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Arbeitsgemeinschaft

Zusammenschluss von mehreren Baufirmen zur Durchführung eines Bauvorhabens als Auftragnehmer. Eine Arbeitsgemeinschaft ist eine eigene Rechtsperson. Mehrere Baufirmen bilden eine Arbeitsgemeinschaft, damit sie das Risiko eines Auftrages verteilen, jeweils ihr Fachwissen einbringen, Kapazitäten bündeln etc.

Für die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft gibt es Musterverträge, die das Verhältnis der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft untereinander regeln. Gebräuchliche Abkürzung für eine Arbeitsgemeinschaft ist ARGE.

Siehe auch

» Abordnung

» Bietergemeinschaft

 

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