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Dienstag, 23. 08. 2011 | Recht & Praxis
Die Probleme beim Bau der Elbphilharmonie in Hamburg reißen nicht ab. Die städtische Realisierungsgesellschaft (ReGe) wollte Kosten sparen und verzichtete auf die ursprünglich geplante Befahrungsanlage auf dem Dach des Gebäudes für Körbe der Fensterreiniger. Nun muss als Ersatz ein Geländer am Dachrand für Fassadenkletterer angebracht werden. Foto: © broker/Fotolia.com
Die in den Planungsunterlagen der Schweizer Architekten Herzog & de Meuren vorgesehene Dach-Befahrungsanlage wurde aus Kostengründen vom damaligen ReGe-Chef Hartmut Wegener abgelehnt, so der jetzige Geschäftsführer Heribert Leutner im Hamburger Abendblatt vom Dienstag (23.08.2011). Die Glasfassade sollte als Ersatz mit Fassadenklettern gereinigt werden.
Das Problem: Hierzu bedurfte es einer arbeitsschutzrechtlichen Genehmigung bei der zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU). Diese erfolgte leider erst im Februar 2011 - vier Jahre nach Antragstellung - und enthält u.a. die Auflage, zum Schutz der Reinigungskräfte ein Geländer am Dachrand anzubringen. Um zu gewährleisten, dass die einzigartige Architektur der Fassade nicht in Mitleidenschaft gezogen wird, soll dieses Geländer einklappbar sein.
Strittig ist in diesem Zusammenhang nun, ob Hochtief - so deren Standpunkt - zur Montage des Geländers die obere Reihe der Glasfassade wieder entfernen müsse, was zu einer erheblichen weiteren Bauverzögerung führen würde. Die ReGe vertritt demgegenüber die Auffassung die Abdeckung der oberen Fensterflächen mit Schutzmatten reiche aus. Klar ist nur Folgendes: Der Mehraufwand für Planung und Ausführung des Geländers beläuft sich auf mindestens 10 Millionen Euro.
Zuletzt wurde der Eröffnungstermin auf Herbst 2011 verlegt. Jetzt ist unklar, ob auch dieser Termin nicht verschoben werden muss und die Elbphilharmonie erst 2015 eröffnet werden kann, so WELT ONLINE vom Montag (22.08.2011).
Quelle: WB-Online-Redaktion
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