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Abordnung

Dieser Begriff wird gleichbedeutend mit Abstellung verwendet. Die Abordnung ist die Zurverfügungstellung von Personal für eine Baumaßnahme einer Arbeitsgemeinschaft. Das Personal wird allerdings nicht direkt von der ARGE bezahlt oder von ihr angestellt, sondern die ARGE zahlt an den ARGE-Partner einen zuvor vereinbarten Verrechnungssatz. Bei größeren Baufirmen wird auch Personal von Abteilungen der zentralen Technik oder einer anderen Niederlassung für ein bestimmtes Bauvorhaben zur Verfügung gestellt. Auch dies wird Abordnung genannt.

Siehe auch

» Arbeitsgemeinschaft

 

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