Was gibt es Neues in Portal + Datenbank?
Der werner-baurecht.de-Newsletter informiert Sie
kostenlos und wöchentlich über neue Inhalte.
Donnerstag, 16. 06. 2011 | Recht & Praxis
Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung setzt sich für die Wiederaufnahme der mit der HOAI-Novelle 2009 gestrichenen Planungsleistungen in die HOAI ein.
Foto: © Wilm Ihlenfeld/Fotolia.com
Bei der Technischen Universität Darmstadt gab der AHO das Gutachten "Expertenbefragung zu den Auswirkungen der Einordnung der Leistungen Umweltverträglichkeitsstudie, der Thermischen Bauphysik, des Schallschutzes und der Raumakustik, der Bodenmechanik, des Erd- und Grundbaus sowie der Vermessungstechnischen Leistungen als Beratungsleistungen in Folge der 6. HOAI-Novellierung" in Auftrag und stellte am 07.06.2011 der Koordinierungsgruppe im Bundesbauministerium vor. Nach AHO-Angaben empfiehlt die Koordinierungsgruppe mehrheitlich, die Planungsleistungen der Anlage 1 HOAI 2009 wieder in den verbindlichen Teil des Verordnungstextes der HOAI aufzunehmen.
Die Koordinierungsgruppe, die mit der für 2013 geplanten HOAI-Novelle befasst ist, war sich aber schon vorher einig, dass es sich bei den genannten Leistungen um geistig-schöpferische planerische Leistungen handelt, die iterativ im Zusammenhang mit anderen Planungen zu erbringen seien.
Von Seiten der Fachebene des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) wurde - so der AHO - bereits zugesichert, dass auch die Leistungen der Anlage 1 HOAI 2009 in das anstehende BMWi-Gutachten zur Honorarstruktur der HOAI einbezogen würden.
» Gutachten des AHO
Quelle: VBI
26.05.2011
AHO: 7. HOAI-Novelle nimmt erste Hürde
06.05.2011
AHO: 7. HOAI-Novelle kommt im Jahr 2013
Interessante Beiträge im Forum HOAI„Baustelle“ HOAI - Die Schwachstellen der HOAI
von Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Werner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Köln
Weitgehend vergleichbare Objektbedingungen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 HOAI
von Rechtsanwalt Dr. Andreas Ebert, Justitiar der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau, München
Der werner-baurecht.de-Newsletter informiert Sie
kostenlos und wöchentlich über neue Inhalte.