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Sonstige Rechtsgebiete

Online seit 27.04.2012

 

Keine Leistungspflicht eines Berufshaftpflichtversicherers gegenüber einem Baustatiker, wenn der Versicherer seinen vertraglichen Pflichten bereits nachkommt

Ein Berufshaftpflichtversicherer ist aufgrund eines von einem Baustatikerbüro oder Ingenieurbüro für Tragwerksplanung bei ihm abgeschlossenen Haftpflichtversicherungsvertrages jedenfalls zurzeit nicht verpflichtet, an das Statikbüro Zahlungen zu erbringen oder als Minus dieses von Zahlungsverpflichtungen freizustellen, wenn der Versicherer seinen Pflichten aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag dadurch nachkommt, dass er gegenüber der angeblich geschädigten Generalunternehmerin des Bauprojekts die Ansprüche abgewehrt hat und auch weiterhin bereit ist, dem Statikbüro im Fall, dass ein Haftpflichtprozess geführt werden muss, Rechtsschutz zu gewähren

LG Köln, Urt. v. 02.11.2011 - 20 O 143/11

Online seit 18.04.2012

Werkunternehmer kann Anspruch auf Honorierung für beauftragte Reparatur bereits erbrachter Leistungen zustehen


Wird ein Werkunternehmer entgeltlich mit der Reparatur von Leistungen beauftragt, die er bereits erbracht hat und die von einem Drittunternehmen vor der Abnahme beschädigt worden sind, entfällt die Vergütungspflicht für diesen Auftrag nicht bereits deshalb, weil der Auftragnehmer möglicherweise noch die Vergütungsgefahr trug. Es muss vielmehr im Wege der Vertragsauslegung ermittelt werden, ob der Auftraggeber bereit war, trotz dieses Umstands und unter Berücksichtigung aller sonstigen dem Reparaturauftrag zugrunde liegenden Umstände, eine Vergütungspflicht zu begründen. 

 

BGH, Urt. v. 08.03.2012 - VII ZR 177/11 

Online seit 13.04.2012


Abgrenzung zwischen Mietvertrag und Werkvertrag bei Bestellung von Traktoren und Anhängern für die Maisernte bei Vereinbarung eines Stundensatzes

Die Bestellung von Traktoren und Anhängern für die Maisernte zu einem bestimmten Stundensatz stellt ein Werkvertrag dar. Denn aus einer solchen Bestellung ergibt sich, dass das Einbringen der Ernte und das Festfahren im Silo in Auftrag gegeben wird. Ist ein Vergütungssatz "je Aufwandsstunde" vereinbart worden, so beinhaltet dies nur den tatsächlichen Aufwand, nicht aber Pausen-, Warte- oder Ausfallzeiten.

OLG Brandenburg, Urt. v. 08.03.2012 - 5 U 13/11

Online seit 04.04.2012

 

Keine wirtschaftliche Einheit mit Windkraftanlagen bebauter Flächen bei Trennung durch land- und forstwirtschaftliche Grundstücke

Mehrere unbebaute Teilflächen eines Grundstücks, die durch Grundstücke voneinander getrennt sind, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, bilden auch dann keine wirtschaftliche Einheit, wenn sich auf ihnen Betriebsvorrichtungen (hier: Windkraftanlagen) befinden, die zwar gleichartig und durch Leitungen miteinander verbunden sind und demselben Zweck dienen, aber ihrerseits jeweils ein gesondertes Wirtschaftsgut sind. Solche Betriebsvorrichtungen sind nicht geeignet, abweichend vom Regelfall die voneinander getrennten Teilflächen zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammenzufassen. Etwas anderes gilt, wenn die Teilflächen aus bauplanungsrechtlichen oder anderen öffentlich-rechtlichen Gründen nur zusammen veräußert werden können.

BFH, Urt. v. 25.01.2012 - II R 25/10

Online seit 22.03.2012

 

Öffentliches Unternehmen hat keinen Anspruch auf Abschluss von entgeltlichen Konzessionsverträgen für Schleppdienste bei in Seewasserstraße gebauten Kajen

Es existiert keine Rechtsgrundlage für das Verlangen eines öffentlichen Unternehmens auf Abschluss von entgeltlichen Konzessionsverträgen für die Erbringung von Dienstleistungen für Seefahrzeuge (Schlepp- und Bugsierdienste), in Verbindung mit der vertraglichen Verpflichtung für die Reedereien, sich nur konzessionierter Unternehmen zu bedienen. Nicht in jedem Fall wird ein durch Errichtung von Hafenanlagen gewonnenes Hafenbecken Eigentum des Landes, das den Hafen errichtet hat. Es kommt vielmehr darauf an, ob die im Bereich eines Hafens gelegenen und dessen Betrieb dienenden Wasserflächen als Teil des Hafens, oder als Teil des Gewässers anzusehen sind, an dem der Hafen liegt. Bilden die Wasserflächen des Hafens mit dem Gewässer, an dem er liegt, eine natürliche Einheit, so stellen sich die Ufer des Hafens zugleich als Ufer und damit Bestandteil des Gewässers dar. Dies ist der Fall, wenn Kajen unmittelbar in die Seewasserstraße gebaut worden sind.

