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Donnerstag, 26. 01. 2012 | Wirtschaft & Politik

Elbphilharmonie: Hochtief lässt angeblichen Anspruch auf Vertragsstrafe gerichtlich klären

Elbphilharmonie: Hochtief lässt angeblichen Anspruch auf Vertragsstrafe gerichtlich klären (Foto/Quelle: kameraauge - Fotolia.com)Hochtief Solutions hat am Dienstag vor dem Landgericht Hamburg Klage gegen die Elbphilharmonie-Objektgesellschaft Adamanta eingereicht. Damit soll gerichtlich festgestellt werden, dass Hochtief trotz längerer Bauzeit keine Vertragsstrafe zahlen muss.

Foto: © kameraauge - Fotolia.com

 

 

 


Auslöser für diesen Schritt ist die Forderung der Elbphilharmonie Hamburg Bau GmbH & Co. KG zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von rund 40 Millionen Euro wegen Bauzeitverlängerung.

Hochtief argumentiert unter anderem damit, dass ursprünglich vereinbarte Termine wegen zahlreicher Planungsverzüge, Planungsänderungen und verspäteter Entscheidungen des Bauherrn längst keine Gültigkeit mehr haben. Für einige Bauteile sind Unterlagen mehrere Monate, zum Teile über ein Jahr zu spät vorgelegt worden. Jüngstes Beispiel: Am 13.12.2011, fast fünf Jahre nach dem Baustart, erhielt Hochtief neue Pläne. Diese sehen unter anderem für die Foyers des Konzertbereichs eine komplette Umstellung der Kühlung vor. Bislang sollten die Kühleinheiten in die Decken integriert werden. Jetzt sollen die Anlagen in die Wände eingebaut werden. Es ist widersprüchlich, wenn der Bauherr gleichzeitig verlangt, dass das Gebäude zu diesem Zeitpunkt bereits fertiggestellt sein soll.

Rainer Eichholz, Vorstandsmitglied von Hochtief Solutions: "Die unbegründeten Forderungen des städtischen Bauherrn zwingen uns zu diesem rechtlichen Schritt. Wir sind aber weiterhin an einer Lösung der strukturellen Probleme und an einer schnellen Fertigstellung des Gebäudes interessiert. Dazu wollen wir gemeinsam mit der Stadt nach außergerichtlichen Wegen suchen."

Quelle: Hochtief AG

 

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