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Die Aufkantung ist das Hochführen von horizontalen Bauteilen, wenn diese an aufgehende Bauteile anstoßen. Dichtungsbahnen auf Flachdächern sind an aufgehenden Bauteilen mindestens 15 Zentimeter über die Oberkante der wasserführenden Schicht hoch zuführen, also aufzukanten.
Diese Regelung führt häufig zu Streitigkeiten, da insbesondere bei Balkon- und Terrassentüren keine Aufkantung von 15 cm Höhe ausgeführt wird. Eine Unterschreitung ist zulässig, wenn ein Vordach ausgebildet wird, vor der Tür eine Rinne eingebaut wird und das Gefälle von der Tür weg führt. Regelungen finden sich in der DIN 18195-5 und in den Flachdachrichtlinien.
Siehe auch
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