachbargemeinde setzt voraus, dass die Antragstellerin durch die Zulassung des Vorhabens auf ihrem eigenen Gemeindegebiet unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art zu erwarten hat und diese nicht abgewogen werden. Im Falle von Einkaufszentren und großflächigen Einzelhandelsbetrieben ist nicht mehr davon auszugehen, dass unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art erst dann anzunehmen sind, wenn bei der negativ betroffenen Nachbargemeinde Umsatzrückgänge von mehr als 10% zu erwarten sind. Bei der Bestimmung, wer Nachbargemeinde ist, kommt es nicht auf ein unmittelbares Angrenzen der Gemeinden, sondern auf die Reichweite der planungsrechtlichen Auswirkungen eines Vorhabens an.
VG Stuttgart, Beschl. v. 15.09.2011 - 13 K 2157/11
Online seit 14.11.2011
Ein Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer Spundwand im Hafenbecken bewirkt keinen eigentumsentziehenden Zugriff auf die Rechtspositionen der Eigentümerin eines Werftgeländes bzw. ihrer Mieterin durch den Verlust des Zugangs zur Wasserstraße Rhein, wenn originäre Zugangsrechte der Grundstücke zur Wasserstraße nicht betroffen sein können, da zwischen den klägerischen Grundstücken und dem Wasser im einschlägigen Bereich stets im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland stehende Grundstücke liegen. Einem nicht dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Gewässerausbau kann derjenige widersprechen, der durch den Ausbau nachteilige Wirkungen auf ein Recht oder andere nachteilige Wirkungen zu erwarten hat, die nicht durch Nebenbestimmungen verhütet oder ausgeglichen werden können. Auch aus einem Anliegergebrauch kann sich eine derartige Wirkung nicht ergeben, da der Anlieger grundsätzlich keinen Anspruch auf Fortbestand von Vorteilen aus seiner Lage zur öffentlichen Sache hat.
VG Köln, Urt. v. 30.08.2011 - 14 K 4481/09
Online seit 14.11.2011
Wohngebäude dienen dem Wohnen, d.h. einer Nutzung, die durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie der Freiwilligkeit des Aufenthalts gekennzeichnet sind. Bei Wochenendhäusern fehlt es an einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit. Sie dienen einem zeitlich begrenzten Aufenthalt. Bei einem Wochenendhaus handelt es sich deshalb nicht um eine Dauerwohnstätte, mag es auch tatsächlich zum dauernden Wohnen geeignet sein. Wird ein Wochenendhaus dauerhaft als Lebensmittelpunkt der betreffenden Bewohner und damit als Wohngebäude benutzt, liegt deshalb eine – genehmigungspflichtige - Nutzungsänderung vor.
VG Minden, Beschl. v. 25.08.2011 - 9 L 377/11
Online seit 08.11.2011
Beachtlichkeit einer kommunalaufsichtlichen Anordnung zur Beanstandung eines Aufhebungsbeschlusses bezüglich einer Veränderungssperre im Normenkontrollverfahren
Online seit 08.11.2011
Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf den für den Ausbau der angrenzenden Straße zu erwartenden Erschließungsbeitrag
Online seit 08.11.2011
Begründung eines besonderen öffentlichen Interesses am sofortigen Abriss einer Hofüberdachung
Online seit 02.11.2011
Bindung an bauordnungsrechtliche Abstandsflächen bei Festsetzung der Baugrenze unmittelbar an der Grundstücksgrenze
Online seit 02.11.2011
Grundstückseigentümer kann sich innerhalb einer Gemengelage nicht auf den Gebietserhaltungsanspruch für ein Wohngebiet berufen
Online seit 02.11.2011
Steuerungskraft von Darstellungen im Flächennutzungsplan hängt von gemeindlicher Grundkonzeption und Konkretisierungsgrad ab
Online seit 02.11.2011
Nutzungsuntersagung für Hafenanlage bedarf konkreter Feststellungen zur tatsächlich ausgeübten Nutzung
Online seit 02.11.2011
Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots hinsichtlich der Auswirkungen eines Baukörpers bei Einhaltung der Abstandflächenregelungen
Online seit 27.10.2011
Hinweis auf mögliches Erlöschen einer Genehmigung für Windkraftanlage durch Bauverschiebung stellt keine wirksame Fristsetzung dar
Online seit 27.10.2011
Substantiiertes Vorbringen als Voraussetzung an die Beschwerdebegründung nach Ablehnung eines Eilrechtsschutzgesuchs zur Verhinderung baulicher Vorhaben der Nachbarn
Online seit 24.10.2011
Festsetzung zur Ausweisung eines Sondergebiets darf nicht auf den Begriff der "Hofstelle" im Sinne der Höfeordnung abstellen
Online seit 24.10.2011
Anforderungen an die Erforderlichkeit der Ausweisung von Flächen für die Rohstoffgewinnung im Rahmen von § 1 Abs. 3 BauGB
Online seit 21.10.2011
Werden Stellplätz wie üblich naher der Straße untergebracht, gehen von ihrer Nutzung meist keine unzumutbaren Belästigungen aus
Online seit 21.10.2011
Treuwidrigkeit der Geltendmachung nachbarlichen Abwehrrechts bei vorhergehender Vorteilsnahme aus angefochtener Planungsgrundlage
Online seit 21.10.2011
Möglichkeit einer angemessenen Erhöhung der Werte nach Nr. 6.7 TA-Lärm bei Annahme einer Gemengelage
Online seit 21.10.2011
Kein Bauvorbescheid für Windkraftanlage außerhalb eines Vorranggebiets bei Unterlaufen des mit der Ausweisung verfolgten Steuerungsziels
Online seit 21.10.2011
Rügt Adressat einer Beseitigungsverfügung verstoß gegen Gleichheitssatz, muss er Vergleichsfälle in dem beschriebenen Umkreis benennen
Online seit 21.10.2011
Ohne organische Siedlungsstruktur ist nicht von einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil auszugehen
Online seit 21.10.2011
Keine Genehmigung zur Errichtung eines gewerblich genutzten Gebäudes im Außenbereich bei drohender Zersiedlung
Online seit 21.10.2011
Änderung der Dachform beim Ausbau eines Dachgeschosses unterliegt nicht dem Einfügungsgebot
Online seit 19.10.2011
Tischlerei ist zulässig, wenn Gebiet durch Gewerbeansiedlung keine Prägung als allgemeines Wohngebiet hat
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Sofortiges Einsammeln von Zauneidechsen als planerische Vorabmaßnahme bei umstrittenem Fernstraßenbau kann umständebedingt zulässig sein
Die sofortige Vollziehung einer landschaftspflegerischen Begleitmaßnahme in Form des Einsammelns von Zauneidechsen zur planerischen Umsetzung eines umstrittenen Fernstraßenbaus kann gerechtfertigt sein, wenn sie aus naturschutzfachlichen Gründen nur zu einer bestimmten Jahreszeit durchführbar ist und sich die Verwirklichung des Vorhabens sich um mindestens ein Jahr verzögern würde. Dies gilt insbesondere, wenn die abzufangenden Zauneidechsen in der Zwischenzeit in artgerechten Freilandgehegen gehalten werden sollen, bis eine artgerechte neue Ansiedlungsfläche hergestellt ist. In einem solchen Fall bleibt eine Rückführung der Tiere an ihren Herkunftsort auch bei klagebezogenem Scheitern des Bauprojekts noch möglich.
BVerwG, Beschl. v. 30.03.2012 - BVerwG 9 VR 5.12