OLG Oldenburg, Urt. v. 06.03.2012 - 2 W 4/12

Online seit 20.03.2012


Wertersatzanspruch infolge Umlegungungsverfahrens unterliegt der Pfändung

Geht Grundeigentum infolge eines Umlegungsverfahrens unter, richtet sich ein zuvor entstandener, auf Herausgabe des Eigentums gerichteter bereicherungsrechtlicher Anspruch nicht auf die Herausgabe der Ersatzgrundstücke, sondern auf Wertersatz. Der Umstand, dass sich die Eigentumsverhältnisse an den neu zugeteilten Grundstücken fortsetzen, ändert nichts daran, dass die erlangten Grundstücke infolge des Umlegungsverfahrens nicht mehr existieren und ihre Herausgabe nicht möglich ist. Dies kann aber einer Pfändung nicht entgegengehalten werden.

BGH, Urt. v. 20.01.2012 - V ZR 95/11

Online seit 08.03.2012


Bei Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs kann unter Umständen eine Steuernachforderung als Schadensposition berücksichtigt werden

Wenn bei der Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs im Wege des großen Schadensersatzes die Anschaffungskosten dadurch zurückgewährt werden, dass der Erwerber von seiner Darlehensverbindlichkeit gegenüber der finanzierenden Bank befreit wird und haben sich die Anschaffungskosten als Absetzung für Abnutzung steuerrechtlich ausgewirkt, so fließen dem Erwerber als Werbungskosten geltend gemachte Aufwendungen zu, die als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern sind. Diese Steuerverbindlichkeit ist bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs zu berücksichtigen, soweit der Erwerber sich die erzielten Steuervorteile anrechnen lässt.

BGH, Urt. v. 26.01.2012 - VII ZR 154/10

Online seit 08.03.2012


Kürzlich erzielter Verkaufspreis für ein vergleichbares Nachbargrundstück kann bei Werermittlung zugrunde gelegt werden

In Grundbuchsachen erfolgt die Bewertung nach den Vorschriften der Kostenordnung, sodass der Einheitswert als Ausgangspunkt der Wertermittlung heranzuziehen ist. Ein höherer als der Einheitswert kann sich aus einer dem Grundbuchamt amtlich bekannten beziehungsweise aus dem Grundbuch ersichtlichen Tatsache ergeben. Dazu zählt der kürzlich erzielte Verkaufspreis für ein vergleichbares Nachbargrundstück.

OLG München, Beschl. v. 27.02.2012 - 34 Wx 449/11 Kost

Online seit 27.02.2012


Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Gemeinde ist entbehrlich, wenn alle Miteigentumsanteile einer Wohnungseigentumsanlage verkauft werden

Bei dem Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist ein gemeindliches Vorkaufsrecht ausdrücklich ausgeschlossen. Dementsprechend bedarf es bei der Veräußerung von Wohnungseigentum auch nicht der Vorlage eines Negativattests der Gemeinde. Diese Freistellung der Veräußerung von Wohnungseigentum vom Erfordernis der Beibringung eines Negativattests über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts gilt auch dann, wenn sämtliche Miteigentumsanteile einer Wohnungseigentumsanlage veräußert werden. Denn das Baugesetzbuch macht für solche Fälle keine Einschränkung.

OLG Hamm, Beschl. v. 14.12.2011 - 15 W 476/11

Online seit 03.02.2012

 

Grundstückseigentümer kann von dem verantwortlichen Werkbesteller Beseitigungskosten für schwermetallbelasteten Erdaushub beanspruchen

Wird die Erfüllung eines Beseitigungsanspruchs (hier: in Bezug auf schwermetallbelasteten Erdaushub) nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt, so kann der Berechtigte Schadensersatz statt der Leistung fordern. Er ist nicht darauf verwiesen, vorab einen Titel auf Beseitigung der Störung zu erwirken und nach § 887 ZPO vorzugehen, und somit im Wege der Zwangsvollstreckung die Kosten der Ersatzvornahme zu fordern.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.01.2012 - 12 U 143/11

