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Freitag, 28. 10. 2011 | Wirtschaft & Politik

Elbphilharmonie: Senat will Rettungsschirm für Elbphilharmonie

Rettungsschirm für Elbphilharmonie (Foto/Quelle: broker/Fotolia.com)Der Hamburger Senat will die Projektgesellschaft für den Bau der Elbphilharmonie mit einem Rettungsschirm vor einer Überschuldung bewahren. Das geht aus einer aktuellen Bestandsaufnahme zur Fertigstellung des Prestigebaus hervor.

Foto: © broker/Fotolia.com

Demnach soll die Bürgerschaft die Regierung der Hansestadt ermächtigen, eine «Patronatserklärung zum Ausgleich einer möglichen bilanziellen Überschuldung aus der verlängerten Projektdauer des Bauvorhabens (...) im Haushaltsjahr 2012 bis zur Höhe von 20 Millionen Euro abzugeben». Das seien keine fixen Kosten, sondern eine Art Bürgschaft, erklärte ein Sprecher der Kulturbehörde am 27.10.2011.

Die Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft kommentiert diese Bestandsaufnahme kritisch; hier versuche der Senat gar nicht erst klare Aussagen über bereits eingetretene und noch zu erwartende Kostensteigerungen zu treffen:

„Aus dem Zahlensalat der Drucksache errechnen wir eine bereits jetzt eingetretene Kostensteigerung gegenüber dem Stand von ‚Nachtrag 4’ um 30 bis 35 Millionen Euro – und zwar noch ohne die Ansprüche von HochTief. Die Drucksache lässt sich so zusammenfassen: Die Stadt hat die Kontrolle über den Bau verloren und hat sie mit dem Nachtrag 4 – im Gegensatz zu den Versprechungen - nicht wieder gewonnen. Vielleicht wäre es das beste, die Arbeiten erst einmal einzustellen, ein Gerichtsverfahren abzuwarten und dann neu aufzusetzen“,

erklärt Norbert Hackbusch, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzender des Kulturausschusses der Bürgerschaft.

(...) „So gut wie alles auf der Baustelle ist inzwischen strittig, von der Planungsverantwortung bis zur Mängelbeseitigung. Das Projekt wird vollkommen durch juristisches Hauen und Stechen beherrscht. Die Drucksache macht deutlich, dass der Senat vor diesem Hintergrund auf absehbare Zeit keine seriösen Kostenprognosen abgeben kann. Angesichts der Erfahrungen nach Nachtrag 4 – er sollte ‚Kostensicherheit und Terminsicherheit für die Zukunft’ bringen – machen weitere Verhandlungen mit Adamanta wenig Sinn. So lange die rechtlichen Fragen aus der unterschiedlichen Vertragsauslegung nicht gerichtlich geklärt sind, bleibt das Projekt Elbphilharmonie ein finanzpolitischer Blindflug in dreistelliger Millionenhöhe“, schließt Hackbusch.

 

Hier finden sie das pdf-Dokument "Sachstandbericht zum 30.09.2011“, Drucksache 20/1924 der Hamburger Bürgerschaft.


Quellen: dpa/lno; Linksfraktion Hamburg, PM v. 27.10.2011; WB-Online-Redaktion

 

 

 

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