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Das Abgebotsverfahren ist ein bestimmtes Verfahren für eine Ausschreibung. Es ist allerdings in Deutschland nicht üblich. Der Ausschreibende stellt nicht nur das Leistungsverzeichnis zur Verfügung, sondern auch Preise für die einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung. Der Bieter kann diese Preise in seinem Angebot „abpreisen“, also unterbieten, aber auch höhere Preise anbieten. Regelungen hierzu finden sich in § 4 Abs. 4 VOB/A.
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