Was gibt es Neues in Portal + Datenbank?
Der werner-baurecht.de-Newsletter informiert Sie
kostenlos und wöchentlich über neue Inhalte.
Der Begriff wird rechtlich durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Krw-/AbfG, definiert. Es handelt sich um Sachen, die der Besitzer entsorgen möchte. Es wird unterschieden in Sachen, welche verwertet werden können und Sachen, welche nicht verwertet werden können. Im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wird in die Klassen Q 1 bis Q 16 unterschieden. Die Klassifizierung unterscheidet nach der Herkunft der Abfälle.
Der Begriff Abfall ist heute nicht mehr zeitgemäß. Man bezeichnet Abfall als Wertstoff.
Der werner-baurecht.de-Newsletter informiert Sie
kostenlos und wöchentlich über neue Inhalte.