Online seit 01.02.2012

 

Keine persönliche Haftung des Gründungsgesellschafters einer BGB-Gesellschaft aus freiberuflichen Statikern

Der in eine bestehende BGB-Gesellschaft eintretende Neugesellschafter durfte bis zur Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft und deren Haftungsverfassung grundsätzlich darauf vertrauen, nicht mit seinem Privatvermögen für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft haften zu müssen. Dies gilt erst recht für den Gründungsgesellschafter einer BGB-Gesellschaft aus freiberuflichen Statikern, die zu einer Zeit gegründet wurde, als mangels Anerkennung der Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft die analoge Anwendung des § 28 HGB auf BGB-Gesellschaften noch nicht ernsthaft erwogen wurde.

BGH, Beschl. v. 07.11.2011 - II ZR 215/11

Online seit 01.02.2012

 

Erwerber einer nicht nutzbaren Eigentumswohnung kann eine Nutzungsentschädigung, nicht jedoch Hotelkosten erstattet verlangen

Der Erwerber eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, die mit einem spürbaren und damit vermögenswerten Fehler (hier: mangelhafte Abdichtung des Dachs zweier Eigentumswohnungen) behaftet ist, kann für die infolge des Mangels nicht nutzbare Immobilie eine Nutzungsentschädigung geltend machen. Die Höhe des Nutzungsausfallschadens bemisst sich in erster Linie aus den anteiligen Vorhaltekosten für den entzogenen Gebrauch. Diese Vorhaltekosten setzen sich aus einer angemessenen Verzinsung des für die Beschaffung der Sache eingesetzten Kapitals, der weiter laufenden und nutzlos gewordenen Aufwendungen für die Einsatzfähigkeit der Sache und dem Alterungsminderwert für die gebrauchsunabhängige Entwertung zusammen. Es besteht daneben jedoch kein Anspruch auf Erstattung von Hotelkosten.

OLG Brandenburg, Urt. v. 23.11.2011 - 4 U 91/10

Online seit 01.02.2012

 

Voraussetzungen für eine wirksame Ausübung des Vorkaufrechts nach dem Reichssiedlungsgesetz (RSiedlG)

Eine ungesunde Bodenverteilung liegt regelmäßig vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebs benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist. Dies kann insbesondere auch für den Fall angenommen werden, dass der Nichtlandwirt den Boden erwerben möchte, um ihn seiner Enkelin, die eine landwirtschaftliche Ausbildung absolviert, zur Verfügung stellen zu können.

OLG Oldenburg, Beschl. v. 23.11.2011 - 10 W 3/11

Online seit 25.01.2012

 

Werkvertrag - Tierarzt kann für mangelhaft durchgeführte Ankaufsuntersuchung eines Pferds haften

Ein Tierarzt, welcher seine Pflichten aus einem Vertrag über die Ankaufsuntersuchung eines Pferds verletzt und deshalb einen unzutreffenden Befund erstellt hat, haftet seinem Vertragspartner auf Ersatz des Schadens, der diesem dadurch entstanden ist, dass er das Pferd aufgrund des fehlerhaften Befunds erworben hat. Der Schaden kann in Unterbringungs- und Behandlungskosten liegen. Beruht der fehlerhafte Befund darauf, dass der Tierarzt einen Mangel des Pferds nicht erkannt oder seinem Vertragspartner nicht mitgeteilt hat, haftet er mit dem zu Schadensersatz oder Rückgewähr verpflichteten Verkäufer des Pferds als Gesamtschuldner.

BGH, Urt. v. 22.12.2011 - VII ZR 7/11

Online seit 18.01.2012

 

Beim Bundesstraßenbau ist das beauftragte Land nicht hinsichtlich eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs passivlegitimiert

Das in Bundesauftragsverwaltung beim Bau einer Bundesstraße tätige Land ist nicht für einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch passivlegitimiert. Schuldner des Ausgleichsanspruchs ist derjenige, der die Nutzungsart des beeinträchtigenden Grundstücks bestimmt. Zwar nimmt das Land als Bundesstraßenverwaltung förmlich die Widmung der Fernstraße für den Verkehr vor und eröffnet damit rechtlich die Fernstraße für den Verkehr. Hinsichtlich der Bundestraße ist aber der Bund als Nutzer durch die Widmung begünstigt und kommt in einem solchen Fall allein für die Entschädigungspflicht in Betracht.
 
OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 24.11.2011 - 1 U 160/10

Online seit 17.01.2012

 

Im Rahmen der Toleranzgrenzen liegende Nichtberücksichtigung baulicher Mängel führt nicht zur Unrichtigkeit eines Verkehrswertgutachtens

Ein für eine Grundstücksanlage erstelltes Verkehrswertgutachten zur Schätzung des Marktverhaltens ist regelmäßig nicht schon deshalb unrichtig, wenn es nicht alle tatsächlichen Mängel einbezieht. Denn bei der Marktwertermittlung sind nur solche Punkte zu berücksichtigen, die bei einer Besichtigung augenfällig sind und mindestens einen gravierenden Anfangsverdacht begründen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Nichtberücksichtigung der Mängel zu einer nicht mehr tolerierbaren Abweichung des festgestellten vom tatsächlichen Verkehrswert führt.

LG Oldenburg, Urt. v. 23.03.2011 - 13 O 3477/07

Online seit 10.01.2012

 

Einwendungen gegen vom Sachverständigen benutzte Messgeräte können nicht in einem Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit geltend gemacht werden

Wohnungseigentümer, die hoch betagt und gehbehindert sind und die von der Erhebliche Zweifel an der Neutralität eines Sachverständigen hinsichtlich Untersuchungen und Messungen an einem Bauobjekt (hier: ordnungsgemäße Durchführung von Estricharbeiten) sind nicht angezeigt, nur weil dieser über keine eigenen Messgeräte verfügt hatte und deshalb ausschließlich Geräte verwendet wurden, die ihm die Gegenpartei zur Verfügung gestellt hat ohne diese auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen. Die Feststellung von Luftaustritt mittels eines Geräts der Gegenpartei kann dann keinen Befangenheitsgrund darstellen, wenn die beantragende Seite beim Ortstermin davon informiert war und dieser Umstand in dem Sachverständigengutachten offen gelegt wird. Sofern das verwendete Gerät nicht geeignet gewesen sein sollte, betrifft dies den sachlichen Gehalt des Sachverständigengutachtens und kann keinen Ablehnungsantrag rechtfertigen. Das Ablehnungsverfahren ist kein geeignetes Instrument, um etwaige sachliche Einwendungen gegen das Gutachten zu begründen.

OLG München, Beschl. v. 16.11.2011 - 1 W 1720/11

Online seit 29.12.2011

 

Wohnungseigentümergemeinschaft muss nicht Kosten für Baumaßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit im Interesse nur eines Eigentümers tragen

Wohnungseigentümer, die hoch betagt und gehbehindert sind und die von der Gemeinschaft den Einbau von Handläufen im Treppenhaus und der Garage unter dem Gesichtspunkt der Herstellung von Barrierefreiheit begehren, können die anderen Eigentümer nicht verpflichten lassen, zu beschließen, die entsprechenden Maßnahmen auf Kosten der Gemeinschaft durchzuführen. Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Gemeinschaft zur Errichtung eines derartigen Handlaufs besteht nicht. Auch unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit besteht kein Anspruch der klagenden Wohnungseigentümer gegen die anderen Eigentümer dahingehend zuzustimmen, dass die Maßnahme auf Kosten der Gemeinschaft durchgeführt wird. Die anderen Eigentümer sind nicht verpflichtet, sich an den Kosten der baulichen Veränderung zu beteiligen, da die Baumaßnahme eigennützig im Interesse des Veränderungswilligen ist.

LG Köln, Urt. v. 30.06.2011 - 29 S 246/10

Online seit 21.12.2011

 

Abzugsfähigkeit der Vorsteuer aus der Erneuerung eines asbesthaltigen Daches zwecks Installation einer Photovoltaik-Anlage

Die Vorsteuer aus der Erneuerung eines asbesthaltigen Daches zum Zwecke der Installation einer Photovoltaik-Anlage ist abzugsfähig. Stehen Werkleistungen wie etwa die Verstärkung eines Dachstuhls eines privaten Wohnhauses in einem objektiven und erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer beabsichtigten unternehmerischen Tätigkeit, z.B. dem Betrieb einer Photovoltaikanlage, so steht dem Unternehmer hieraus der volle Vorsteuerabzug zu. Der Vorsteuerabzug ist zu gewähren, wenn eine Sanierung erforderlich ist, weil die Montage der Photovoltaikanlage auf einem asbesthaltigem Dach nicht zulässig ist.

FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.09.2011 - 6 K 1963/11

Online seit 06.12.2011

 

Tarifliche Ausschlussfrist bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für das gewerbliche Baugewerbe innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit

Nach dem Bundesrahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des Baugewerbes verfallen alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Geltend gemacht werden können Schadensersatzforderungen, sobald der Gläubiger in der Lage ist, sich den erforderlichen Überblick ohne schuldhaftes Zögern zu verschaffen und er seine Forderungen wenigstens annähernd beziffern kann. Zur Fälligkeit der Forderung reicht es aus, wenn der Gläubiger die Ansprüche so deutlich bezeichnen kann, dass der Schuldner erkennen kann, aus welchem Sachverhalt und in welcher ungefähren Höhe er in Anspruch genommen werden soll. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.

BAG, Urt. v. 18.08.2011 - 8 AZR 187/10

Online seit 22.11.2011

 

Gemeinde haftet für falsche Auskunft über Wohnbebauubarkeit eines tatsächlich im Außenbereich gelegenen Grundstücks

Jeder Amtsträger ist verpflichtet, Auskünfte richtig, klar, vollständig und unmissverständlich zu erteilen. Erteilt eine Gemeinde auf Anfrage hinsichtlich der Bebaubarkeit eines nachfolgend beliehenen Grundstücks zu Wohnzwecken die Auskunft, dass es sich bei dem Grundstück um "baureifes Land" handelt, obwohl die betreffende Fläche bereits zu diesem Zeitpunkt dem Außenbereich zugehörig und somit für eine Wohnbebauung ungeeignet war, liegt eine Amtspflichtverletzung vor. In einem solchen Fall kann die in Form einer Grundschuld sicherungsnehmende Finanzierungsbank wegen Abschluss eines nicht hinreichend besicherten Darlehensvertrags Regress nehmen.

OLG Brandenburg, Urt. v. 18.10.2011 - 2 U 35/09

Online seit 08.11.2011

 

Bei Fehlen von Vergleichsobjekten im Rahmen der Einheitsbewertung kann der "Mietspiegel" herangezogen werden

Die der Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren auf einen Nachfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legende übliche Miete ist in Anlehnung an die Jahresrohmiete zu schätzen, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung nach den Wertverhältnissen im Hauptfeststellungszeitpunkt regelmäßig gezahlt wurde. Maßgebend ist dabei die nach der objektiven Beschaffenheit des Grundstücks und den örtlichen Verhältnissen üblicherweise erzielbare Miete. Sind Vergleichsobjekte nicht oder nicht in hinreichender Zahl vorhanden, können die von den Finanzbehörden der Länder als Hilfsmittel für die Schätzung der üblichen Miete zum Hauptfeststellungszeitpunkt aufgestellten “Mietspiegel“ herangezogen werden.

BFH, Urt. v. 06.07.2011 - II R 35/10

Online seit 24.10.2011

 

Vergütung für gutachterliche Leistung zur Bestimmung des Grenzverlaufs zwischen zwei Grundstücken bestimmt sich nach Honorargruppe 5 der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 JVEG

Die Tätigkeit eines Sachverständigen zur gutachterlichen Leistung der Bestimmung des Grenzverlaufs zwischen zwei Grundstücken ist weder der Honorargruppe 1 (Vermessungstechnik) noch der Honorargruppe 7 (Architekten und Ingenieure) zuzuordnen. Wenn es jedoch um die an die Auswertung von Daten anschließende inhaltliche Bewertung oder etwaige interpretatorische Schlussfolgerungen geht, insbesondere im Hinblick auf ungeklärte oder unaufklärbare Grenzfragen, ist nicht mehr der Tätigkeitsbereich des Vermessungstechnikers, sondern das Tätigkeitsfeld des Vermessungsingenieurs betroffen. Sachverhaltsbezogene Bewertungen und Schlussfolgerungen auf dem Gebiet des Vermessungswesens sind der Gutachtertätigkeit des Vermessungsingenieurs zuzuordnen, was letztendlich abgerundet der Honorargruppe 5 entspricht.

LG Dortmund, Beschl. v. 28.06.2011 - 9 T 323/10

Online seit 19.10.2011

 

Mitteilung der Umlegungsstelle an das Grundbuchamt über die Einleitung eines Umlegungsverfahrens stellt eintragungsfähiges Ersuchen dar

Bei der Mitteilung der Umlegungsstelle an das Grundbuchamt über die Einleitung eines Umlegungsverfahrens handelt es sich um ein grundbuchrechtliches Ersuchen, bei dem es nicht die Aufgabe des Grundbuchamts ist, die Rechtmäßigkeit des Ersuchens zu überprüfen. Insbesondere wird die Eintragung des Umlegungsvermerks nicht durch den Suspensiveffekt eines Widerspruchs gehemmt, da die Eintragung des Umlegungsvermerks keine Vollziehung des Umlegungsbeschlusses darstellt.

OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 26.07.2011 - 20 W 307/11

 

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